Mietpreisbremse

11:35
05.06.2025
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)

Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Deswegen verlängern wir nun die Mietpreisbremse. Aber für uns ist genauso klar, dass die Mietpreisbremse nur eine Zwischenlösung sein kann. Am Ende ist es egal, ob die Mietpreisbremse gilt, ob ein Mietendeckel vorhanden ist oder ob wir die bestehenden Bestimmungen noch verschärfen. Die Frage, die mich interessiert, ist: Erkennen auch Sie die von Frau Lay dargestellten Schlupflöcher in der bestehenden Mietpreisbremse? Deswegen verlängern wir die Mietpreisbremse. Aber das, was Sie und auch die Kollegin Lay als Schlupflöcher in der Mietpreisbremse – ich will das ganz bewusst sagen – diffamieren, sind wohlerwogene Ausnahmen. Das zusammenzubringen, das ist die Aufgabe, und das macht die Mietpreisbremse mit wohlerwogenen Ausnahmen. Die Befristung der Mietpreisbremse, die Ausnahmen, die hier als Schlupflöcher von den Linken diffamiert worden sind, das alles sind Punkte, die das Bundesverfassungsgericht sehr genau analysiert hat und zu denen es gesagt hat: Diese Ausnahmen sind notwendig, damit das ganze Instrument der Mietpreisbremse, welches einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter darstellt, verhältnismäßig ist. Mit der zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse – das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2019, also vor der ersten Verlängerung, entschieden – testen wir die Grenzen aus, die das Verfassungsgericht uns gesetzt hat. Nach meiner persönlichen Auffassung müssen wir im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel über eine angeschärfte Begründungspflicht reden, also darüber, dass Kommunen und Länder, wenn sie die Mietpreisbremse noch einmal verlängern, auch darlegen, was sie getan haben, um an die Ursachen heranzugehen. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen – darüber führen wir ja eine juristische Diskussion – möchte ich sagen: Die Vorstöße, die nun unternommen werden, um etwa von 2014 bis 2019 erstellte Neubauten in den Regelungsbereich der Mietpreisbremse zu überführen, wären ein krasser Vertrauensbruch gegenüber all denjenigen, die sich darauf verlassen haben, dass alles, was nach 2014 gebaut wurde, eben nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Wenn ich zur Bank gehe, um ein Wohnbauprojekt zu realisieren, kalkuliere ich mit anderen Mieteinnahmen, wenn keine Mietpreisbremse gilt. Verändert der Gesetzgeber rückwirkend die Rahmenbedingungen und die Spielregeln und sagt, dass man Pech hat, weil nun doch die Regelungen der Mietpreisbremse gelten, geht die Finanzierung am Ende nicht mehr auf.
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