Sondervermögen

Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“) zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden. Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet.
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labelSondervermögen
abstractEin Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“) zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden. Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet.
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