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26.02.2021
Mark Helfrich CDU/CSU
Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Im Übrigen ist Corona kein Kündigungsgrund.
Kein Arbeitnehmer, keine Arbeitnehmerin ist aufgrund von Corona in seinen bzw. ihren Rechten beschränkt.
Ganz kurz zum Antrag der FDP „Wertschätzung für Selbstständige – Sofort verlässliche und unbürokratische Corona-Hilfen schaffen“: Die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfe III stehen natürlich allen von Ihnen genannten Selbstständigen offen.