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02.12.2022
Katrin Göring-Eckardt DIE GRÜNEN
Jahressteuergesetz 2022
Die Fraktion
der AfD hat beantragt, über den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung getrennt
abzustimmen, und zwar zum einen über die Artikel 29 und 40 des Gesetzentwurfs –
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Einführung eines
EU‑Energiekrisenbeitrages nach der Verordnung (EU) 2022/1854 – und zum
anderen über den Gesetzentwurf im Übrigen.
Enthalten haben sich Linke und AfD.
– Die AfD korrigiert ihr Abstimmungsverhalten und hat
zugestimmt.
Die
Fraktion der AfD hat hier namentliche Abstimmung verlangt.
Jetzt kommen wir zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem
Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land-
und Forstwirtschaft fortführen“.
Der Ausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/3772, den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 20/2535 abzulehnen.
– Das ist die
AfD-Fraktion.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der
Fraktion der AfD mit dem Titel „Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der
Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken“.
Der Ausschuss
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/3623, den Antrag der
Fraktion der AfD auf Drucksache 20/2617 abzulehnen.
– Das ist die AfD-Fraktion.