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04.07.2024
Carmen Wegge SPD
Änderung des Strafgesetzbuches, Opferschutz
Ich übersetze das mal: Was haben aus Ihrer Sicht Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gemeinsam, wenn sie Opfer von Gewalt werden?
Gewalttätige Vorfälle zu Hause in den eigenen vier Wänden treffen neben den direkten Opfern ebenso die Kinder, die Sie laut Ihrem Entwurf auch schützen wollen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erst vor zwei Wochen die wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema noch einmal zusammengetragen und festgestellt: Diese Erfahrungen hinterlassen Spuren in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
So haben Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben, ein höheres Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen, für aggressives Verhalten, für Angstzustände, für Entwicklungsstörungen oder für Schwierigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen.
Doch wenn sie passiert, dann müssen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen verlässlichen Schutz vorfinden.
Es kann nämlich nicht sein, dass jedes Jahr knapp 16 500 Frauen mit oder ohne Kinder aus Kapazitätsgründen Schutz in Einrichtungen verwehrt wird.