09.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 49 / Einzelplan 15

Erich IrlstorferCDU/CSU - Gesundheit

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Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015. Mit dem Entwurf, den Bundesfinanzminister Dr. Schäuble heute Vormittag eingebracht hat, setzen wir auch in Europa ein Zeichen, indem wir in 2015 ohne Neuverschuldung auskommen werden. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass ein ausgeglichener Haushalt keine Selbstverständlichkeit darstellt und naturgemäß eine starke Wirtschaftsleistung voraussetzt. Aus diesem Grunde möchte ich unterstreichen, dass wir uns strukturell auch weiterhin auf die wandelnden Bedingungen auf dem Weltmarkt, in der Informationstechnologie, in Wissenschaft und Forschung vorausschauend einstellen müssen. Wissenschaft und Forschung sind Kernbereiche einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik, aber auch einer sich ständig entwickelnden Gesundheits- und Pflegepolitik. Ausreichende Mittel für diese Bereiche müssen auch weiterhin einen Eckpunkt unserer Haushaltspolitik darstellen.

Im Gesundheitsbereich sind zur Verbesserung der Versorgung, aber auch zur Begrenzung der Kostensteigerungen weitergehende Anstrengungen in der Versorgungsforschung und die Förderung von Innovationen nötig. Der geplante Innovationsfonds hat zwar viele Begehrlichkeiten geweckt; aber unter der Bedingung einer umsichtigen Mittelvergabe bin ich zuversichtlich, dass er ein zielführendes Instrument für die wissenschaftlich fundierte Ausgestaltung des künftigen Gesundheitswesens darstellt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem für die nächsten Monate geplanten Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur werden wir hierfür die Voraussetzungen schaffen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Ausgaben bekanntlich schneller als die Einnahmen. Dies ist vor allem auf den demografischen Wandel, aber auch schlicht und ergreifend auf Leistungsverbesserungen zurückzuführen,

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Auf die Gesundheitssituation!)

die wir alle natürlich wollen und auch befürworten. Eine, wenn auch nur vorübergehende, Kürzung des Bundeszuschusses 2014 und 2015 ist vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens auch Ausdruck einer erfolgreichen Gesundheitspolitik.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir mit dem Haushaltsentwurf für 2015 eine Reihe moderater Mittelerhöhungen planen, etwa für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchssowie für Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet. Wir wollen den im Haushalt 2014 erstmals eingesetzten Betrag von 3 Millionen Euro für Pflegekampagnen in derselben Höhe auch 2015 für die Mobilmachung nutzen.

(Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir nicht!)

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz haben wir nicht nur den Grundstein für das neue Qualitätsinstitut gelegt, sondern wir haben auch den Krankenkassen das Recht zurückgegeben, die Höhe ihrer Beitragssätze festzulegen.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen werden wir auch in der Pflegeversicherung substanzielle Änderungen vornehmen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhungen des Beitragssatzes zunächst um 0,3 und dann um 0,2 Prozentpunkte stecken den finanziellen Rahmen unserer ambitionierten Pflegepolitik in dieser Wahlperiode ab. Mit dem Pflegevorsorgefonds streben wir bekanntermaßen eine Abmilderung der finanziellen Konsequenzen des demografischen Wandels in der Pflegeversicherung an. Wir werden das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode also um insgesamt 5 Milliarden Euro pro Jahr – das heißt um mehr als 20 Prozent – erhöhen, und wir beginnen damit nicht irgendwann, sondern sofort zum 1. Januar 2015.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wird eine Reihe notwendiger Schritte unternommen:

Wir werden Unterstützungsleistungen wie Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege erweitern und sie besser miteinander kombinierbar machen. Damit werden Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen entlastet.

Menschen in der Pflegestufe 0, vor allem Demenzkranke, erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.

Wir werden die Rahmenbedingungen der sogenannten niedrigschwelligen Angebote verändern. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer.

Besonders wichtig ist aber auch folgender Punkt: Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen steigt von bisher 2 557 Euro auf jetzt 4 000 Euro pro Maßnahme. Mit einem rechtzeitigen Umbau können die Menschen der Notwendigkeit der stationären Pflege oftmals vorbeugen und länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben. In einer Pflege-WG zum Beispiel kann sogar ein Betrag von bis zu 16 000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen ebenfalls die Zuschüsse. Die Bedeutung dieser Zuschüsse dürfen wir nicht unterschätzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit der zweiten Stufe der Pflegereform werden wir dann bis 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen. Dies ist notwendig, da der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff rein somatisch ausgerichtet war, nun aber auch andere wesentliche Aspekte wie Kommunikation und soziale Teilhabe berücksichtigt werden. Damit werden insbesondere Verbesserungen für Menschen mit Demenz oder psychischen Problemlagen einhergehen.

Ich möchte im Rahmen der Finanzdebatte allerdings daran erinnern, dass zwischen Bund und Ländern gerade in Finanzierungsfragen noch Diskussionsbedarf in zwei Bereichen besteht: erstens in der Krankenhausfinanzierung und zweitens in der Finanzierung der Reform der Pflegeausbildung. Wir als Union und gerade auch als CSU sind der Überzeugung, dass unsere Antwort auf Fachkräftemangel in den Pflegeberufen nicht Schulgeld, sondern Schulmittelfreiheit und attraktive Rahmenbedingungen heißen muss.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU] – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Sehr gut!)

Wir werden in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie wir die Pflegeberufe modernisieren und zukunftsfähig machen, damit wir der täglich steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in den privaten Haushalten, aber auch in den stationären Einrichtungen sowie in unseren Kliniken bestmöglich qualitativ begegnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte auch ganz klar sagen: Ob diese Maßnahmen jetzt Generalistik, integrierte Ausbildung oder Pflege 2030 heißen,

(Mechthild Rawert [SPD]: Generalistik!)

ist mir völlig egal. Klar muss sein, dass Krankenpflege und Altenpflege ein gemeinsames Wissens- und somit Ausbildungsfundament benötigen. Ein Dreiklang in der Pflege aus Stärkung der Pflegebedürftigen, Stärkung der Angehörigen und Stärkung der Pflegekräfte durch verbesserte Ausbildung ist unser großes Ziel. Denn die Verbesserungen müssen am Bett, in der Familie, aber auch bei unseren 950 000 in der Pflege beschäftigten Menschen ankommen – das ist unser Kompass, das ist unser Anspruch.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Burkhard Blienert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3848093
Wahlperiode 18
Sitzung 49
Tagesordnungspunkt Gesundheit
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