Max StraubingerCDU/CSU - Abgeordnetengesetz
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren die beiden von den Fraktionen CDU/ CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwürfe zum einen zur Bezahlung der Abgeordneten und zum anderen zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Ich glaube, dass es sehr gute Vorschläge sind, die es wert sind, dass in aller Sachlichkeit darüber diskutiert wird.
Deshalb, Frau Kollegin Sitte, sollte man keine falschen Zusammenhänge herstellen – ich werde später noch darauf eingehen –, wie Sie es in der Diskussion gemacht haben. Denn es geht letztendlich darum, die Rechtsstellung des Abgeordneten zu sichern – das haben Sie bejaht – und natürlich auch die die Unabhängigkeit wahrende Abgeordnetenentschädigung nicht infrage zu stellen. Die Kollegin Haßelmann findet die Vorschläge auch in der Höhe gerechtfertigt, und ich habe den Eindruck, dass auch Sie sie in der Höhe gerechtfertigt finden. Somit haben wir eigentlich eine große Gemeinsamkeit, die wir dann aber auch nach außen vertreten sollten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Von daher geht es darum, diese Unabhängigkeit und die besondere Stellung des Abgeordneten nach außen zu vertreten, aber auch zu sichern. Das wollen wir mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir aufgrund der Ergebnisse der Kommission, die in der letzten Legislaturperiode eingesetzt worden ist, seit 2011 getagt hat und 2013 ihre Ergebnisse vorgelegt hat, eingebracht haben. Wir orientieren uns sehr eng an diesen Vorschlägen. Man könnte sicherlich über viele Bereiche noch diskutieren. Aber, Frau Kollegin Haßelmann, wenn Sie schon feststellen, dass die Orientierung an R 6 bzw. das Äquivalent der Bezahlung eines Landrats oder Bürgermeisters einer mittleren Stadt für die Entschädigung eines Abgeordneten gerechtfertigt ist, dann muss man das auch umsetzen, statt zu sagen, der in dem Gesetzentwurf für die Anpassung angestrebte Zeitraum sei zu kurz. Wenn man davon überzeugt ist, dass etwas richtig ist, dann gilt es, dies auch umzusetzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wenn wir uns jetzt über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung einig sind, dann geht es um die weitere Frage der Angemessenheit einer Altersentschädigung. Ich glaube, dass wir trotz der unterschiedlichen Auffassung in der Kommission einen guten Weg gefunden haben, darzustellen, dass die Abgeordnetentätigkeit nicht alleine damit endet, dass man eine, zwei oder drei Legislaturperioden in diesem Hohen Haus Verantwortung getragen hat, sondern dass daraus auch eine Altersentschädigung abzuleiten ist, die dem damaligen Stand als Abgeordneter gerecht wird.
In diesem Sinne bin ich überzeugt davon, dass das System, das wir derzeit haben und das sich vielleicht mit dem der Beamten vergleichen lässt – auch wenn wir keine Beamten sind –, richtigerweise anzuwenden ist. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung, in das ein Arbeitnehmer einzahlt, kann deshalb nicht für uns herangezogen werden.
Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Regelung zu finden, die berücksichtigt, dass wir Abgeordnete nicht früher abschlagsfrei in Rente gehen können als diejenigen, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind – Frau Kollegin Lambrecht hat das ausdrücklich dargelegt –, und die gleichzeitig einen Bezug zur verantwortungsvollen Tätigkeit des Abgeordneten herstellt. Das bedeutet, dass eine gewisse Höhe der Abgeordnetenentschädigung letztendlich die Grundlage für eine entsprechende Altersentschädigung bildet. Das könnte man in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreichen, Herr Kollege Strengmann-Kuhn. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen wollten, müssten wir zusätzliche private Vorsorge gewährleisten und die Abgeordneten entsprechend in die Lage versetzen. Aufgrund der Höhe der Diäten sind wir als Abgeordnete aber steuerlich stärker belastet als der Durchschnitt der Bevölkerung; auch das gehört zur Wahrheit. Darüber hinaus müssen entsprechende Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden; das wird in der Regel vergessen.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass die Altersentschädigung im nun vorliegenden Abgeordnetengesetz angemessen zu berücksichtigen ist. Ich bitte, dies nochmals zu bedenken und aufzunehmen.
Werte Frau Kollegin Sitte, das Abgeordnetengesetz hat nicht zu berücksichtigen, ob einzelne Abgeordnete Kapitaleinkünfte haben.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Natürlich! Das gehört doch mit dazu!)
Es geht einzig und allein darum, ob ein Abgeordneter unabhängig tätig sein kann. Es gibt sparsame Abgeordnete, die später möglicherweise Kapitaleinkünfte haben. Es mag auch Abgeordnete geben, die vielleicht nicht ganz so sparsam sind und deshalb nicht über Kapitaleinkünfte verfügen. Somit geht der Vergleich, den Sie gezogen haben, meines Erachtens fehl.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Festgestellt wurde auch, dass die Kostenpauschale in der jetzigen Form richtig ist. Sie dient dazu, Einheitlichkeit herzustellen und die Abgeordneten im Hinblick auf ihre Arbeit und Aufwendungen zu unterstützen. Das alles ist mittlerweile gerichtlich überprüft. Ich glaube, darüber brauchen wir uns nicht mehr zu streiten.
Ich bin sehr dankbar, dass die Kommission ein weiteres Thema aufgegriffen hat, nämlich den Fall, in dem ein Abgeordneter bereits im Rentenalter ist und aufgrund früherer beruflicher Tätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wir alle sind uns in diesem Haus einig, dass Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung Eigentumscharakter haben und Eigentumsschutz genießen. Deshalb sage ich ganz offen – das haben mehrere Kolleginnen und Kollegen in der vergangenen Legislaturperiode nicht verstanden –: Wenn Sie im Rentenalter und zugleich aktiver Abgeordneter sind, wurden Ihnen bislang 80 Prozent Ihrer Rentenanwartschaften zumindest während der Dauer der Abgeordnetentätigkeit gestrichen. Die Kommission hat das aufgegriffen und schlägt vor, nur noch um 50 Prozent zu kürzen. Ich bin aufgrund meines Rechtsverständnisses der Meinung, dass überhaupt keine Kürzung erfolgen sollte. Wenn Renten Eigentumscharakter haben, dürfte eigentlich gar nicht gekürzt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aber der Vorschlag der Kommission stellt nun einmal einen Kompromiss dar. Diesen wollen wir umsetzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sehr ausgewogen ist. Ich bitte die Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen, sich durchzuringen, die positiven Aspekte zu sehen, damit wir gemeinsam der Verunglimpfung entgegenwirken können – dieser Eindruck wird besonders dann erweckt, wenn über eine Erhöhung der Diäten gesprochen wird –, Abgeordnete seien Selbstbediener. Es geht darum, dass wir einen guten Anpassungsmechanismus für die Diäten finden. Der soll darin bestehen, dass der Durchschnitt der Lohnsteigerung aller Lohnempfänger in diesem Lande zugrunde gelegt wird. Ich glaube, das ist gerechtfertigt. Damit werden künftige Diskussionen über die Steigerung der Diäten, die dem Ansehen der Abgeordneten abträglich sind, vermieden.
Frau Kollegin Sitte, ich habe gelesen, Sie würden die Steigerungsraten der Diäten am liebsten an die Steigerungsraten des kommenden Mindestlohns koppeln. Lassen Sie uns doch einmal die Gewerkschaftsforderungen bei Lohnverhandlungen betrachten. Dort wird darauf geachtet, dass die niedrigeren Einkommen etwas stärker als die höheren angehoben werden. Wir würden, wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden, eine höhere Diätenanpassung erzielen. Das würde jedoch nicht in Ihrem Sinne sein, nehme ich an.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zurufe von der LINKEN)
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Anpassungsmechanismus, den wir gewählt haben und der sich auf den Durchschnitt aller Lohnempfänger in Deutschland bezieht, sicherlich das bessere System.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
In diesem Sinne bedanke ich mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche uns gute Beratungen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich erteile das Wort nun der Kollegin Halina Wawzyniak für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3127145 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 15 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetengesetz |