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09.10.2024
Steffen Janich AfD
Cyberresilienz - Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Sie sollen auch verschärfte Meldepflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen festlegen: 24 Stunden für einen vorläufigen Bericht, 72 Stunden für einen vollständigen Bericht, innerhalb eines Monats ein detaillierter Bericht an das BSI zum Abschluss.
Das BSI betreibt heute schon einen eigenen Stab zur Personalgewinnung.
Das BSI hat nicht die Kapazitäten, zusätzlich noch jeden Tag ein Lagebild zur Cybersicherheit für Sie zu erstellen und zu veröffentlichen.