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14.11.2025
Lutz Brinkmann CDU/CSU
Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wir reden heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, der angeblich Dauerduldungen unattraktiv machen soll.
In Wahrheit fordert die AfD die Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, also den Bruch mit bewährten rechtsstaatlichen Standards und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Behauptung der AfD, der Staat würde automatisch nach kurzer Zeit volle Sozialleistungen gewähren, ist längst überholt.
Eine pauschale Streichung der Analogleistungen für langjährig Geduldete, wie von der AfD gefordert, würde sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit führen.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?
(Zuruf von der AfD: Wer soll das denn glauben?)
– Der nächste Redner ist Hans-Jürgen Goßner für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)