20.03.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 23 / Zusatzpunkt 5

Stephan HarbarthCDU/CSU - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (NSA)

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir das letzte Mal in diesem Haus über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema NSA diskutiert hatten, lagen uns noch zwei Anträge vor, ein Antrag der Koalitionsfraktionen und ein Antrag der Oppositionsfraktionen. Dass es gelungen ist, die Anträge in viel mühsamer Kleinarbeit zusammenzuführen, erfüllt uns mit Freude, weil das zum Ausdruck bringt, dass dieses Haus ein gemeinsamer Aufklärungswille eint. Das ist, glaube ich, auch deshalb so wichtig, weil die Bevölkerung ein gemeinsamer Aufklärungswille eint. Der Aufklärungswille in der Bevölkerung macht nicht an Parteigrenzen, macht nicht an politischen Präferenzen halt, sondern er betrifft die gesamte Bevölkerung. Deshalb ist es so wichtig, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Allen, die daran beteiligt waren, vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben im Geschäftsordnungsausschuss intensiv miteinander gerungen und konstruktiv diskutiert. Das hatte nichts damit zu tun, den Untersuchungsgegenstand verwässern zu wollen – das ist vorhin angeklungen –, sondern damit, dass das Recht des Parlaments, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, niedergelegt im Grundgesetz, gestärkt und fortentwickelt durch jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eines der wichtigsten Rechte dieses Parlaments ist. Deshalb war es wichtig, dass wir uns mit großer Sorgfalt der Ausgestaltung des Untersuchungsgegenstandes angenommen haben, dass wir dies mit großer Gewissenhaftigkeit getan haben, dass wir verfassungsrechtliche Vorgaben, etwa an die Bestimmtheit des Untersuchungsgegenstandes, beachtet haben. Dies haben wir in den vergangenen Wochen getan.

Wir haben die Grenzen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Deutschen Bundestages im Bereich der Gesetzgebung und im Bereich der Kontrolle der Bundesverwaltung zugrunde gelegt. Wir haben geeignete Anknüpfungspunkte gewählt, etwa indem wir abstellen auf Kommunikationsvorgänge von, nach und in Deutschland und indem wir anknüpfen an die Kenntnis deutscher Behörden. Ich glaube, es war richtig, dass wir uns in den Diskussionen darauf geeinigt haben, die Länder, deren Nachrichtendienste wir jetzt näher in den Blick nehmen möchten, zu begrenzen auf die sogenannten Five Eyes, auf die USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland. Wir haben auch über die Frage diskutiert, ob man möglicherweise viele andere Länder mehr in den Blick nehmen sollte. Ich bin der festen Überzeugung: Es gibt gegen die Länder, auf die der Untersuchungsgegenstand gerichtet ist, im Augenblick eine Verdachtsqualität, die sich von der Verdachtsqualität gegen alle anderen Länder unterscheidet. Es ist nicht nur eine Frage außenpolitischer Klugheit, sondern auch eine Frage der Angemessenheit des Umgangs, dass man nicht alle Länder, gegen die man vielleicht einen kleinen Verdacht hegt, auf die Schwelle der Länder hebt, bei denen wir im Augenblick ein hohes Verdachtsniveau haben.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen wir mal! Es ist ja noch Zeit!)

Wir haben es mit einem Untersuchungsgegenstand zu tun, der die Bevölkerung sehr bewegt. Wir haben in den vergangenen Monaten in der Bevölkerung viel Enttäuschung, viel Verunsicherung, viel Wut vernommen. Wir haben erlebt, wie Dinge in einem Ausmaß zutage getreten sind, das man sich zuvor nicht vorgestellt hatte. Wir haben erlebt, wie die Sorge vor Totalüberwachung, vor totaler Erfassung, vor totaler Speicherung von Daten ganz lebendig und ganz aktuell geworden ist. Wir haben erlebt, wie die Sorge vor dem Ausspähen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ganz aktuell geworden ist.

Wir haben erlebt, dass unser Verständnis von Bürgerrechten, hier insbesondere unser Verständnis vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht ja schon vor Jahrzehnten als Grundrecht etabliert hat, und unser Verständnis vom Recht auf die Möglichkeit einer geschützten Kommunikation fundamental bedroht sind. Das hat nicht nur etwas mit dem 11. September 2001 und den Erfahrungen, die insbesondere die USA in diesem Zusammenhang gemacht haben, zu tun. Es hat aber viel damit zu tun.

Wir müssen in den kommenden Monaten und Jahren klarmachen, wie unser Verständnis vom Zusammenspiel von Freiheit und Sicherheit ist. Wir wissen: Freiheit ohne Sicherheit ist nicht möglich. Freiheit ohne Sicherheit ebnet nur dem Stärkeren den Weg. Aber wir wissen umgekehrt auch, dass hemmungsloses Streben nach immer mehr Sicherheit Freiheitsrechte in einem Land niemals niedertrampeln darf. Das ist unsere tiefste Überzeugung; die müssen wir auch nach außen vertreten.

Es wird im Untersuchungsausschuss um Aufklärung gehen. Aufklärung muss bedeuten, dass Missstände angesprochen werden. Aufklärung muss aber auch bedeuten, dass man unbefangen und offen an Themen herangeht. Deshalb, Frau Kollegin Renner, hätte ich es sehr begrüßt, wenn Sie heute nicht geäußert hätten, wovon Sie im Einzelnen ausgehen, wer alles auf dieser Welt der Böse ist, sondern wenn Sie zunächst einmal die Sachaufklärung an den Anfang gestellt hätten.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, richtig!)

Der Untersuchungsausschuss ist ein Instrument, das mit vielen gerichtlichen Befugnissen ausgestattet ist. Aus Gerichtsverfahren wissen wir, dass es gute Praxis ist, dass sich ein Richter zunächst einmal den Sachverhalt anschaut und dann zu bestimmten Folgerungen kommt und dass er das nicht umdreht,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)

mit bestimmten Mutmaßungen, mit bestimmten Folgerungen beginnt und danach sagt: Jetzt schaue ich mir noch den Sachverhalt an, dass er auch in mein Weltbild passt. – Das ist nicht unser Verständnis der Herangehensweise.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es wird im Untersuchungsausschuss auch um politische Folgerungen gehen. Es wird darum gehen, Folgerungen im rechtlichen Bereich zu ziehen, zu überlegen: Welche rechtlichen Stellschrauben müssen wir verändern? Ich denke etwa an die Frage: Wie gestalten wir in Europa die Datenschutz-Grundverordnung aus? Es wird auch viele andere Themen geben, die uns bewegen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie weit über den Bereich der Rechts- und Innenpolitik hinausgehen.

Das, was wir erleben, hat auch etwas damit zu tun, dass unser Kontinent in vielen wirtschaftlichen Bereichen – ich nenne die Automobilindustrie, den Maschinenbau usw. – auf diesem Globus führend ist. Nicht führend auf diesem Globus ist unser Kontinent auf dem Gebiet der digitalen Wirtschaft. Das hat auch etwas mit der Frage zu tun, wer eigentlich in dieser Welt die Technologieführerschaft im Bereich der digitalen Wirtschaft innehat. Ich wünsche mir, dass Europa nicht in einem Akt der Hilflosigkeit auf andere Kontinente schaut, sondern dass Europa auch im Hinblick auf die Technologieführerschaft in diesen Bereichen auf Augenhöhe ist. Dann haben wir wieder eine Chance, weltweit aufzutreten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich wünsche mir, dass dieser Untersuchungsausschuss viele Punkte offen anspricht, dass er in der Tat nicht haltmacht, wenn es um die Aufklärung von Missständen in Institutionen geht. Ich wünsche mir aber auch, dass er nicht etwa versucht, Nachrichtendienste, die für unser Gemeinwesen wichtig sind und die sich an Recht und Gesetz halten, unter einen Pauschalverdacht zu stellen. Ich möchte von dieser Stelle aus ganz bewusst all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Nachrichtendiensten, die sich an Recht und Gesetz halten, arbeiten, sehr herzlich Dank sagen. Wir wollen nicht, dass sie unter Pauschalverdacht gestellt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen auch nicht, dass in der berechtigten Kritik an anderen Ländern und anderen Regierungen, die geäußert werden muss, irgendwelche dumpfen Ressentiments gegen andere Länder mitschwingen – Aufklärung ja, dumpfe Ressentiments nein. In diesem Sinne wünsche ich eine sachorientierte Arbeit des Untersuchungsausschusses. Ich hoffe, dass er zu einer Veranstaltung der Aufklärung und nicht zu einer Veranstaltung des Klamauks wird.

Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei allen bedanken, die in den vergangenen Wochen daran mitgewirkt haben, dass wir einen gemeinsamen Antrag vorlegen können. In den Dank möchte ich auch all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen einschließen, die sehr intensiv daran gearbeitet haben.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3231347
Wahlperiode 18
Sitzung 23
Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (NSA)
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