25.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 54 / Tagesordnungspunkt 5 + ZP 4

Franziska BrantnerDIE GRÜNEN - Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht

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Liebe Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Uns hat es etwas überrascht, dass der Kollege Hoffmann § 177 StGB und Artikel 36 der Istanbul-Konvention angesprochen hat. Wir Grüne hatten einen Antrag eingebracht mit dem Titel: „Artikel 36 der Istanbul-Konvention umsetzen – Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen“ und wollten ihn heute auf die Tagesordnung setzen. Ihre Fraktion hat das ohne Grund abgelehnt. Wir fanden es sehr erstaunlich, dass dieser Antrag heute nicht mitbehandelt wurde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Hoffmann?

Ja.

Bitte.

Frau Kollegin, danke für den Hinweis. – Ist Ihnen bekannt, dass wir dieses Thema eigentlich schon weit vor der Sommerpause und damit weit vor Ihnen aufgegriffen haben? Ihr Antrag hat sich dem Grunde nach erledigt,

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn! Schon vom Verfahren her! Also wirklich! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil das Ministerium schon lange Reformbedarf in Bezug auf § 177 StGB sieht und daran arbeitet. Deswegen meine Frage, ob Sie das zur Kenntnis genommen und verstanden haben.

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Total daneben!)

Sie warten also auf das Ministerium. Der Antrag ist übrigens vom 2. Juli 2014.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja! Da waren wir schon weit vorneweg!)

Es ist nicht so, dass wir Grünen nicht schon länger daran gearbeitet hätten. Wir haben gedacht, das hier ist ein guter Zeitpunkt, diesen Antrag zu diskutieren.

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Alexander Hoffmann [CDU/ CSU]: Das ist doch schon lange passiert! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Ihr Antrag?)

Auch Sie haben dieses Thema gerade angesprochen. Sie selber haben gesagt, da gibt es noch Lücken. Warum sollten wir als Parlament darüber nicht diskutieren können, während das Ministerium vielleicht noch prüft?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun aber zum Thema Prävention. Wir haben es heute – das haben einige Kolleginnen und Kollegen schon gesagt – mit einem sehr schwierigen Thema zu tun: sexuelle Gewaltbilder, Missbrauchsabbildungen – „Nacktbilder“ ist übrigens ein fast verharmlosender Ausdruck; es sind Missbrauchsabbildungen –, Cybergrooming, Sexting. Die Opfer leiden ihr Leben lang. Deswegen ist es gut, dass bestehende Regelungslücken angegangen und geschlossen werden. Aber das reicht nicht. Wir brauchen zusätzliche präventive Maßnahmen. Dafür haben wir in unserem Antrag ein umfangreiches Paket vorgelegt. Drei Punkte möchte ich gerne hervorheben:

Erstens. Wir müssen Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken, Nein zu sagen, Grenzen aufzuzeigen und ihre Rechte einzufordern. Aber dazu müssen sie diese erst einmal kennen, zum Beispiel ihr Recht an ihrem Bild. In der Kinderkommission wurde gestern von Experten die Kampagne „Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht am eigenen Bild“ vorgeschlagen. Das ist eine sehr gute Idee. Ich hoffe, sie wird aufgegriffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Damit sich Kinder über derart Schlimmes überhaupt beschweren können, müssen sie positive Erfahrungen damit gemacht haben, sich auch einmal über sehr viel weniger schlimme Dinge, zum Beispiel über schlechtes Essen, zu beschweren. Es muss Vertraute geben, an die sich Kinder wenden können. Das Fehlen eines guten Beschwerdesystems in Deutschland bemängelt der UN-Kinderrechtsausschuss seit langem. Lassen Sie uns das Thema endlich angehen und die UN-Kinderrechtskonvention einhalten.

Die Aus- und Fortbildung all jener, die mit Kindern zu tun haben, muss dazu befähigen, Missbrauch und Misshandlungen zu erkennen und richtig damit umzugehen. Das gilt für alle Einrichtungen, von der Kita an.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Der zweite Punkt ist für uns die Stärkung der Medienkompetenz. Wir haben schon von Cybergrooming gehört: Erwachsene nähern sich unter Vortäuschung falscher Identitäten Kindern und Jugendlichen im Internet und bahnen sexuelle Kontakte an. Die Antwort darauf lautet immer pauschal, es müsse die Medienkompetenz gestärkt werden. Aber dies wird in jedem Bundesland anders definiert. Zum Teil wird es sogar gar nicht definiert und gar nicht vermittelt. Wir brauchen deswegen ein Netzwerk, eine Koordinierungsstelle, um endlich einheitliche Standards für die Medienkompetenzförderung zu erarbeiten und diese dann auch zu vermitteln.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Drittens müssen wir jedem Kind und jedem Jugendlichen, dem sexuelle Gewalt widerfahren ist oder dessen Bilder missbraucht worden sind, und auch ihrem Umfeld helfen. Dazu gehört die Arbeit mit Gruppen junger Menschen, unter denen es zu Grenzverletzungen kam. Wir müssen ihnen helfen, damit umzugehen. Dafür brauchen wir kompetente Beratungsstellen. Das kostet Geld. Das sollten uns die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft aber wert sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind gern bereit, bei diesem Thema fraktionsübergreifend zu arbeiten. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung für unseren Antrag. Am Ende möchte ich Herrn Tsokos zitieren, der heute in der Zeit wie folgt zitiert wird: „Was wir brauchen, ist eine Kultur des Handelns.“

Lassen Sie uns gemeinsam handeln.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD] und Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Für die SPD-Fraktion spricht die Kollegin Susann Rüthrich.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3909597
Wahlperiode 18
Sitzung 54
Tagesordnungspunkt Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht
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