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25.09.2025
Steffen Janich AfD
Inneres
Ein ganz anderes Bild zeigt sich aber beim sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz.
Während das BSI-Gesetz dem BSI und das Bundespolizeigesetz der Bundespolizei konkrete Aufgaben zuweist, ist es beim BfV ganz anders.
Das BfV ist in der Erschaffung seiner Phänomenbereiche fast vollkommen frei.
Und das erklärt auch, warum das BfV eigenmächtig den Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates für sich erfinden konnte.
Eine Budgeterhöhung für den Verfassungsschutz um 110 Millionen Euro lehnen wir schon deshalb ab.