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13.03.2019
Martin Rabanus SPD
Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform
Beispielsweise sind nichtgewerblich betriebene Enzyklopädien wie Wikipedia ausgenommen. „
wie Wikipedia“, es geht also nicht nur um Wikipedia, es bezieht sich ja auf alle nichtgewerblichen Plattformen.