IfSG

Infektionsschutzgesetz
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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Wert
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wikidataIDQ1662339
labelIfSG
0Bundesseuchengesetz
1Laborberichtsverordnung
2IfSG
3Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
4InfSchG
abstractDas deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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lastChanged2025-08-10 22:22:03
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