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10.11.2022
Parsa Marvi SPD
Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum
Die Cum-ex- und Cum-cum-Finanzgeschäfte gehören zweifelsohne zur historisch größten finanziellen Schädigung der öffentlichen Hand und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Gerade bei Cum-ex-Fällen ist die Strafverfolgung der Fälle bis 2012 schon vergleichsweise weit vorgedrungen.
Anders sieht dies hingegen bei den Cum-cum-Fällen aus.
Wir haben per Gesetz die Verlängerung der relativen Verjährungsfristen für Cum-ex-Geschäfte von 10 auf 15 Jahre beschlossen, wir haben ein Gesetz zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen verabschiedet sowie mit dem sogenannten Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – ein furchtbar langes Wort – eine Regelung zur präventiven Bekämpfung von Cum-ex-Betrügereien auf den Weg gebracht.
Bis zum April 2022 wurden bereits 1,8 Milliarden Euro, nunmehr schätzungsweise bis zu 3,1 Milliarden Euro des durch die Cum-ex-Fälle entstandenen Schadens zurückgefordert, und ich kann Ihnen jetzt schon versprechen: Dabei wird es nicht bleiben.