Kai GehringDIE GRÜNEN - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich freuen auch wir uns über neue Horizonte; aber da gibt es doch einige Wolken am Himmel. Wir stehen heute vor einer Grundgesetzänderung, die einen Schritt in die richtige Richtung bringt,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
aber wohl kaum als Meilenstein in die Geschichte eingeht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber es ist ein Schritt! Besser ein kleiner Schritt als große Worte!)
Es gab aber solche Meilensteine, zum Beispiel die Föderalismusreform von 1969. Sie eröffnete die Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung und machte den Weg frei für die Bildungsexpansion der 1970er- Jahre. Außerdem gab es die BAföG-Novelle von 2001. Mit Kanzler Kohl regierte beim BAföG die Abrissbirne. Grüne und SPD brachten die Wende und machten die Studienfinanzierung wieder attraktiver.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Darüber hinaus gab es den Meilenstein des rot-grünen Ganztagsschulprogramms; das war ja vor dem Kooperationsverbot.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Kein Programm hat je so viele Erneuerungen und so viel Aufbruchstimmung an den Schulen gebracht.
Im Kreise dieser denkwürdigen Entscheidungen kommt die Änderung des Grundgesetzartikels 91 b dieser Koalition nicht als großer Wurf daher, sondern als halbgare Lösung. Sie verzwergen die Verfassungsänderung auf den Wissenschaftsbereich, anstatt Ihre Zweidrittelmehrheit hier im Parlament zu nutzen. Das Kooperationsverbot in der Bildung bleibt. Dazu können wir nicht Ja sagen. Wir wollen den Irrweg Kooperationsverbot vollständig verlassen. Die Verfassungsbarriere muss auch im Bildungsbereich fallen. Alles andere sind halbe Sachen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Regierungsvorschlag soll mehr und dauerhafte Kooperation in der Wissenschaft bringen. Das ist gut. Aber es bleibt mir unklar, ob das irgendwelche realen Folgen hat.
(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Doch!)
Denn Sie schreiben ja selbst: Kosten – keine.
Was meint Ihre Verfassungsformulierung „in Fällen überregionaler Bedeutung“?
(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Gerade erläutert worden!)
– Ja. Ich habe da eine Gegenposition. –
(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Ich erkläre es Ihnen auch noch einmal!)
Was das sein soll, ist rechtlich realistischerweise kaum trennscharf abzugrenzen; das ist in der Sachverständigenanhörung sehr deutlich geworden. Dieses schwammige Kriterium könnte ein Einfallstor werden, zum Beispiel für den Bundesrechnungshof. Ich will aber, dass Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nicht in schweres Fahrwasser kommen. Dieses Kriterium kann man also streichen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ein weiterer Punkt. Warum schreiben Sie ein Einstimmigkeitsprinzip ins Grundgesetz? Alle 16 Länder müssen künftig zustimmen, wenn Vereinbarungen getroffen werden sollen, die – Zitat – „im Schwerpunkt Hochschulen betreffen“. Solche Regeln gehören nicht in die Verfassung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, kann und sollte selbst über die Abstimmungsquoren entscheiden. Das klappt ja schließlich auch genauso bei der Kultusministerkonferenz. Also verankert die Koalition das Einstimmigkeitsprinzip im Grundgesetz. Dann verzögern Sie innovative Entscheidungen. Das führt dazu, dass kreative Länder nicht mit dem Bund vorangehen können, oder die Verabredung kommt gar nicht erst zustande. Daran können doch auch Union und SPD kein Interesse haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Per Kopplungsgeschäft nach dem Motto „Nur dann, wenn man der Änderung des Grundgesetzes zustimmt, gibt es die BAföG-Entlastung“ und in sehr großer Eile peitscht die Regierung ihre Verfassungsänderung von Artikel 91 b des Grundgesetzes durch den Bundestag. Doch offensichtlich ist diese Eile gar nicht angebracht. Denn vor zwei Wochen haben Bund und Länder in der GWK die Fortsetzung der abermals zeitlich befristeten Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative – grundsätzlich auf den Weg gebracht. Das heißt, die Pakte funktionieren offenkundig ohne Ihre Verfassungsänderung. Problematischer ist: Die Koalition hat keine gemeinsame Idee, was sie mit der neuen Kooperationsmöglichkeit in der Wissenschaft überhaupt anfangen will.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch dazu habe ich hier heute nichts gehört. Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehrende und Forschende brauchen bessere Perspektiven, bessere Lehr- und Studienbedingungen. Von Kooperation, die nur auf dem Papier steht, hat niemand etwas.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Endlich besteht allgemeiner Konsens in der Analyse, dass die Grundfinanzierung und die Ausstattung der Hochschulen stabilisiert und gestärkt werden müssen. Wir als Grüne wollen daher einen gesamtstaatlichen Kraftakt für einen zukunftsgerechten Hochschulbau, und wir brauchen dringend einen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und gute Karrierewege.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Genauso groß sind aber die bildungspolitischen Herausforderungen. Man denke nur an die Aufgabe, Inklusion endlich gesamtstaatlich auszufinanzieren und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen! Deswegen muss auch das Kooperationsverbot bei der Bildung weg. Das ist möglich, ohne die Kulturhoheit der Länder infrage zu stellen.
(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das geht leider nicht!)
Eine Ermöglichungsverfassung für einen kooperativen Bildungsföderalismus ist machbar; sie ist möglich. Dazu unterbreiten wir dem Parlament einen schnörkellos klaren Formulierungsvorschlag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zitat:
Das, meine Damen und Herren, eine solche Verfassungsänderung, wäre ein Meilenstein.
Wir streiten und werben weiter dafür, das Kooperationsverbot komplett zu kippen. Wir wollen das Grundgesetz zu einer Ermöglichungsverfassung für bessere Wissenschaft und bessere Bildung weiterentwickeln. Wir wollen ein Bildungsaufsteigerland mit Chancen für alle und keine Bildungsbarrieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Tankred Schipanski, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4105758 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) |