09:36
07.06.2018
Stephan Mayer
Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
In den letzten Wochen gab es massive Spekulationen und Berichte darüber, welche Auswirkungen die neue Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai dieses Jahres endgültig in Kraft getreten ist, mit sich bringen würde.
Ich glaube, man kann gerade auch in so einer Debatte schön darstellen, dass Deutschland zum einen ein großes Interesse daran hat, dass diese Datenschutz-Grundverordnung kam; die Vereinheitlichung und Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene war insbesondere im Interesse der deutschen Wirtschaft.
Zum anderen bin ich auch der festen Überzeugung, dass Deutschland sehr gut vorbereitet ist auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist vor über zwei Jahren erlassen worden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bundesinnenministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine intensive Dialogreihe ins Werk gesetzt, um alle, die in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung Interessen haben, frühzeitig darüber zu informieren.
Darüber hinaus gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog, in dem auch sehr dezidiert auf sämtliche Befürchtungen und mögliche Fallstricke der Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen wird.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die ja generell gilt, in Deutschland gut vorbereitet wurde.
Die Bußgeldvorschriften gelten laut der Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar; es gibt hier keinen Umsetzungsspielraum für die Mitgliedstaaten.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich mit einem Schreiben an die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz und damit an die 16 Landesdatenschutzbeauftragten gewandt und in diesem Schreiben intensiv darum geworben, dass diese Datenschutz-Grundverordnung vernünftig und bürgernah umgesetzt wird.
Ich vertraue hier auf eine vernünftige, angemessene und bürgerfreundliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch die 16 Landesdatenschutzbeauftragten.
Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen sehr schnell einig, dass wir dahin gehend eine Veränderung vornehmen wollen, dass das Abmahnunwesen, das es teilweise in sehr überbordender Weise gibt – nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch in anderen Fallkonstellationen –, deutlich minimiert und zurückgefahren wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vor einigen Jahren eine vom Bund finanzierte Stiftung Datenschutz gegründet.
Diese Stiftung Datenschutz hat ebenfalls eine eigene Internetseite geschaltet mit eigenem Material und eigenen Handreichungen, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung anbelangt.
Es gibt auch in den ersten Tagen, in denen die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese von Ihnen aus meiner Sicht künstlichen und vollkommen übertrieben eskalierten Befürchtungen irgendeine Grundlage haben; das Gegenteil ist der Fall.
Wir als Bundesinnenministerium werden in der zweiten Jahreshälfte das zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung vorlegen.
Ich sage auch dazu: Wir sind hier offen, insbesondere die angedachte Novellierung des UWGs in dieses zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung zu integrieren.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Datenschutz-Grundverordnung selbst eine Evaluierung vorsieht.
Im Mai 2020 wird seitens der EU-Kommission ein Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt werden.
Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir als Bundesregierung gut daran tun, das Datenschutzrecht und insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung sowie einen möglichen Novellierungsbedarf bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Hauptthema der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu machen.
Deutschland war und ist auf die Datenschutz-Grundverordnung gut vorbereitet.
Dass die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, war insbesondere in deutschem Interesse, weil nämlich, Frau Kollegin Cotar, jetzt ausgeschlossen wird, dass sich manche Länder – ich nenne keine im Einzelnen – durch niedrige Datenschutzrechtsniveaus, durch Datenschutzrechtdumping einen Wettbewerbsvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen verschaffen; das sah man ja bisher insbesondere daran, wo bestimmte Unternehmen wie Facebook und Google ihre Sitze in Europa nahmen.
21