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11:35
05.06.2025
Jan-Marco Luczak CDU/CSU

Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Deswegen verlängern wir nun die Mietpreisbremse. Aber für uns ist genauso klar, dass die Mietpreisbremse nur eine Zwischenlösung sein kann. Am Ende ist es egal, ob die Mietpreisbremse gilt, ob ein Mietendeckel vorhanden ist oder ob wir die bestehenden Bestimmungen noch verschärfen. Die Frage, die mich interessiert, ist: Erkennen auch Sie die von Frau Lay dargestellten Schlupflöcher in der bestehenden Mietpreisbremse? Deswegen verlängern wir die Mietpreisbremse. Aber das, was Sie und auch die Kollegin Lay als Schlupflöcher in der Mietpreisbremse – ich will das ganz bewusst sagen – diffamieren, sind wohlerwogene Ausnahmen. Das zusammenzubringen, das ist die Aufgabe, und das macht die Mietpreisbremse mit wohlerwogenen Ausnahmen. Die Befristung der Mietpreisbremse, die Ausnahmen, die hier als Schlupflöcher von den Linken diffamiert worden sind, das alles sind Punkte, die das Bundesverfassungsgericht sehr genau analysiert hat und zu denen es gesagt hat: Diese Ausnahmen sind notwendig, damit das ganze Instrument der Mietpreisbremse, welches einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter darstellt, verhältnismäßig ist. Mit der zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse – das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2019, also vor der ersten Verlängerung, entschieden – testen wir die Grenzen aus, die das Verfassungsgericht uns gesetzt hat. Nach meiner persönlichen Auffassung müssen wir im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel über eine angeschärfte Begründungspflicht reden, also darüber, dass Kommunen und Länder, wenn sie die Mietpreisbremse noch einmal verlängern, auch darlegen, was sie getan haben, um an die Ursachen heranzugehen. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen – darüber führen wir ja eine juristische Diskussion – möchte ich sagen: Die Vorstöße, die nun unternommen werden, um etwa von 2014 bis 2019 erstellte Neubauten in den Regelungsbereich der Mietpreisbremse zu überführen, wären ein krasser Vertrauensbruch gegenüber all denjenigen, die sich darauf verlassen haben, dass alles, was nach 2014 gebaut wurde, eben nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Wenn ich zur Bank gehe, um ein Wohnbauprojekt zu realisieren, kalkuliere ich mit anderen Mieteinnahmen, wenn keine Mietpreisbremse gilt. Verändert der Gesetzgeber rückwirkend die Rahmenbedingungen und die Spielregeln und sagt, dass man Pech hat, weil nun doch die Regelungen der Mietpreisbremse gelten, geht die Finanzierung am Ende nicht mehr auf.
10:34
29.09.2016
Jan-Marco Luczak CDU/CSU

Mietpreispolitik und Mieterschutz
Wir haben im letzten Jahr die Mietpreisbremse eingeführt, um die Mieter kurzfristig vor steigenden Mieten zu schützen. Linke und auch Grüne fordern jetzt, die Mietpreisbremse zu verschärfen und die Ausnahmen zu streichen. Richtig ist: Die Wirkung der Mietpreisbremse – das sagen uns verschiedene Studien – ist umstritten. Deswegen finde ich es richtig, dass das Justizministerium eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben hat, um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu hinterfragen. Klar ist jedenfalls für uns als Union: Die Mietpreisbremse muss in der Praxis funktionieren; deswegen schauen wir da auch sehr genau hin. Wir als Gesetzgeber haben an Vermieter die klare Erwartung, dass sie sich an die Mietpreisbremse halten. Deswegen stimmt es einfach nicht, wenn hier immer behauptet wird, es gebe keine Sanktionen bei der Mietpreisbremse. Die Linke fordert hier trotzdem eine Verschärfung der Mietpreisbremse, nämlich die Abschaffung aller Ausnahmen. Richtig ist: Natürlich gibt es bei der Mietpreisbremse Ausnahmen. Deswegen sagen wir als Union an dieser Stelle auch ganz klar: Mit uns wird es keine Streichung dieser Ausnahmen und auch keine andere Verschärfung der Mietpreisbremse geben, weil wir nicht wollen, dass die Mietpreisbremse zu einer Investitionsbremse wird. Klar muss aber auch sein: Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel gegen steigende Mieten. Das Mietrecht im Allgemeinen und die Mietpreisbremse im Speziellen können dazu aber nur einen ganz kleinen Beitrag leisten. Wir haben bei der Einführung der Mietpreisbremse gesagt: Die Länder, die das einführen, müssen ein Maßnahmenpaket beschließen und sagen, wie sie mehr Wohnungsneubau schaffen wollen.
12:58
13.09.2018
Katarina Barley

Justiz und Verbraucherschutz