26.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. WP / Sitzung 14 / Zusatzpunkt 6

Günter KringsCDU/CSU - Zulässige Miethöhe, Mietpreisbremse

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen heute ein Gesetz beschließen, das für viele Mieter, aber eben auch Vermieter in Deutschland unmittelbare Bedeutung hat: die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31.12.2029. Wir können als Koalition heute zwar weniger mit bunten T-Shirts aufwarten, dafür aber mit einem guten Gesetz, auch dank der Justizministerin, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Schon die Tatsache, dass wir diese Regelung in einer gemeinsamen Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einbringen, zeigt: Diese Koalition steht für einen fairen Interessenausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern andererseits. Denn wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Aber wir wissen eben auch: Wenn Vermieter kein Geld mehr mit der Vermietung verdienen, wird das den Wohnungsmangel in vielen Ballungsräumen nicht kleiner, sondern größer machen. Wir treten für ein Mietrecht ein, das auf dem Boden unserer sozialen Marktwirtschaft steht.

Ja, wir haben uns die Entscheidung zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Einzelnen nicht leicht gemacht; denn wir wissen auch: Die eigentlichen Probleme auf den Wohnungsmärkten lösen wir natürlich nicht durch Preisregulierung, sondern durch Neubau.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb wird diese Bundesregierung es nicht länger hinnehmen, dass der Wohnungsneubau wie in den letzten Jahren stagniert, dass die Zahl der Baugenehmigungen rückläufig bleibt und es einfach viel zu lange dauert, bis neue Wohnungen tatsächlich fertiggestellt werden. Wir unterstützen daher die Bemühungen der Bauministerin, mehr, schneller und preiswerter zu bauen, und wir dringen darauf, alte Zöpfe des Baurechts konsequent abzuschneiden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Verbesserungen müssen kommen. Aber sie werden natürlich nicht sofort ihre volle Wirksamkeit entfalten. Deshalb ist die Mietpreisbremse – befristet und rechtsstaatlich klar eingegrenzt – für einige Jahre noch ein notwendiges Instrument des Übergangs, um kurzfristig Menschen vor Verdrängung wirksam zu schützen.

(Beifall der Abg. Sonja Eichwede [SPD])

Natürlich sorgen wir dafür, dass die Mietpreisbremse keine negativen Auswirkungen auf das Wohnungsangebot hat. Wenn mitunter behauptet wird – auch in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf –, die Mietpreisbremse halte Bauherren davon ab, neuen Wohnraum zu schaffen, so ist das schlichtweg falsch; denn vom ersten Geltungstag dieses Instruments an sind Neubauten konsequent ausgenommen. Ich habe sehr viel Verständnis für die Wünsche, den Geltungsbereich der Mietpreisbremse zu erweitern. Aber gerade, weil hier unsere Glaubwürdigkeit als Gesetzgeber auf dem Spiel steht, muss der Neubaustichtag beim Jahr 2014 bleiben. Es gilt daher unser Versprechen, das wir abgegeben haben, dass Gebäude, die nach dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, nicht unter die Bremse fallen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn anderenfalls würden uns diejenigen, die in unseren Städten im letzten Jahrzehnt den dringend benötigten Wohnraum zusätzlich geschaffen haben, zu Recht vorwerfen können, dass wir nachträglich in Planungsgrundlagen eingreifen und so Vertrauen enttäuschen.

Meine Damen und Herren, wer das Vertrauen von Kapitalgebern zerstört, der gefährdet damit auch künftige Investitionen. Als Gesetzgeber können und müssen wir auch auf dem Feld des Mietrechts die Spielregeln setzen. Aber wir sollten niemals im laufenden Spiel die Tore verschieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir stehen in dieser Koalition gemeinsam für Verlässlichkeit. Wir stehen für den sozialen Mieterschutz, und wir stehen auch für den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums. Und deshalb nehmen wir die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts ernst, das uns vor einer beliebigen Erweiterung und Verlängerung der Mietpreisbremse eindringlich gewarnt hat. Deshalb tun wir genau das heute auch nicht. Eine zu weit gehende Mietpreisbremse, die nachträglich ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden könnte, würde dann leider doppelt Vertrauen zerstören: zunächst bei den Vermietern und am Ende dann auch bei den Mietern.

Weil diese Koalition politische Verlässlichkeit wieder herstellen will – die brauchen wir nämlich in unserem Land –, setzen wir auf eine gut begründete und befristete Verlängerung des bisherigen Schutzinstrumentes. Und wir setzen weiterhin auf eine differenzierte Anwendung durch die Länder. Wo die Landesregierungen tatsächlich angespannte Märkte durch Rechtsverordnungen feststellen, kann die Mietpreisbremse auch weiter gelten. Und wir setzen auf Flankierung durch Wohnungsbau, durch Wohngeld, durch soziale Wohnraumförderung.

Kurzum: Diese Mietpreisbremse ist und bleibt ein Element einer echten Gesamtstrategie. Als befristetes pragmatisches Instrument ist sie Ausdruck der sozialen Marktwirtschaft, wenn wir sie so ausgestalten, dass wir mit ihr Mieter schützen und zugleich das Eigentum der Vermieter respektieren. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich darf das Wort erteilen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Till Steffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/cvid/7633124
Wahlperiode 21
Sitzung 14
Tagesordnungspunkt Zulässige Miethöhe, Mietpreisbremse
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta