09:13
03.12.2015
Kordula Kovac CDU/CSU
Tierschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Der Gesetzgeber muss somit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für einen wirksamen Tierschutz erfüllen.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD greift den Tierschutz und die Tiergesundheit explizit auf.
Gerade die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung hat Fragen artgerechter Tierhaltung und den Tierschutz in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gerückt.
Darüber, dass Tierschutz in Deutschland und Europa noch weiter verbessert werden soll, besteht fraktionsübergreifend grundsätzlich Einigkeit.
Und so gilt beim Tierschutz wie auch allgemein: Schnellschüsse sind nicht immer sachdienlich.
zumal man nicht vergessen sollte: Tierschutz liegt im ureigenen Interesse der Landwirte.
Meine Damen und Herren, Tierschutz umfasst eine ganze Bandbreite an Themen bzw. Tieren: Nutztiere, Heimtiere, Versuchstiere, Haltung, Transport, Tötung.
Durch unsere Präzisionslandwirtschaft mit Landtechnik made in Germany bringen wir den Tierschutz wesentlich voran.
Die Haltung von Nutztieren darf in Deutschland nur unter Einhaltung der Regelungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen.
Auch der Tierschutz bei Heimtieren wurde vorangebracht.
Im Tierschutz ist verankert, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss.
Mit Dänemark und den Niederlanden haben wir am 14. Dezember 2014 eine gemeinsame Erklärung zum Tierschutz unterzeichnet.
Meine Damen und Herren, Tierschutz wird von uns sehr ernst genommen.