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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, PD Coa Germany

BKartA

Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt (BKartA) vollzieht das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland. Es kann bedenkliche Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Dafür verfügt die Wettbewerbsbehörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.
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labelBKartA
abstractDas Bundeskartellamt (BKartA) vollzieht das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland. Es kann bedenkliche Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Dafür verfügt die Wettbewerbsbehörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.
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lastChanged2023-03-13 22:22:18
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