10.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 22

Patricia LipsCDU/CSU - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die BAföG-Novelle, die wir gestern debattiert haben, vor allen Dingen auch hinsichtlich der künftig alleinigen Zuständigkeit des Bundes, wie auch die Änderung des Grundgesetzes für eine bessere Zusammenarbeit mit den Hochschulen sind, auch schon für sich allein genommen, von großer Bedeutung. Beides zusammengenommen entwickelt jedoch ganz neue Möglichkeiten für unser nationales Bildungssystem, aber auch – das wurde deutlich und ist uns mindestens ebenso wichtig – für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Lassen Sie mich an dieser Stelle eines ergänzen, weil es gestern ein bisschen kritisch anklang: Hier werden zeitgleich zwei Projekte umgesetzt, die vor allem den jungen Menschen in unserem Land zugutekommen.

Mehr als 50 Prozent eines Geburtenjahrgangs beginnen heute ein Hochschulstudium – Tendenz steigend. Die Schere zwischen den Förderungen im außeruniversitären Bereich und der Hochschulen geht systematisch immer weiter auseinander. Wir wissen das.

Bereits seit Jahren steht deshalb zu Recht die Forderung im Raum, genau an dieser Stelle mehr zu tun. Das geschah ja auch schon. Es wurden bereits mehrfach die gemeinsamen Projekte wie Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre und Professorinnen-Programm erwähnt. Sie haben diesen Aufwuchs zunächst gezielt, aber halt auch begrenzt, erfolgreich begleiten können. Dennoch müssen wir die Frage beantworten: Reicht dieses Engagement unter den bisherigen Möglichkeiten aus, um heute und in Zukunft im europäischen und internationalen Wettbewerb dauerhaft zu bestehen? Ich gebe Ihnen ja recht: Eine Grundgesetzänderung macht man nicht einfach so, so lapidar. Aber die Antwort auf diese Frage lautet: Nein.

Es bedarf einer Weiterentwicklung. Deshalb streben wir – dagegen kann ja niemand etwas einwenden – eine Erweiterung planbarer und verlässlicher Gestaltungsmöglichkeiten für Hochschulen und Forschungseinrichtungen an. Dies gilt auch für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Damit ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und am Ende auch – das wurde heute noch nicht erwähnt; aber ich sage dies ausdrücklich – ein tatsächlicher Mehrwert für das Wissenschaftssystem verbunden. Es ist und kann nicht unser Ziel sein, dass ein stetiger Einsatz des Bundes an dieser Stelle künftig zum Ausfall von Anteilen des einen oder anderen Landes führt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Basis, um zu diesem Mehrwert zu kommen, stellt die geplante Grundgesetzänderung dar.

Lassen Sie mich noch einmal auf das Stichwort „Kooperationsverbot“ zurückkommen. Man gewinnt ja in manchen Diskussionen wirklich den Eindruck, dass in unserem Bildungssystem ein Stoppschild zwischen Bund und Ländern steht,

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es auch!)

das es aber so nicht gibt. Es wurden bereits einige Beispiele wie die Projekte im Hochschulbereich genannt. Aber ich möchte doch auch noch die Milliarden erwähnen, die inzwischen seitens des Bundes unabhängig von Mittelaufstockungen für Betriebskosten, Sondervermögen und vielem anderen mehr in die frühkindliche Bildung, in Kitas und Krippen geflossen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist ein nicht unerheblicher Anteil.

Ich möchte als Beispiel auch an das gemeinsame Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ zur Verbesserung der Lehramtsausbildung erinnern und nicht zuletzt auch an die finanziellen Freiräume, die durch die Komplettübernahme des BAföG durch den Bund bei den Ländern entstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass je nach Bundesland ein Großteil des Geldes nicht nur in die Hochschulen, sondern wiederum auch in Kitas fließt, aber auch in viele Bereiche der Schulen.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie sich entscheiden! Einerseits kritisieren und andererseits loben!)

– Ich möchte jetzt keine Bewertung im Detail vornehmen, Herr Mutlu. Sie haben nachher noch Zeit, darauf zu antworten. – Aber das kommt doch nicht von ungefähr. Das ist doch jetzt erst möglich geworden: eine verbesserte Finanzierung des Bildungssystems mit knapp 1,2 Milliarden Euro jährlich, über diese Legislaturperiode hinaus, aber insgesamt in Länderzuständigkeit.

(Beifall des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD])

Ich wollte mit diesen Beispielen nur zeigen: Wir leisten also bereits einen erheblichen Beitrag über unsere eigentliche Zuständigkeit hinaus.

Bei allen Forderungen nach einem Mehr an Finanzierung: Wir wissen um die Unterschiedlichkeit und Differenziertheit in den Zielsetzungen der Länder. Am Ende kann es nicht das Ziel sein, dass der eine das Ziel der Reise bestimmt und der andere vielleicht nur und für immer die Reisekosten übernimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich ist Bildung auch eine gemeinschaftliche Aufgabe; aber jeder an seiner Stelle. Da wird uns hier und heute auch kein Kultusminister widersprechen. Im Gegenteil: Wir stehen zur Kulturhoheit der Länder und zur föderalen Kompetenzzuordnung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. René Röspel [SPD])

Dies gilt im Übrigen auch für den heutigen Gesetzentwurf, der die Überregionalität von Projekten betont und in bestimmten Fällen die Zustimmung aller Länder erfordert; der Kollege Rupprecht hat es ja angesprochen. Deutschland ist ein großes Land mit teilweise völlig unterschiedlichen Regionen und damit verbundenen Herausforderungen. Dies gilt für viele Bereiche, auch für den weiten Raum der Bildung, vor allen Dingen aber für den Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung. Aus gutem Grund liegen deshalb die Zuständigkeiten der Länder gerade dort, wo sie sich besser auskennen, Entscheidungen treffen können und im Übrigen auch wollen.

Kolleginnen und Kollegen, die BAföG-Novelle und die vorgelegte Grundgesetzänderung gehören zusammen. Sie bieten die Chance, eine Strahlkraft in alle Bildungsbereiche hinein zu entfalten, nach innen wie nach außen. Sie bieten darüber hinaus Wissenschaft und Forschung ganz neue und verlässliche Perspektiven. Insofern ist es eine gute Situation für alle Beteiligten: für den Bund und die Länder, für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen und vor allem für junge Menschen, die unser Land mit einer guten Ausbildung nach vorne bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als nächster Redner hat der Kollege René Röspel das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3969952
Wahlperiode 18
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
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