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09:20
22.03.2018
Claudia Roth

Bundeswehreinsatz zur Stabilisierung Iraks
Protokoll über die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht: abgegebene Stimmen 660, davon gültig 657, ungültige Stimmen 3. Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU/CSU 229 Stimmen, der Fraktion der SPD 144 Stimmen, der Fraktion der AfD 85 Stimmen, der Fraktion der FDP 77 Stimmen, der Fraktion Die Linke 57 Stimmen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 65 Stimmen. Nach dem Höchstzahlverfahren von d’Hondt entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU 5 Mitglieder, der Fraktion der SPD 3 Mitglieder, der Fraktion der AfD 1 Mitglied, der Fraktion der FDP 1 Mitglied, der Fraktion Die Linke 1 Mitglied und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Mitglied. Protokoll über die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes: abgegebene Stimmen 656, davon gültig 653, ungültige Stimmen 3. Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU/CSU 228 Stimmen, der Fraktion der SPD 143 Stimmen, der Fraktion der AfD 86 Stimmen, der Fraktion der FDP 75 Stimmen, der Fraktion Die Linke 56 Stimmen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 65 Stimmen. Nach dem Verfahren von d’Hondt entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU 6 Mitglieder, der Fraktion der SPD 4 Mitglieder, der Fraktion der AfD 2 Mitglieder, der Fraktion der FDP 2 Mitglieder, der Fraktion Die Linke 1 Mitglied und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Mitglied. Dagegen waren SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP und AfD. Dagegengestimmt haben Die Linke, die SPD, die CDU/CSU, die FDP und die AfD.
04:49
12.12.2017
Anke Domscheit-Berg DIE LINKE

Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Als Netzaktivistin habe auch ich große Probleme mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz; dennoch kommen wir als Linksfraktion zu ganz anderen Schlussfolgerungen als AfD und FDP, die die vollständige Abschaffung des Gesetzes fordern. Wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit seinen schwammigen Formulierungen hat auch der Gesetzentwurf der AfD sehr starke handwerkliche Fehler; denn er fordert die Zurücksetzung des Telemediengesetzes auf den Stand vom 30. September und würde damit durch die Hintertür die Abschaffung der Störerhaftung rückgängig machen. Wir halten das Gesetz aber auch für ineffektiv; denn zum Beispiel auf der russischen Plattform VKontakte gibt es schon seit 2013 für den – Selbstbeschreibung – „Fall der Fälle“ eine offizielle Gruppe der AfD, deren User angeben, dass sie wegen Sperrungen auf Facebook dort sind. An effektiverer Strafverfolgung hat die AfD jedenfalls kein Interesse; sonst stünde dazu etwas in ihrem Gesetzentwurf, und sonst hätte ihr allseits berüchtigter Spitzenpolitiker Höcke nicht in einer internen Mail von 2015 die Legalisierung folgender Straftatbestände gefordert: Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt, Verbreitung von Propagandamitteln verbotener Parteien und das Leugnen der Verbrechen des Nationalsozialismus. Die AfD hängt sich ein liberales Deckmäntelchen um, damit Hass im Netz weiter wirkt. Deshalb bitte ich Sie um Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD und um Zustimmung für den alternativen Vorschlag der Linksfraktion, der die schädlichen und ineffektiven Bestandteile des NetzDG wie genaue Löschvorgaben und damit verbundene Bußgelder aufhebt, alle sinnvollen Bestandteile wie Benennung zustellfähiger Ansprechpartner sowie Berichts- und Beschwerdeprozesse aber beibehält, was die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erleichtert, ohne Grundrechte zu verletzen.