Johannes Singhammer - Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr
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11 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
Einsetzung einer „Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Erster Redner ist der Kollege Dr. Johann Wadephul, der hiermit die Aussprache eröffnet.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3231545 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 23 |
Tagesordnungspunkt | Kommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr |
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Automatisch erkannte Entitäten beta
Auswärtiger Ausschuss
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Bundeswehr
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen