Christina SchwarzerCDU/CSU - Ausbau der Kindertagesbetreuung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Hoffentlich sind auch ein paar Ministerpräsidenten vor den Bildschirmen, die diese Debatte heute verfolgen.
(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ja, hier ist ja keiner von denen!)
– Die haben anderes Wichtiges zu tun.
Ich bin sehr stolz, jetzt gerade hier zu stehen, weil ich glaube, heute ist ein ganz besonderer Tag für die Familienpolitik. Wir beschließen nachher nicht nur ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, sondern wir tun heute auch wieder etwas für die Kindertagesbetreuung und den Kitaausbau. Das ist uns und mir persönlich ganz wichtig. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Familienpolitik. – Liebe Katja Dörner, ich hoffe, du hast dich wieder ein bisschen beruhigt. Das hat mir Sorgen gemacht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hat sich gar nicht aufgeregt! Sie müssten sie mal erleben, wenn sie sich aufregt!)
– Jetzt müssen Sie mir auch zuhören.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist sowohl gesellschaftlich als auch volkswirtschaftlich eine bedeutende Aufgabe für unser ganzes Land:
Gesellschaftlich ist er das deswegen, weil unsere gesamte Gesellschaft vor dieser Aufgabe steht. Die Familien brauchen Wahlfreiheit – der Kollege Rainer hat das heute schon angedeutet –, und damit meine ich echte Wahlfreiheit. Die Politik darf den Eltern kein bestimmtes Betreuungsmodell für ihre Kinder vorschreiben. Wir müssen es ihnen aber ermöglichen, einen guten Betreuungsplatz zu erhalten, wenn sie ihn benötigen.
Volkswirtschaftlich ist er das nicht etwa deswegen, weil es sich schlicht um haushalterische Ausgaben in den Kommunen und Ländern sowie um den Etat von Minister Schäuble handelt, sondern er ist es deshalb, weil die Investition in eine gute Betreuung unserer Kinder eine Investition in die Zukunft ist.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der Bund und wir haben das erkannt. Das zeigt vor allem auch der Gesetzentwurf, über den wir in wenigen Minuten abstimmen werden, mit Entlastungen von 1 Milliarde Euro pro Jahr in den Jahren 2015 bis 2017 für Länder und Kommunen. Dazu kommen natürlich noch die uns allen bestens bekannten 6 Milliarden Euro für Kitas, Schulen und Hochschulen. Ganz abgesehen von dem Anteil, der für den Bereich Kita vorgesehen ist, geht es auch beim BAföG um sehr viel Geld: Allein mit der vollständigen Übernahme der Finanzierung des BAföG zum Jahresbeginn 2015 entlastet der Bund die Länder jährlich um 1,2 Milliarden Euro.
Ich erinnere aber noch mal gern an die letzte Legislaturperiode:
(Sönke Rix [SPD]: Ungern!)
Der Bundestag hat damals die größte finanzielle Entlastung der Kommunen in der Geschichte unseres Landes beschlossen, nachdem Rot-Grün die entsprechenden Belastungen seinerzeit auf die Kommunen abgewälzt hatte. Durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sparen Länder und Kommunen zwischen 2012 und 2017 rund 25 Milliarden Euro. Ich gehörte damals zwar noch nicht dem Deutschen Bundestag an, war aber in meiner Heimatkommune Berlin-Neukölln politisch verantwortlich. Daher kann ich mich besonders gut daran erinnern, welchen positiven Stellenwert diese Entlastung für die Kommunen hatte. Neben den fiskalischen Vorteilen war sie vor allem auch ein Zeichen: ein Zeichen dafür, dass wir die Kommunen bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen. Genau das hat der Bund nie so stark getan wie in diesen Jahren.
Ich erinnere auch an die 5,4 Milliarden Euro für den Ausbau der U-3-Kinderbetreuung, die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die Unterstützung der Kommunen bei der frühkindlichen Bildung und auch die Hilfe bei der Bewältigung der Flutschäden im Jahr 2013. Auch wenn für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen die Länder zuständig sind, lässt der Bund die Kommunen nicht allein. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Kommunen finanziell dauerhaft und nachhaltig auszustatten.
Unsere Politik zeigt Wirkung: Im Jahr 2013 belief sich der Überschuss der kommunalen Ebene auf insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Für 2014 und 2015 rechnen wir mit einem Überschuss der Kommunen zwischen 2 und 3 Milliarden Euro.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Gut, dass das mal gesagt wird!)
– Gern. – Dass die Entlastungen wirken, kann man auch an den gestiegenen Investitionen der Kommunen sehen: Im vergangenen Jahr hat sich diese Quote um 8,4 Prozent erhöht. Da ich weiß, dass ganz viele Kollegen hier in diesem Haus noch in der Kommunalpolitik aktiv sind, bin ich mir sicher, dass unsere Herzen heute auch für die Kommunalpolitik schlagen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich glaube allerdings, man muss im Detail sehr aufpassen, wer was bezahlt; denn Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten, unter anderem dadurch, dass sie die bereitgestellten Mittel verabredungsgemäß und bedarfsgerecht einsetzen. Als ehemalige Kommunalpolitikerin weiß ich, dass hier große Versuchungen bestehen, anders zu verfahren; aber wir hier im Deutschen Bundestag müssen darauf achten, dass die Verabredungen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem, dass das Geld bei den Kommunen ankommt. Ich bin diesbezüglich ganz bei den kommunalen Spitzenverbänden und verspreche den Kommunen, dass wir das im Blick haben und es auch einfordern werden. Es kann nicht sein, dass schon jetzt einzelne Länder das Geld lieber für die Sanierung des Landeshaushalts nutzen möchten, anstatt es an die Kommunen weiterzugeben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ziel dieses Gesetzes ist ganz klar, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern; das haben wir schon im Koalitionsvertrag versprochen.
Wir sprechen im vorliegenden Gesetzentwurf von den Faktoren Qualität und Quantität. Zum Thema Quantität habe ich schon einiges gesagt: Hier müssen Länder und Kommunen die finanzielle Mehrausstattung bedarfsgerecht einsetzen. Das Geld des Bundes sollte genau dort für den Ausbau von Kitaplätzen eingesetzt werden, wo der Bedarf ist. Wir wollen, dass dort neue Kitaplätze entstehen, wo sie von den Familien gebraucht werden. Ich kann Ihnen von Erfahrungen aus Berlin berichten, wo man sich um einen Kitaplatz bewirbt, wenn man im vierten Monat schwanger ist.
(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist erschreckend!)
– Das ist erschreckend. – Deswegen freue ich mich, dass wir heute dieses Gesetz auf den Weg bringen.
Aber auch bei der Qualität schaffen wir ein Novum: Erstmals legt ein Bundesgesetz hier Anforderungen fest. Wir wollen beispielsweise, dass es in der Kita ein gesundes Mittagessen gibt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; aber für mich hat auch das etwas mit Qualität zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Auch das Thema Sprachförderung hat für mich mit Qualität zu tun. Als Abgeordnete einer Kommune, die Einwohner aus über 160 Nationen beheimatet, kann ich sagen, dass Sprachförderung mancherorts sogar das wichtigste Qualitätskriterium ist. Eine halbe Milliarde Euro stellen wir in dieser Legislatur dafür zur Verfügung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wenn es um die Qualität geht, muss auch bedacht werden, dass einzelne Länder, sogar einzelne Kommunen innerhalb eines Landes völlig unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen.
Das fängt zum Beispiel beim Personalschlüssel an. Um den gleichen Qualitätsstandard sicherzustellen, kann eine Kita in meinem Bezirk in Berlin-Neukölln, möglicherweise einen völlig anderen Erzieher-Kind-Schlüssel benötigen als eine Kita im Taunus oder in der Uckermark. Womöglich gibt es auch völlig unterschiedliche Anforderungen an die Sprachförderung oder andere individuelle Förderbedarfe, die ausschlaggebend für die Qualität der Betreuung sind.
Unser föderales System hat das gut geregelt. Die gemeinsam von Bund und Ländern entwickelten Qualitätsstandards sind sinnvoll. Die Ausgestaltung und Anpassung müssen aber im Verantwortungsbereich der Länder und der Kommunen bleiben und damit auch die finanzielle Verantwortung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben die Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren an vielen Stellen entlastet, und wir entlasten sie weiter. Dazu haben wir uns entschieden, weil wir dies für den richtigen Weg gehalten haben. Dann darf man aber auch einmal einen Blick darauf werfen, wie die Länder diese Entlastungen nutzen.
Der Kollege Marcus Weinberg bringt in diesem Zusammenhang gern ein Beispiel aus seiner Heimatstadt Hamburg vor. In der Hansestadt ist seit dem 1. August 2014 die fünfstündige Grundbetreuung in Kita und Kindertagespflege von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei, und zwar für alle, für die alleinerziehende Mutter aus Hamburg, aber auch für den Bundestagsabgeordneten Marcus Weinberg.
(Zurufe von der CDU/CSU)
Nun ist es nicht so, dass ich dem Kollegen diese Entlastung nicht gönne. Aber man kann sich schon einmal fragen, ob es nicht ein besserer Weg gewesen wäre, die finanziellen Mittel in den Ausbau der Betreuungsplätze oder gar in die Qualität der Betreuung zu stecken.
Qualität ist in diesem Zusammenhang übrigens ein gutes Stichwort. Hamburg ist eines der Länder mit dem schlechtesten Betreuungsschlüssel. Der Betreuungsschlüssel ist zwar nicht das einzige Kriterium für Qualität in der Betreuung, aber ein wichtiges Kriterium. Gerade vor diesem Hintergrund sehe ich die Nutzung der entlastenden Mittel des Bundes in Hamburg sehr kritisch.
Als letzte Rednerin kann ich mich darauf freuen, dass wir jetzt – hoffentlich mit großer Mehrheit – diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4221563 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 73 |
Tagesordnungspunkt | Ausbau der Kindertagesbetreuung |