26.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. WP / Sitzung 14 / Tagesordnungspunkt 17

Alexander ArpaschiAfD - TKG-Änderungsgesetz 2025

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegen! Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Telekommunikationsgesetz, kurz: TKG, an 33 Stellen ändern. 32 Änderungen beziehen sich auf die veränderten Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Bundesministerien im Gesetzestext. Diesen Änderungen stimmen wir vorbehaltlos zu; denn nur so wird die weitere vollumfängliche Anwendung des TKG gewährleistet.

Bei der 33. Änderung jedoch, die als einzige eine echte Auswirkung auf die Qualität der Versorgung Deutschlands mit Telekommunikationsdienstleistungen hat, haben wir Zweifel. So soll § 1 Absatz 1 des aktuellen Gesetzestextes um folgenden Passus erweitert werden:

„Die Verlegung und die Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse.“

Herr Durz, sieben Wochen haben Sie für diesen Satz gebraucht. Also, das verdient Anerkennung. Ich glaube, das können Sie besser.

(Beifall bei der AfD)

In Drucksache 21/319 definieren Sie das Ziel Ihres Gesetzentwurfs. Demnach „bedarf es eines Glasfaserausbaus in der Fläche bis in jedes Gebäude sowie einer flächendeckenden Versorgung mit dem neusten Mobilfunkstandard“.

Also 5G. – Ich muss sagen: Das sind sehr ambitionierte Ziele. „ Jedes Gebäude“ bedeutet: egal wo sich dieses Gebäude befindet, und sei der Weg dahin noch so weit und noch so schwierig. – Und „flächendeckend“ bedeutet: die ganze Fläche Deutschlands, nicht 95 Prozent, nicht 99 Prozent, nein, alles, 100 Prozent. – Als von Funklöchern Betroffener höre ich das gerne, allein mir fehlt der Glaube.

Die für 5G effizienteste technische Lösung basiert auf der Anbindung der notwendigen Mobilfunkmaste an das Glasfasernetz. Die Verlegung von Glasfaserleitungen zu den bereits vorhandenen Mobilfunkmasten wird die Gesetzesänderung vielleicht beschleunigen können. Warum sage ich „vielleicht“? Weil der Gesetzentwurf dem Glasfasernetzausbau zwar Gewicht verleiht, aber keinen echten Vorrang gegenüber dem Schutz konkurrierender Rechtsgüter definiert. Während für Windräder oder Stromtrassen klare Vorrangregelungen existieren, fehlt beim Glasfasernetzausbau die Durchschlagskraft.

(Beifall bei der AfD)

Der Glasfasernetzausbau ist aber nur ein Baustein für die von Ihnen angepeilte 100-prozentige 5G-Abdeckung. Auch die Errichtung weiterer Mobilfunkmaste wird notwendig sein, und genau da hapert es erheblich in Ihrem Gesetzentwurf. Denn die Errichtung zusätzlicher Masten im beschleunigten Verfahren gibt der Gesetzestext gar nicht her. Die von Ihnen zur Ergänzung des § 1 Absatz 1 gewählte zahnlose Formulierung schließt den Bau von Mobilfunkmasten gar nicht ein, sondern nur deren Anbindung an das Glasfasernetz. Ich wünsche Ihnen schon heute viel Erfolg bei den vor den Verwaltungsgerichten zu führenden Prozessen mit der Deutschen Umwelthilfe und anderen dubiosen NGOs, die Sie selbst natürlich auch noch finanzieren.

(Beifall bei der AfD)

Ihr größter Fehler aber ist die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis 2030. Warum tun Sie das? Kommunikationstechnik entwickelt sich stetig weiter. Digitalisierung macht nicht plötzlich halt. Meinen Sie allen Ernstes, dass 2030 die von Ihnen gesetzten sehr ambitionierten Ziele erreicht sein werden?

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Ich glaube es nicht. Diese Befristung zeigt nur, dass Sie von der Sache nichts, aber auch gar nichts verstehen. Ihr Gesetzentwurf ist Stümperei.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Ihnen die fachliche Arbeit genauso wichtig wäre wie dem einen Koalitionspartner die Kanzlerschaft und dem anderen Koalitionspartner die Finanzierung von NGOs, dann wäre dieser Gesetzentwurf wesentlich besser ausgefallen.

(Zuruf von der SPD: Langweilig!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Armand Zorn.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7633241
Wahlperiode 21
Sitzung 14
Tagesordnungspunkt TKG-Änderungsgesetz 2025
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