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07:07
05.11.2015
Dieter Stier CDU/CSU

Artgerechte Tierhaltung
Wir beraten heute wiederholt zwei Oppositionsanträge, nämlich erstens den Antrag der Linksfraktion vom 24. Juni 2014 und zweitens den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Januar dieses Jahres, beide zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland. Meine Damen und Herren, bevor ich näher auf diese beiden Anträge eingehe, will ich zu Beginn meines Redebeitrags abermals die Leistungen der Beschäftigten in der deutschen Landwirtschaft würdigen, insbesondere derer, die in der Tierhaltung 365 Tage im Jahr und ungeachtet der Frage, ob Werktag, Sonntag oder Feiertag ist, tätig sind und ihre Tiere versorgen, damit unsere Ernährungsgrundlage gesichert ist. Festzustellen ist hier zunächst, dass die Konzentration der Tierhaltung und damit auch die Erhöhung der Tierdichte pro Hektar, insbesondere in der Veredlung, in Deutschland kein flächendeckendes, sondern ein eher regionales Phänomen ist. Der Antrag ist auch deshalb entbehrlich, weil die Bundesregierung mit der Novelle zum Baugesetzbuch bereits einen wirkungsvollen Beitrag zur Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung geleistet hat. Ich stelle Ihnen die Frage: Wenn Sie Tierhaltung im Außenbereich einer kommunalen Bebauung nicht mehr zulassen wollen, wo soll sie denn in unserem Land überhaupt noch hinpassen? Dann müssen Sie hier auch deutlich sagen, dass Sie die landwirtschaftliche Tierhaltung immer weiter einschränken wollen. Gleichwohl sind wir uns alle einig, dass wir für die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung weitere Verbesserungen erreichen wollen und das auch können.