Auswärtiger Ausschuss

Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 24 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
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