Thomas GebhartCDU/CSU - Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Große Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten werden jedes Jahr in unserem Land verkauft – wir reden hier über eine Größenordnung von rund 1,6 Millionen Tonnen –, und es stellt sich die Frage: Was geschieht mit diesen alten Geräten, die nicht mehr gebraucht werden, die kaputt sind, nicht mehr repariert werden? Diese werden heute zu einem guten Teil gesammelt und recycelt. Aber zur Wahrheit gehört eben auch: Da ist noch viel Luft nach oben. Ein großer Teil dieser Geräte landet nach wie vor in der Restmülltonne, und ein Teil des Elektroschrotts verschwindet im Ausland. Dies wollen wir ändern, und wir werden es ändern mit diesem Gesetz, das heute zur Abstimmung vorliegt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Was sind die Ziele unseres Gesetzes? Wir wollen, dass möglichst viele alte Elektrogeräte zurückgegeben werden. Wir wollen, dass möglichst viele davon recycelt werden. Wir wollen, dass die Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen. Wir wollen, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Kupfer, Aluminium und Kunststoffe – um nur ein paar Beispiele zu nennen – müssen in den Kreislauf zurück. Das macht umweltpolitisch Sinn. Das macht wirtschaftspolitisch Sinn, und zwar gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland.
Technologisch ist bereits heute eine ganze Menge möglich. Die deutschen Unternehmen haben moderne Recyclingtechnologien entwickelt. Ich selbst habe mir vor kurzem eine solche Anlage angesehen. Es ist absolut faszinierend, wenn man einmal sieht, wie alte Fernsehgeräte, Toaster und vieles andere in Einzelteile zerlegt werden und die Rohstoffe herausgeholt werden. Ich bin mir sicher: Dieses Gesetz wird einen Schub geben zu noch mehr technologischer Innovation. Wir werden die deutsche Vorreiterrolle in diesem Bereich stärken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Unser Ziel ist es also, die Kreisläufe auch im Bereich der Elektrogeräte besser zu schließen. Wir wollen dieses Ziel in einer Art und Weise erreichen, die es dem Bürger möglichst einfach macht. Wir wollen das Gesetz verbraucherfreundlich machen. Es ist in dieser Legislaturperiode eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Wir setzen europäische Vorgaben um, und wir setzen unseren Koalitionsvertrag um.
Was sieht dieses Gesetz ganz konkret vor? Ich will drei aus unserer Sicht besonders wichtige Punkte nennen:
Erster Kernpunkt, Rücknahmepflicht des Handels. Wir wissen: Bereits heute nehmen viele Geschäfte – kleine wie große – kundenfreundlich freiwillig alte Geräte zurück. Künftig wird es eine Rücknahmepflicht in großen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern geben. Kauft also jemand ein neues Gerät, kann er im Gegenzug sein altes Gerät zurückgeben. Kleine Altgeräte mit weniger als 25 Zentimetern Kantenlänge müssen auch dann zurückgenommen werden, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für Händler, die über das Internet verkaufen. Dadurch vermeiden wir, dass Wettbewerbsnachteile für den stationären Handel entstehen. Ausgenommen von dieser Rücknahmepflicht sind kleine und mittelständische Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese wollen wir nicht überfordern. Selbstverständlich können sie auch weiterhin freiwillig zurücknehmen.
Ungeachtet der Rücknahmepflichten des Handels bleiben die bewährten Erfassungs- und Entsorgungsstrukturen bei den kommunalen Einrichtungen erhalten. Sie werden verbessert. Der Bürger erhält also eine zusätzliche Möglichkeit, seine Geräte zurückzugeben.
Zweiter Kernpunkt. Die Vorgaben, wie viel Prozent der anfallenden Altgeräte erfasst werden müssen, werden erhöht: zunächst auf 45 Prozent, später dann auf 65 Prozent. Neben dieser Erfassungsquote werden auch die Recyclingquoten erhöht, das heißt, mehr Geräte werden recycelt.
Dritter Kernpunkt. Wir dämmen illegale Exporte von Elektroschrott ein. Bisher mussten die Behörden nachweisen, dass es sich um Elektroschrott handelt. Jetzt gibt es eine Beweislastumkehr: Will jemand Elektrogeräte ausführen, muss er künftig nachweisen, dass die Geräte noch funktionieren, dass es sich also nicht um Abfälle handelt.
Das, meine Damen und Herren, ist uns wichtig, weil es nicht hinnehmbar ist, dass unsere ausgedienten Fernseher, Mikrowellengeräte und Teile von Kühlschränken in großen Mengen auf den Müllhalden in Ghana oder in anderen Ländern Afrikas landen. Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Abfälle dort erhebliche Probleme verursachen, und zwar für Mensch und Umwelt. Das dürfen wir nicht zulassen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das sind drei Kernpunkte, die uns wichtig sind. Die Grünen haben in einem Änderungsantrag gefordert, dass Geräte so zu gestalten sind, dass Batterien ausgetauscht werden können. Ich will ausdrücklich sagen: Diese Zielrichtung ist nicht falsch. Das Problem ist aber, dass wir eine solche Regelung nur europäisch erlassen können. Wir können es rein national nicht. Darüber gehen Sie in Ihrem grünen Antrag einfach hinweg.
Die europäische Vorgabe, die wir umsetzen müssen, sieht unter anderem vor, dass die Kategorien für Elektrogeräte ab dem Jahr 2018 neu eingeteilt werden. Meine Damen und Herren, das verursacht erheblichen bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Ich kann keinen Mehrwert dieser Regelung erkennen; das muss in diesem Zusammenhang kritisch angesprochen werden. Ich halte diese EU-Regelung für mehr als fragwürdig. Wir haben dies kritisiert, und wir werden dies weiter thematisieren.
Wir haben im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sehr gründlich über die verschiedenen Punkte debattiert. Wir haben eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Wir haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner wichtige Punkte durchgesetzt. Ich will nur vier kurz ansprechen:
Erster Punkt. Die Anforderungen an die Erstbehandlung von Altgeräten – das ist mit Blick auf die Qualität des Recyclings wichtig – werden nun festgeschrieben.
Zweiter Punkt. Die Kommunen werden bei den Mitteilungspflichten deutlich entlastet. Dies war Teil unseres Änderungsantrages und liegt damit heute ebenfalls zur Abstimmung vor.
Dritter Punkt. Es wurde auch in der Anhörung mehrfach zu Recht darauf hingewiesen, dass Geräte mit bestimmten Batterien von anderen Geräten getrennt werden müssen, die keine Batterien haben, und zwar wegen der Brandrisiken. Daher ist nun vorgesehen, dass es für diese Geräte eigene Behältnisse gibt.
Vierter Punkt, Stichwort: Mobiltelefone. Inzwischen liegen in Deutschland mehr als 100 Millionen alte Handys in den Schubladen. Die Frage ist: Warum geben die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die alten Geräte nicht zurück? Ich vermute, dass das wesentlich damit zusammenhängt, dass es schlicht und ergreifend die Sorge gibt, dass die Daten auf den Handys in falsche Hände geraten könnten. Also ist für uns die Konsequenz: Wenn diese Geräte wiederverwendet werden können oder sollen, dann ist der Schutz personenbezogener Daten von allergrößter Relevanz. Deshalb haben wir jetzt Anforderungen an den Datenschutz verankert. Wir legen großen Wert darauf, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, kurzum: Dieses Gesetz bringt uns im Hinblick auf unser Ziel, die Kreisläufe besser zu schließen, Ressourcen zu schonen und Abfälle verstärkt als Rohstoffquelle zu nutzen, effektiv weiter. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Kollege Peter Meiwald, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5350402 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten |