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Quelle: Archiwum Kancelarii Prezydenta RP, GFDL-1.2

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU). Zusammen bilden sie die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU; nach Art. 1 AEU-Vertrag sind beide Verträge rechtlich gleichrangig und werden gemeinsam als „die Verträge“ bezeichnet. Bisweilen werden diese Verträge deshalb auch als „europäisches Verfassungsrecht“ bezeichnet, formal sind sie jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
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Schlüssel Wert
idQ11128
labelAEUV
0AEU-Vertrag
abstractDer Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU). Zusammen bilden sie die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU; nach Art. 1 AEU-Vertrag sind beide Verträge rechtlich gleichrangig und werden gemeinsam als „die Verträge“ bezeichnet. Bisweilen werden diese Verträge deshalb auch als „europäisches Verfassungsrecht“ bezeichnet, formal sind sie jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
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lastChanged2023-03-13 22:26:06
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