05.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 39 / Tagesordnungspunkt 16

Jutta EckenbachCDU/CSU - SGB II – personalrechtliche Bestimmungen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ideologische Vorgaben werden wir hier heute nicht ändern. Die Linke ist an dieser Stelle in der Tat ideologisch behaftet. Sie wettert immer wieder gegen die Hartz-IV-Reform, obwohl sich gezeigt hat, dass Deutschland gerade mit diesem Instrument

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Prekäre Beschäftigung in Massen bekommen hat!)

seine Wirtschaftskraft aufrechterhalten konnte, während es praktisch allen anderen europäischen Ländern schlechter geht. Das dürfte eigentlich auch bei Ihnen angekommen sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben heute Morgen im Plenum die erste Lesung des Mindestlohngesetzes gehabt. Auch dort gab es Einsprüche. Auch dort war etwas, was von Ihnen kam, nicht in Ordnung. Ich gestehe Ihnen ja ein bisschen Opposition zu,

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber großzügig! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir dürfen auch kritisieren?)

aber es ist so, dass an dieser Stelle auch einmal etwas positiv gesehen werden kann. Ich glaube, das sollte ein bisschen mehr Anerkennung insgesamt bekommen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe die Bundesregierung heute schon gelobt!)

Wir haben heute schon viel zu dem Thema gehört. Ich kann natürlich vieles davon wiederholen. In Anbetracht der langen Sitzung heute werde ich auf das eine oder andere verzichten.

Es sind mir aber ein paar Dinge ganz wichtig. Es geht in der Tat darum – Dr. Rosemann hat das vorhin schon angesprochen –, dass wir jetzt eines schaffen, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern wirklich Planungssicherheit geben, die sie bisher nicht hatten. Wir ermöglichen eine Personalplanung, indem wir befristet beschäftigte Mitarbeiter in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführen. Das hat viele positive Seiten, die man hier ansprechen und auch begrüßen muss. Eine Planung nur über fünf Jahre – das weiß jeder – kann keine vernünftige langfristige Personalplanung sein. Insofern ist es ein richtiger Schritt, den wir heute hier beschließen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Damit einhergehend können wir auch mehr für die Mitarbeiter tun. Wir können sie stärker qualifizieren, besser ausbilden. Wir können die Potenziale nutzen, die alle Mitarbeiter mitbringen, die in den Jobcentern angesiedelt sind. Wir können Sorge dafür tragen, dass sie durch Fortbildung und Qualifikation auch in höherwertige Beschäftigungsverhältnisse kommen können. Es ist wichtig, dass Aufstiegschancen für die Zukunft gewahrt bleiben, auch wenn man im Jobcenter ist.

Dabei wissen wir alle, wie die Wirklichkeit in den Jobcentern nun einmal ist: Wer einmal dort ist, hat es natürlich sehr schwer, wieder herauszukommen. Aber die unbefristeten Arbeitsverhältnisse können auch dazu führen, dass das kommunal besser ausgestattet wird. Das muss eine Zielrichtung sein.

Es gibt noch einen Punkt, den ich ansprechen will und der ganz wichtig ist. Natürlich ist es nicht schön, dass in den Jobcentern einmal durch den Bund bezahlte Beamte und zum anderen durch die Kommune besoldete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, dass sozusagen die Tarifeinheit dort nicht gegeben ist. Aber das muss vor Ort geregelt werden. Gesetzliche Regelungen in die Kommunen hinein werden wir vom Bund aus nicht schaffen können; das wissen wir. Aber dafür, dass das Ungleichgewicht beseitigt werden kann, werden wir alle Sorge tragen. Dafür haben wir auch schon etwas getan. Wir haben gerade 6 Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen gegeben. Ich glaube, dass wir damit Spielraum schaffen können. Wenn die Haushalte ausgeglichen werden, haben auch die Kommunen mehr Spielraum, um ein Missverhältnis an dieser Stelle zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben auch noch darauf hinzuweisen – das ist im Gesetzgebungsverfahren ganz wichtig –, dass es nicht nur darum geht, Mitarbeiter unbefristet zu beschäftigen. Wir haben auch an einer anderen Stelle Handlungsbedarf gesehen. In der Frage der Ausgestaltung von Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten schaffen wir jetzt auch Rechtssicherheit. Wir schaffen Rechtssicherheit ferner in einem dritten Bereich – auch das werden wir heute mit verabschieden –, indem wir Überzahlungen und Doppelzahlungen ausgleichen werden. Das führt ebenfalls zur Entlastung bei den Kommunen und im Bundeshaushalt.

Insofern sind wir auf dem richtigen Wege. Wir werden uns aber nicht auf diesem Gesetz – das ist die erste Gesetzgebungsmaßnahme dieser Art – ausruhen, sondern es wird weitergehen. Die Bund-Länder-Kommission wird sich noch mit organisatorischen Fragen und mit der Ausgestaltung im Bereich der Jobcenter beschäftigen. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung gehört, dass der Zeitplan schon festgelegt worden ist.

Wir sind schon sehr gespannt auf die Ergebnisse des Gutachtens, das vom Bundesministerium dankenswerterweise in Auftrag gegeben worden ist. Wir werden daraus Erkenntnisse ziehen können und auch müssen, damit wir da weiter an den richtigen Schrauben drehen können. An der ersten richtigen Schraube haben wir bereits gedreht.

Insgesamt gesehen ist es wichtig, dass wir heute ein gutes Signal an die Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen und der Jobcenter der Optionskommunen aussenden, die ich an dieser Stelle einbeziehe. Beide haben sich grundsätzlich bewährt. Letztere sind von dieser Gesetzgebung aber nicht betroffen. Ich will auch noch einmal deutlich machen, dass wir in den Jobcentern insgesamt hervorragendes Personal haben. Die Mitarbeiter handeln im Rahmen ihrer jetzigen Möglichkeiten im Interesse der Kunden, also der Arbeitslosen und der Leistungsempfänger.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir wollen diesen Weg weitergehen. Wir wollen die rechtliche Situation weiter verbessern und bleiben nicht bei dem Gesetz stehen, das wir heute verabschieden. Wir werden in dieser Legislaturperiode eine weitere Runde beginnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Letzte Rednerin ist Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3491211
Wahlperiode 18
Sitzung 39
Tagesordnungspunkt SGB II – personalrechtliche Bestimmungen
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