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14.02.2019
Michael Kießling CDU/CSU
Baurechtsänderung gegen Obdachlosigkeit
Ich glaube aber, es ist erst einmal sinnvoll, die Zahlen, die die AfD in ihrem Antrag nennt, differenziert zu betrachten.
Wenn wir auf Bundesebene über das Thema sprechen, ziehen wir meist die Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe heran; das tut auch die AfD. Die BAG schätzt die Anzahl der Menschen ohne eigene Wohnung in Deutschland tatsächlich auf etwa 860 000 bis 1,2 Millionen.
Doch die BAG differenziert im Gegensatz zur AfD. Die AfD versucht, Wohnungslose gegen Flüchtlinge auszuspielen; doch man muss sagen, dass mehr als die Hälfte der sogenannten Wohnungslosen, diese 860 000 bis 1,2 Millionen, die die AfD skandalisiert, Fehlbeleger in Flüchtlingsunterkünften sind, also Flüchtlinge mit Schutzstatus, die eigentlich Anspruch auf eine Wohnung hätten, aber keine finden und deshalb weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
Und diesen Personenkreis will die AfD laut ihrem Antrag in Obdachlosenheimen unterbringen.
Wenn Sie den Personenkreis nicht meinen, liebe AfD, warum nennen Sie dann diese große Zahl, die diesen Personenkreis einbezieht?