16.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 60 / Tagesordnungspunkt 8

Heinz WieseCDU/CSU - Schulsozialarbeit

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schulsozialarbeit ist unbestritten eine sehr wichtige Aufgabe. Als Lehrer bringe ich die notwendige Wertschätzung mit und kann auf meine eigenen Erfahrungen verweisen, wie wertvoll es ist, wenn ein Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin einem Pädagogen zur Seite steht. Ich werde nachher ausführlicher darauf eingehen. Ich will vorweg nur sagen, dass das in unserem föderalen System eine hoheitliche Aufgabe der Länder und Kommunen ist. Wir haben bei der Schulsozialarbeit unsere Verfassung im Auge zu behalten und wollen uns nach ihr richten. Es ist falsch, mithilfe des SGB VIII quasi durch die Hintertür eine Zuständigkeit Richtung Berlin zu erkämpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sehen in der Schulsozialarbeit den Dreiklang aus Bildung, Erziehung und Betreuung. Dabei rückt vor allen Dingen die Schulsozialarbeit die jeweilige Lebenslage sowie die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den Fokus. Aber um es noch einmal klar zu sagen: Dafür ist nicht der Bund zuständig, sondern es sind die Länder und Kommunen. Es war eine Freiwilligkeitsleistung – darauf hat der Kollege Lehrieder schon hingewiesen –, dass der Bund in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt hat, aber nicht direkt, sondern im Zuge einer Umwegfinanzierung. Wir wissen noch ganz genau, wie das damals ablief.

Es handelte sich um eine überhöhte Beteiligung an den Leistungen der Grundsicherung, die nicht zweckgebunden war. Deshalb hatte man hier Spielraum. Es war klar, dass das nur eine vorübergehende Finanzierung, quasi eine Anschubfinanzierung sein konnte. Dass diese irgendwann ausläuft, mussten alle Beteiligten wissen. Deshalb kann sich niemand hinter anderen Argumenten verstecken.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verstecken sich doch!)

Die Linke behauptet in ihrem Antrag, dass es das Ende bedeutet, wenn der Bund kein Geld mehr gibt. Das kann überhaupt nicht sein; denn der Bund kann im Rahmen der Subsidiarität zur Seite stehen. Es ist aber festzuhalten, dass es sich hier um Aufgaben der Länder und Kommunen handelt. Sie sind zuständig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ich mir anschaue, welche Unterstützungsmaßnahmen sich der Bund zur Konsolidierung der Haushalte der Länder und Kommunen in den letzten Jahren leisten konnte – beispielweise bei der Grundsicherung und der Erwerbsminderungsrente –, dann stelle ich fest, dass es sich hier um große Summen handelt. In der mittelfristigen Finanzplanung von 2013 bis 2016 sind Entlastungen der Länder und Kommunen in der Größenordnung von 20 Milliarden Euro vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass so etwas nicht so schnell wiederkommt. So etwas haben wir bislang auch noch nicht erlebt. Wir sollten heute froh sein und sagen: Die Länder sind so ausgestattet, dass sie ihre eigenen Aufgaben schultern können.

In der Schulsozialarbeit geht es inbesondere um Präventionsmaßnahmen, individuelle Förderung und darum, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Wir wollen rechtzeitig und prophylaktisch tätig werden. Die Schnittstellen zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe wurden bereits von dem Kollegen erwähnt. Das gilt für die Schulsozialarbeit an allen Schularten. Ich stehe zu dem, was zuvor betont wurde, nämlich dass nicht nur Förderschulen, an denen ich selber tätig war, und die Brennpunktschulen, sondern auch alle anderen Schulen Schulsozialarbeit benötigen. Ich möchte an dieser Stelle den über 3 000 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern für ihre wertvolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten, herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben die Länder in den letzten Jahren spürbar entlastet und werden das auch in den kommenden Jahren tun. Wir haben am letzten Freitag hier im Hohen Hause eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, mit der wir das Kooperationsverbot entschärfen. Wir lockern es, sodass sich der Bund künftig an der Hochschulfinanzierung beteiligen kann. Wir sind dafür; denn Kooperation ist notwendig und richtig. Sie darf aber nicht in allen Fällen im Vordergrund stehen.

Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, künftig im Hochschulbereich bei Forschung und Lehre Wettbewerbsfähigkeit herzustellen und für künftige Exzellenzinitiativen Gelder bereitzustellen. Aber es ist nicht nur so, dass wir das Kooperationsverbot ein Stück weit lockern – nicht abschaffen, wie die Grünen es wollen –,

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja das Problem!)

sondern es gibt auch das Durchgriffsverbot. Wir wollen am Durchgriffsverbot durchaus festhalten. Das soll bedeuten, dass nicht in allen möglichen Bereichen der Durchgriff des Bundes bis auf die Ebene der Kommunen erfolgen kann. Dazu stehen wir, und daran wollen wir auch künftig festhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege.

Eine Bemerkung noch, Herr Präsident. – Wir wollen natürlich, dass das Geld, das die Länder durch die Übernahme des BAföG durch den Bund – das sind 1,17 Milliarden Euro – sparen, von den Ländern in Bildungseinrichtungen investiert, nicht aber zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird. Es ist ein Gebot der Stunde, dass Schulangelegenheiten auch künftig im Hoheitsbereich der Länder verbleiben. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken ab.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3991627
Wahlperiode 18
Sitzung 60
Tagesordnungspunkt Schulsozialarbeit
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine