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08:21
28.11.2019
Thomas Oppermann

Abschließende Beratungen ohne Aussprache
– Das sind die Koalitionsfraktionen, Grüne, Die Linke, die AfD und die FDP. – Das sind die Fraktionen AfD, FDP, CDU/CSU und SPD. – Mit der Mehrheit des Hauses ist die Sammelübersicht 395 gegen die Stimmen der AfD angenommen. – Das sind Die Linke und die AfD. Wer enthält sich? – Die Koalitionsfraktionen, FDP, AfD und Grüne. – Mit der Mehrheit des Hauses ist die Sammelübersicht 404 gegen die Stimmen der AfD angenommen. – Gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke ist die Sammelübersicht 405 mit der Mehrheit des Hauses angenommen. – Gegen die Stimmen von FDP und AfD ist die Sammelübersicht 406 mit der Mehrheit des Hauses angenommen. – Gegen die Stimmen von AfD, FDP und Die Linke ist die Sammelübersicht 407 mit der Mehrheit des Hauses angenommen. – Gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ist die Sammelübersicht 408 von der Mehrheit des übrigen Hauses angenommen. Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Franziska Gminder, Johannes Huber, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/11291, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/4810 abzulehnen. Gegen die ganz überwiegenden Stimmen der AfD – nicht alle haben mitgestimmt – wurde dieser Gesetzentwurf von der Mehrheit des Hauses abgelehnt. – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit den Stimmen von AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen angenommen.