Vorschläge

Personen


04:48
13.11.2014
Christian Kühn (DIE GRÜNEN)

Mietrecht
Die Mietpreisbremse ist im Kern ein Rettungsschirm für bezahlbares Wohnen, ein Rettungsschirm, der schnell aufgespannt werden muss, und ein Fiebermedikament gegen die Überhitzung angespannter Wohnungsmärkte in Deutschland. Doch die Mietpreisbremse, die Sie heute hier von der Großen Koalition vorlegen, ist ziemlich löchrig und wird das Fieber in den Ballungsräumen nur unzureichend senken. Diesen Sommer, als die meisten Menschen im Urlaub waren, haben die Sektkorken bei der Immobilienlobby geknallt, und zwar in dem Augenblick, als Herr Maas in Sachen Mietpreisbremse beim Neubau eingeknickt ist. Sie legen heute eine ziemlich durchlöcherte, verzögerte Mietpreisbremse vor und machen dabei dicke Backen. Ich sage Ihnen: Wir hätten eine robuste, schnell eingeführte Mietpreisbremse in Deutschland dringend gebraucht. Wir von der Bundestagsfraktion der Grünen haben hier bereits 2011 eine Mietpreisbremse beantragt, also vor drei Jahren. Kern dieser grünen Mietpreisbremse war, dass die Miethöhe bei Neuverträgen in Gebieten mit Wohnraummangel bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt wird, und zwar ohne Ausnahmen. Die jetzt vorliegende Mietpreisbremse ist voller Ausnahmen. Alle haben schließlich im Wahlkampf verkündet, es solle eine Mietpreisbremse geben. Sie von der Großen Koalition stehen heute in der Pflicht, eine Mietpreisbremse zu bringen. Ich sage Ihnen eines: Die jetzt vorgelegte durchlöcherte Mietpreisbremse ist Wählertäuschung oder zumindest Wählerenttäuschung. Die von den Ländern geforderten Maßnahmenpakete bedeuten nichts anderes als eine weitere Verzögerung der dringend notwendigen Umsetzung der Mietpreisbremse vor Ort. Wenn hier „30 Prozent vergleichbarer Neubaukosten“ das Kriterium ist, dann reizt man damit ja die Vermieter in den angespannten Wohnungsmärkten an, möglichst hochpreisig zu modernisieren, um dann nicht unter die Mietpreisbremse zu fallen. Diese müssen letztlich die Mietpreisbremse umsetzen. Wir dürfen die Mietpreisbremse nicht weiter verzögern. Sie haben bereits viel zu lange aufgrund Ihrer internen Querelen gebraucht, um eine Mietpreisbremse hier im Deutschen Bundestag vorzulegen. Nach unserer Studie zahlt ein Berliner, der im letzten Jahr umgezogen ist, 1 200 Euro mehr, als er hätte zahlen müssen, wenn die Mietpreisbremse schon vor einem Jahr gekommen wäre.
17
05:32
05.03.2015
Caren Lay (DIE LINKE)

Dämpfung des Mietanstiegs
Eine Mietpreisbremse ist eine gute Idee, die wir als Linke natürlich unterstützen. Es wimmelt in diesem Gesetzentwurf von Bedingungen und Ausnahmen, sodass von einer wirkungsvollen Mietpreisbremse leider keine Rede mehr sein kann. Deswegen sagen wir Linke: Die Mietpreisbremse wirkt nur dann, wenn sie auch flächendeckend gilt. Ich finde es schlimm genug, dass wir über die Mietpreisbremse nun schon seit mehreren Jahren diskutieren. Aber warum räumen wir jetzt, wo die Mietpreisbremse endlich kommt, den Ländern zumindest theoretisch so viele Jahre für deren Umsetzung ein? Das heißt übersetzt, liebe Mieterinnen und Mieter: Freuen Sie sich nicht zu früh auf die schnelle Wirkung dieser Mietpreisbremse! Ist die Mietpreisbremse dann endlich eingeführt, dann soll sie nach fünf Jahren auch schon wieder außer Kraft treten. Das heißt für die Mieter im Klartext: Kaum setzt die Wirkung der Mietpreisbremse ein, wird sie auch schon wieder abgeschafft. Eine Mietpreisbremse, die ihren Namen verdient, muss auch dauerhaft gelten. Es gibt viele weitere Ausnahmen, die die Wirkung der Mietpreisbremse deutlich minimieren. Nehmen wir beispielsweise den Vorschlag, der heute auf dem Tisch liegt, dass die Mietpreisbremse dann nicht zur Wirkung kommen soll, wenn die Wohnung modernisiert wird. Deswegen müssen wir schnellstmöglich an die Modernisierungsumlage heran, wenn wir hier von einer wirkungsvollen Mietpreisbremse reden wollen. Die Mietpreisbremse setzt hier nicht nur einen Anreiz für den Neubau von teuren Wohnungen, sondern führt nach der jetzigen Berechnung im Ergebnis auch dazu, dass die Mieten im Umfeld ansteigen werden, was sich wiederum auf den Mietspiegel auswirkt. Das ist keine Mietpreisbremse, sondern eine Einladung zur Luxusmodernisierung und zum Bau von neuen Lofthouses. Liebe Mieterinnen und Mieter, Sie hören richtig: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von dieser Mietpreisbremse profitieren, ist ziemlich gering. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass gerade einmal 2,5 Prozent aller Mieterinnen und Mieter überhaupt von dieser Mietpreisbremse profitieren würden. Deswegen sagen wir: Mietpreisbremse ist eine irreführende Bezeichnung für diesen Gesetzentwurf; denn herausgekommen ist gerade einmal eine kleine Handbremse.
17
03:16
18.12.2019
Johannes Fechner (SPD)

Regelungen über die zulässige Miethöhe
13
05:00
05.03.2015
Christian Kühn (DIE GRÜNEN)

Dämpfung des Mietanstiegs
Es sind mehr als 500 Tage vergangen, seit Angela Merkel die Mietpreisbremse versprochen hat. Diese Mietpreisbremse hätte nach dem Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm in den ersten 100 Tagen sein sollen. Ich finde, diese Mietpreisbremse ist das langsamste Sofortprogramm, das dieser Bundestag seit langer Zeit gesehen hat. Die Mieten sind in den letzten 500 Tagen – das haben wir Grüne in einer Studie nachgewiesen – rasant gestiegen, und gleichzeitig haben Sie die Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag verzögert und blockiert. Aber es geht noch viel weiter; denn es wird dauern, bis die Mietpreisbremse vor Ort wirklich Wirkung entfaltet. Ich glaube, dass mindestens ein bis zwei Jahre benötigt werden, um dieses Gesetz, diese Mietpreisbremse vor Ort umzusetzen. Ich sage Ihnen: Eine Mietpreisbremse, die nur im Gesetzblatt steht, wirkt vor Ort noch nicht. Sie von der Union haben viel dafür getan, dass diese Mietpreisbremse nicht schnell umgesetzt werden kann. Die Mietpreisbremse kommt zu spät, sie ist aber auch verdammt schlecht gemacht. Ich möchte ein paar Löcher benennen, die diese Mietpreisbremse hat, also Möglichkeiten, die es erlauben, dass die Mitpreisbremse umgangen wird. Das ist nichts anderes als eine Strategie zur Umgehung der Mietpreisbremse. Hochpreisige Modernisierung heißt Luxusmodernisierung, ist also eine Strategie zur Umgehung der Mietpreisbremse. Aber dass Sie die Mietpreisbremse und soziales Mietrecht nun über viele Tage hier im parlamentarischen Verfahren blockiert haben, halten wir für falsch. Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nach der Mietpreisbremse ist vor der Mietrechtsreform; das haben Sie hier ja auch ausgeführt. Wenn Sie dafür genauso lange wie für die Mietpreisbremse brauchen, werden wir diese Reform in dieser Legislaturperiode nicht mehr erleben; denn dann ist Wahlkampf, und dann geht politisch eben nichts mehr.
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04:26
18.12.2019
Rita Hagl-Kehl

Regelungen über die zulässige Miethöhe
Die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin zur Evaluierung der Mietpreisbremse hat bestätigt, dass die 2015 eingeführten Regelungen zur Mietpreisbremse den Mietanstieg durchaus verlangsamt haben. Die bei der Einführung der Mietpreisbremse bestehende Anspannung auf vielen Wohnungsmärkten hat sich bislang aber nicht grundlegend geändert. Deswegen wollen wir die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern. Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Mietpreisbremse bis Ende 2025 dort einzusetzen, wo es nötig ist. Weitere Studien, auf die sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin bezieht, haben darüber hinaus in Mietinseraten hohe Quoten an Überschreitungen der nach dem Grundtatbestand der Mietpreisbremse zulässigen Miete festgestellt. Die aktuelle Rechtslage bietet mithin Vermietern ökonomische Anreize, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten. Aus diesem Grund wollen wir den Rückzahlungsanspruch der Mieterinnen und Mieter bei einem Verstoß des Vermieters gegen die Mietpreisbremse verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von zweieinhalb Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses rügen und dass das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Der Deutsche Bundestag sollte den Gesetzentwurf zügig verabschieden, damit die Landesregierungen genügend Zeit haben, vor Auslaufen der Mietpreisbremse neue Rechtsverordnungen zu erlassen.
9
05:34
17.10.2014
Dirk Wiese (SPD)

Wohnungsnot in Hochschulstädten
Ein Antrag, so wie Sie ihn hier heute vorgelegt haben – das sage ich als Mitglied des Rechtsausschusses –, ist gerade beim Thema Mietpreisbremse reine Schaufensterpolitik und hat mit vernünftiger Politik nichts zu tun. Wir in der Großen Koalition machen eine Mietpreisbremse für alle Bürgerinnen und Bürger. dass wir Sie sozusagen vom Dr. No zum Anhänger der Mietpreisbremse machen konnten. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ich war schon immer ein Anhänger der Mietpreisbremse!) Ich glaube, die Mietpreisbremse ist richtig. Die Mietpreisbremse wird dazu führen, dass in gewissen Hotspots, die es nun einmal gibt – das ist nicht nur München, das an dieser Stelle immer erwähnt wird, das ist genauso Marburg, das ist Münster; das sind kleine Universitätsstädte, in denen wir Probleme haben, zu begrenzen –, der Mietpreisanstieg bei Wiedervermietung begrenzt wird. Darum ist die Mietpreisbremse an dieser Stelle der absolut richtige Weg. Sie haben gesagt, wir brauchen eine Mietpreisbremse für alle Bürgerinnen und Bürger. Wie können Sie es denn dann gut finden, dass der Entwurf, der jetzt das Kabinett passiert hat, beispielsweise dem Freistaat Bayern ermöglicht, die Mietpreisbremse überhaupt nicht umzusetzen? Wir geben den Ländern die Möglichkeit, in der angespannten Lage in Ballungszentren die Mietpreisbremse umzusetzen, Darum ist heute ein guter Tag; denn wenn wir die Mietpreisbremse Anfang nächsten Jahres in Gesetzesform gießen, zieht im Jahr 2015 endlich auch für die Makler die soziale Marktwirtschaft ein. Auf den dritten Punkt, den ich ansprechen möchte, ist mein Kollege Michael Groß schon eingegangen: Es ist natürlich so, dass die Mietpreisbremse keinen zusätzlichen Wohnraum schafft. Das ist mit der Mietpreisbremse aber auch nicht beabsichtigt. Darum ist es richtig, die Ausnahme der Mietpreisbremse für den Neubau zuzulassen. Wir machen eine echte Mietpreisbremse.
15
10:09
13.11.2014
Heiko Maas

Mietrecht
In dieser Situation brauchen wir die Mietpreisbremse. Die Geltungsdauer für die Ermächtigungsgrundlage für die Mietpreisbremse beträgt fünf Jahre. Wenn man zusammenzählt, dass für fünf Jahre die Länder ermächtigt werden, entsprechende Verordnungen zu erlassen, und dass diese dann noch einmal fünf Jahre dauern können, dann sieht man, dass die Wirkungen der Mietpreisbremse bis zu zehn Jahre dauern. Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnungsmärkte, in denen die Lage angespannt ist. Es gibt Menschen, die der Auffassung sind, die Mietpreisbremse solle überall gelten. Der Grund, warum wir uns auf diesen Geltungsbereich beschränkt haben, ist ganz einfach: Die Mietpreisbremse wird nicht überall gebraucht. Deshalb wollen wir, dass die Mietpreisbremse dort gilt, wo sie wirklich notwendig ist. Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch die Voraussetzungen definiert, nach denen die Länder eine Verordnung zur Einführung der Mietpreisbremse umsetzen können. Ein weiterer Punkt in unserem Gesetzentwurf, einer, der vielleicht am heftigsten diskutiert worden ist, ist das Vorhaben, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen. Wir wollen niemanden, der in den Wohnungsbau investieren will, mit der Mietpreisbremse zum Nachdenken veranlassen, was die Amortisation angeht, was möglicherweise zur Folge hat, dass diese Investition nicht durchgeführt wird. Die Einwände dagegen, die Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen, gehen aber auch aus einem anderen Grund völlig ins Leere. Das heißt, weniger als 1 Prozent der Wohnungen kommt überhaupt für die Mietpreisbremse in Betracht. Es gibt praktisch keine Mieter bei Neubauten, die wir mit der Mietpreisbremse schützen müssten. – Für die Durchschnittsmiete gilt: Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, und wenn dort neue Wohnungen gebaut werden, dann werden in der Regel Quadratmeterpreise von weit über 10 Euro pro Quadratmeter verlangt. Das bewegt sich in Regionen, wo es um Menschen geht, die nicht unbedingt von der Mietpreisbremse geschützt werden müssen. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der schon diskutiert worden ist: Bei der Mietpreisbremse stellen wir nicht auf einen Mietspiegel, sondern auf die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Alles andere würde dazu führen, dass die Einführung, Umsetzung und Anwendung der Mietpreisbremse genau dort, wo sie gebraucht wird, gefährdet würde.
17
07:27
05.03.2015
Anja Weisgerber (CDU/CSU)

Dämpfung des Mietanstiegs
denn mit der Mietpreisbremse dämpfen wir stark steigende Mieten in angespannten Wohnungsmärkten und Universitätsstädten. Wir haben die Mietpreisbremse klug ausgestaltet. Wir wollen die Mietpreisbremse; denn Menschen sollen in ihren angestammten Wohnvierteln wohnen bleiben können und nicht verdrängt werden – egal ob sie auf dem Dorf in Franken oder im Münchener Stadtteil Schwabing leben wollen. Die Mietpreisbremse greift aber gezielt genau dort räumlich und zeitlich begrenzt, wo sie notwendig ist. Eine flächendeckende und unbefristete Mietpreisbremse in ganz Deutschland? Deswegen ist es auch richtig, dass die umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, meine Damen und Herren. Die genaue Ausgestaltung, ab wann und wo die Mietpreisbremse wirklich greift, obliegt jetzt nicht dem Bund, sondern den Ländern. Die Länder müssen zunächst die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse greifen soll. Durch die Mietpreisbremse allein entstehen nämlich keine neuen Wohnungen. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verzögert die Mietpreisbremse weiter!) – So, wie das ausgestaltet wurde, verzögert das die Mietpreisbremse nicht. Die Mietpreisbremse ist nur ein Bestandteil unserer Wohnungsbaupolitik. Mit diesem Gesamtpaket, mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Mietpreisbremse, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir unternehmen heute einen wichtigen Schritt, indem wir die Mietpreisbremse in der uns vorliegenden Form verabschieden.
14
07:06
14.02.2020
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)

Regelungen über die zulässige Miethöhe
Wir reden darüber, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse zu verlängern. Deswegen haben wir gemeinsam als Große Koalition die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Wir verlängern nun die Geltungsdauer der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre. Deswegen haben wir die Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat im August letzten Jahres beim Nichtannahmebeschluss zur Mietpreisbremse sehr klar gesagt, dass die Mieten immer auch einen Marktbezug haben müssen, dass die Mietpreisbremse deswegen noch verfassungsgemäß ist, weil sie unter anderem zeitlich befristet ist. Dort war genau ausgeführt, dass man nicht einfach eine Rechtsverordnung machen und sagen kann: Das ist die Mietpreisbremse, die gilt. Da geht es nicht alleine um den Mietspiegel – das auch –, sondern auch um die diversen Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa die umfassend modernisierte Wohnung. Hier ist nicht immer ganz klar: Ist die Wohnung umfassend modernisiert – dann gilt die Mietpreisbremse nicht –, oder ist sie nicht umfassend modernisiert; dann gilt die Mietpreisbremse. Sie als Linke und die Grünen haben gerade gefordert, die Mietpreisbremse sozusagen dichtzumachen; man müsse alle Ausnahmen streichen. Er enthält die gleichen Ausnahmen für Neubau und Modernisierung, die wir bei der Mietpreisbremse vorsehen, und zwar deswegen, weil sie richtig sind, weil es ein angemessener Ausgleich ist. Der letzte Punkt, auf den ich zu sprechen kommen möchte: Die Union steht zur Mietpreisbremse. Wir werden ihn durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, und zwar deswegen, weil wir für die Mietpreisbremse sind. Die Mietpreisbremse wird, sobald der Mietendeckel hier in Berlin in Kraft tritt, nicht mehr gelten.
13
06:46
05.03.2015
Heiko Maas

Dämpfung des Mietanstiegs
Sie kritisieren zum Beispiel, dass die Mietpreisbremse nur in Ballungsgebieten gilt. Ich brauche keine Mietpreisbremse in Landstrichen, in denen das Problem nicht die davongaloppierenden Mietpreise sind, sondern in denen das Problem ist, dass Vermieter keine Mieter mehr finden. Sie haben zum wiederholten Mal kritisiert, dass Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für 5 Millionen Wohnungen greifen kann und über 400 000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können. Das wirklich schrägste Argument, das ich immer wieder höre, ist – ganz besonders schräg ist es, wenn es von Parlamentariern in den Raum gestellt wird –, dass man die Mietpreisbremse ja umgehen könne. Deshalb hilft die Mietpreisbremse nicht nur bei einem Problem, das wir haben. Wenn wir in das Gesetz hineinschreiben, dass genau in diesen Regionen die Mietpreisbremse anwendbar sein wird, dann wird das dazu führen, dass junge Paare, die Kinder bekommen und daher mehr Platz brauchen, nicht mit einer Mietpreiserhöhung von 33 Prozent konfrontiert werden, wenn sie eine neue Wohnung in ihrem Quartier suchen. Die Mietpreisbremse trägt dazu bei, diese fehlerhafte Entwicklung zu korrigieren. Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip werden den Mieterinnen und Mietern helfen. Wenn die Mietpreisbremse wirkt und die Mieten nicht mehr so davongaloppieren, dann wird sich das natürlich auch auf den Mietspiegel auswirken. Das wird im Ergebnis allen Mieterinnen und Mietern zugutekommen – auch denjenigen, die die Mietpreisbremse für sich gar nicht in Anspruch nehmen müssten oder können.
11
06:39
18.12.2019
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)

Regelungen über die zulässige Miethöhe
Lassen Sie mich am Anfang gerne mit einem Bekenntnis beginnen: Wir als Union stehen zur Mietpreisbremse. Deswegen ist die Mietpreisbremse ein Teil eines umfassenden Pakets, das wir im gesamten Bereich des Mietrechts aufgelegt haben. Dort haben wir die Mietpreisbremse noch einmal praktikabler gemacht und vor allen Dingen bei den Modernisierungskosten – das ist ja einer der Kostentreiber, durch den Mieten tatsächlich stark steigen können – die Umlagefähigkeit verändert – man kann jetzt nicht mehr 11 Prozent, sondern nur noch 8 Prozent der Kosten umlegen – und eine absolute Kappungsgrenze eingeführt. Wir als Union haben aber auch immer gesagt, dass die Mietpreisbremse alleine bzw. überhaupt Regulierungen im Mietrecht natürlich kein Allheilmittel sind. Es war ja unsere klare Erwartungshaltung, als wir die Mietpreisbremse eingeführt haben, dass sich das ändert. Wir haben das immer verknüpft mit der Erwartungshaltung an die Länder, dass, wenn sie die Mietpreisbremse einführen, entsprechende Wohnungsbauprogramme aufgelegt werden, dass etwa das Bauordnungsrecht entschlackt wird, dass Bauen insgesamt schneller funktionieren kann, dass die Genehmigungen schneller erteilt werden können und dass Bauen vor allen Dingen auch kostengünstiger wird. Dass wir heute über die Verlängerung der Mietpreisbremse reden, ist letztlich die Konsequenz daraus, dass die Länder hier versagt haben. Heute ist es ja so: Wenn ich als Landesgesetzgeber eine Mietpreisbremse einführen möchte, dann muss ich qualifiziert begründen, dass in einem bestimmten Gebiet Wohnungsmangel herrscht, und ich muss auch qualifiziert begründen, was ich dagegen tun will, gegen die Ursachen des Wohnungsmangels, wie ich also mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen will. Wir diskutieren hier heute ja über zwei Anträge: nicht nur über unseren eigenen Antrag, den Antrag der Großen Koalition, wo es um die Verlängerung der Mietpreisbremse geht, sondern auch über einen Antrag der Grünen, in dem sich die Grünen sehr umfassend mit der Mietpreisbremse beschäftigen. Sie wollen eigentlich mehr oder weniger die Mietpreisbremse völlig umkrempeln. Wir haben bei der Mietpreisbremse auch Ausnahmen geschaffen, also bestimmte Konstellationen, wo die Mietpreisbremse – 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – nicht greift. Dort haben wir gesagt: In Konstellationen, in denen man wirklich viel Geld in die Hand nimmt, was dann schon mehr oder weniger Neubaucharakter hat, kann die Mietpreisbremse natürlich nicht gelten, weil es sonst am Ende dazu führt, dass niemand mehr Wohnungen modernisieren wird.
12
12:11
07.06.2018
Alexander Hoffmann (CDU/CSU)

Mietpreispolitik
Wieder eine Debatte über die Mietpreisbremse! Aber was mich an der Debatte – auch an der heutigen – stört, ist, dass immer wieder der Eindruck erweckt wird, die Mietpreisbremse wäre, wenn wir sie nur richtig ausgestalten würden, das Allheilmittel. Nur ein größeres Angebot führt am Schluss zum gewünschten Ergebnis und eben nicht – das sagt er ausdrücklich – die Mietpreisbremse. Sie lassen weg, dass die Einführung der bisherigen Mietpreisbremse an mancher Stelle genau das Gegenteil erzielt hat. Die Mieten sind noch einmal erhöht worden, bevor die Mietpreisbremse gegolten hat. Sie lassen weg, dass eine funktionierende Mietpreisbremse, wenn es sie denn je geben wird, den Druck auf die Innenstädte eher erhöht und die Situation dort noch sehr viel schwieriger wird. „Mit der gleichen Begründung wie bei der Mietpreisbremse – einem angespannten Wohnungsmarkt – kann auch die Kappungsgrenzenverordnung angewandt werden“, sagte Warnecke. „ Nach Auffassung des Mieterbund-Geschäftsführers ist die Kappungsgrenzenverordnung wirksamer als die Mietpreisbremse ... In einem Beitrag des MDR vom 17. Mai 2017 heißt es: Mietpreisbremse vorerst nur in Erfurt und in Jena. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass für die Einführung einer Mietpreisbremse durch eine Landesregierung gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel Wohnungsmangel. Sie haben gerade den Freistaat Thüringen erwähnt, als Sie sagten, dass nur in Erfurt und in Jena die Mietpreisbremse gilt. Die Landesregierung hätte gerne die Mietpreisbremse eingeführt. Sie haben auch zitiert bezüglich zweier Länder, in denen Rot-Rot-Grün regiert, und damit versucht, hier auszuführen, inwieweit Sie zu dem Thema Mietpreisbremse stehen. Das Spannende ist nur: Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Darum geht es doch bei der Mietpreisbremse. Sie machen jetzt in Ihrer Frage genau das, was ich eingangs kritisiert habe: Bei der Frage nach bezahlbarem Wohnraum in Deutschland schauen Sie mit Scheuklappen auf die Mietpreisbremse und erwecken damit den Eindruck: Das ist das Allheilmittel. Trotzdem stellen Sie mir wieder eine Frage zur Mietpreisbremse. Stattdessen geht es für Sie nur um ein Thema: Ausdehnung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Wieder verschweigen Sie, dass die Mietpreisbremse vom Landgericht Berlin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, weil es dort schon verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Sie verschweigen zudem, dass wir mit der Mietpreisbremse nicht nur an der Privatautonomie der Parteien rumschrauben, sondern dass wir auch Berührungspunkte mit Artikel 14 Grundgesetz haben.
20
10:19
07.06.2018
Jens Maier (AfD)

Mietpreispolitik
Aber das, was die Linken hier als Lösung vorlegen – eine Erweiterung der Auskunftspflicht für Vermieter, die Abschaffung der Rügepflicht für Mieter und die Einführung einer sogenannten echten Mietpreisbremse –, Die Linke-Fraktion schreibt dazu richtigerweise, dass in einigen Städten die derzeit gültige Mietpreisbremse den Preisanstieg sogar kurzfristig beschleunigt hat. (Beifall bei der AfD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU hat die Mietpreisbremse eingeführt! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Sie wollen die Partei der kleinen Leute sein? Lügner!) Die Linke-Fraktion stellt fest, dass sich ein Großteil der Vermieterinnen und Vermieter nicht an die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse hält. Deshalb nicht, weil die Mietpreisbremse zu viel Bürokratie mit sich bringt? Deshalb nicht, weil die Mietpreisbremse eine zu starke Beschränkung der Privatautonomie bedeutet. In Ziffer 4 wird gefordert, eine „Streichung der Ausnahmen“ von der Mietpreisbremse herbeizuführen, wie „sie für umfassend modernisierte Wohnungen, Neubauwohnungen und Vormieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gelten“. In Ziffer 5 fordert man „die Einführung der bundesweiten Gültigkeit der Mietpreisbremse“. In den Ziffern 6 und 7 fordert man die „Festsetzung der zulässigen Höchstmiete bei Neuvermietung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die ggf. niedrigere Vormiete“ bei gleichzeitiger „Entfristung der Mietpreisbremse“. Wenn sich ein großer Teil der Vermieter in der Bundesrepublik schon heute nicht an Regelungen der Mietpreisbremse hält, wird sich dieser Teil erst recht nicht daran halten, den Mieter umfassend über ortsübliche Vergleichsmiete und Vormiete aufzuklären. Dann zum Problembereich der Streichung der Ausnahmen von der Mietpreisbremse für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauwohnungen. Jetzt zum Thema „Einführung der bundesweiten Gültigkeit der Mietpreisbremse“. verstößt die Mietpreisbremse, und zwar die jetzige, gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Die Begründung des Landgerichts Berlin würde bei einer bundesweiten Einführung einer Mietpreisbremse in einem entscheidenden Punkt genauso gelten: Es heißt in dem Beschluss vom 7. Dezember: „Diese ungleichen Belastungsfolgen“ einer Mietpreisbremse „stehen in einem krassen Missverhältnis zu den mit der gesetzlichen Typisierung verbundenen Vorteilen und begründen deshalb zur Überzeugung der Kammer des Landgerichts Berlin einen verfassungswidrigen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.“ Das ist mit ein Grund, weshalb wir eigentlich ganz grundsätzlich gegen diese Art der Regulierung durch eine Mietpreisbremse sind.
16
09:20
05.03.2015
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU)

Dämpfung des Mietanstiegs
Wir bringen heute endlich die Mietpreisbremse unter Dach und Fach, ein Projekt, das von beiden Seiten der Großen Koalition in den jeweiligen Wahlprogrammen angekündigt wurde, das im Koalitionsvertrag stand und das wir jetzt umsetzen, um damit dieses Versprechen zu erfüllen. Die Mietpreisbremse soll galoppierende Mieten, wie wir sie in einigen Regionen, vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen, vorfinden, stoppen, und das kann sie auch. Genau da setzt die Mietpreisbremse wirkungsvoll an: Für die Dauer von fünf Jahren kann bei neuen Mietverträgen durch eine Verordnung des Landes die neue Miete auf eine Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Das ergibt sich aus der Verfassung; denn die Mietpreisbremse ist ein Eingriff in das Eigentum. Wir wissen auch, dass die Mietpreisbremse nur die Symptome kuriert. Letztendlich kann man weder Schulden abwählen, noch durch eine Mietpreisbremse den Marktmechanismus aushebeln. Deshalb war es so wichtig, dass wir die Mietpreisbremse nicht als Investitionsbremse ausgestaltet haben. Unserer Meinung nach war es nicht Sinn der Sache, eine begrenzte Mietpreisbremse einzuführen und gleichzeitig den allgemein und unabhängig von weiteren Vorgaben geltenden § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu streichen. Uns tut es leid, dass die Mietpreisbremse nicht genutzt wurde, um Mietspiegel verbindlich vorzuschreiben. Deshalb schließen wir mit der Mietpreisbremse heute ein Projekt ab, das das soziale Mietrecht stärkt, ohne Investitionsbremse zu sein.
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05:57
14.02.2020
Thorsten Frei (CDU/CSU)

Regelungen über die zulässige Miethöhe
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