Digitalpakt

Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grundgesetzartikels Art. 104c zu, womit der Digitalpakt endgültig beschlossen war. Zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ schließlich nach Unterzeichnung aller Länder und Anja Karliczek für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 2020 wurde die Förderung im Zuge der COVID-19-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro erhöht.
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abstractMit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grundgesetzartikels Art. 104c zu, womit der Digitalpakt endgültig beschlossen war. Zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ schließlich nach Unterzeichnung aller Länder und Anja Karliczek für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 2020 wurde die Förderung im Zuge der COVID-19-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro erhöht.
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