04.12.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 73 / Tagesordnungspunkt 7

Manuela Schwesig - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein guter Tag für Familien; denn nach nicht einmal einem Jahr bringen wir das dritte Gesetz für Familien auf den Weg, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unserem Land stärken soll. Diese Gesetze helfen berufstätigen jungen Müttern und Vätern, aber auch den Berufstätigen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wir haben zuerst das Elterngeld Plus beschlossen und dann heute den weiteren Kitaausbau. Nun kommen wir zur dritten wichtigen Maßnahme, die zum Ziel hat, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie sind ein wichtiger Schritt in eine neue Zeit für Familien, in eine neue Balance der Herausforderungen, die Frauen und Männer spüren, die sowohl im Job präsent sein und ihn gut machen müssen als auch kleine Kinder haben, für die sie da sein wollen, und vielleicht sogar noch pflegebedürftige Angehörige.

Die Hälfte der Menschen in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren Erfahrungen mit Pflege in der Familie gemacht. Die Mehrheit bewertet diese Erfahrungen positiv. Die Bereitschaft, zu pflegen, ist nach wie vor hoch. Wir haben heute eine gute Nachricht für diese Menschen. Wir wollen Familien, die jemanden pflegen, sich um jemanden sorgen, sich um jemanden kümmern, besser unterstützen. Das kann ein junger Mann sein, dessen Vater nach einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen wird und nun pflegebedürftig ist. Das kann eine verheiratete Frau sein, deren Kinder mittlerweile groß sind und die nun spürt, dass sie die letzten Wochen mit ihrer Mutter im Hospiz verbringen will. Das können Eltern sein, deren Kind mit Downsyndrom in einer Einrichtung lebt und am Wochenende nach Hause kommt, oder es können zwei Geschwister sein, die sich gemeinsam um ihre pflegebedürftige Mutter kümmern. Ich selbst habe in meiner Familie fast alle diese Fälle erlebt. Meine berufstätige und alleinerziehende Cousine, deren behinderter Sohn in einer Einrichtung lebt, hätte sich über eine bessere Unterstützung in ihrer Situation gefreut. Meine Tante, die sich um meine 96-jährige Oma kümmert, gleichzeitig berufstätig ist und einen schulpflichtigen Sohn hat – die anderen beiden studieren –, wird sich sehr freuen, dass wir sie mit diesem Gesetz in ihrem Lebensalltag ganz konkret unterstützen.

Diejenigen, die in der Familie zusammenhalten, die für andere da sind, sich sorgen, kümmern und pflegen, haben unsere Anerkennung, unseren Respekt und unseren Dank verdient.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Sie haben aber auch unsere Unterstützung verdient. Wir unterstützen sie mit der Pflegereform, die Gesundheitsminister Gröhe auf den Weg gebracht hat. Wir unterstützen sie mit dem Ausbau von Kurzzeit- oder Tagespflege und durch die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung.

Die nächste gute Nachricht kommt heute: das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Es widmet sich erstmalig diesem Thema mit konkreten staatlichen – auch materiellen – Leistungen, unter anderem mit der zehntägigen Auszeit bei einem akuten Pflegefall, wenn beispielsweise der Vater einen Schlaganfall erlitten hat. Natürlich geht es nicht darum, den Vater in zehn Tagen gesund zu pflegen. Aber man hat in Zukunft zehn Tage Zeit, sich zu kümmern und beim Pflegestützpunkt nachzufragen, was man tun kann, die Mobile Wohnberatung anzurufen und zu erfahren, ob die Wohnung umgebaut werden muss, oder beim Stadthaus zu erfahren, wie das alles finanziert wird. Mir ist wichtig, dass es diese Auszeit, in der man sich kümmern und organisieren kann, wirklich für alle gibt. Die zehntägige Auszeit und den Lohnersatz – das ist das Herzstück des Gesetzes – gibt es für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass die Inanspruchnahme dieser Auszeit nicht davon abhängt, ob man Geld hat oder nicht, sondern dass sich diese Zeit jeder und jede leisten kann.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Es ist zudem möglich, in eine längere Auszeit zu gehen – zum Beispiel 6 Monate in eine volle Auszeit oder 24 Monate in Teilzeit – und in dieser Zeit einen Lohnvorschuss im Sinne eines staatlichen zinslosen Darlehens zu bekommen. Wir wissen, dass in der Vergangenheit kaum jemand dieses Angebot angenommen hat, weil diesen Lohnvorschuss der Arbeitgeber zahlen musste und die wenigsten Arbeitgeber dazu bereit waren, weil damit ein Risiko verbunden ist. Dieses Risiko verlagern wir auf den Staat, und das ist richtig. Es ist richtig, dass der Staat und damit die Gesellschaft mit diesem Gesetz erstmals Verantwortung übernimmt und sagt: Wir lassen diese Familien nicht allein. Wir stellen ganz konkret Geld zur Verfügung für die zehntägige Auszeit und für das zinslose Darlehen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Auch die Möglichkeit eines 6-monatigen Ausstiegs oder einer 24-monatigen Teilzeit mit zinslosem Darlehen haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch wenn hier teilweise anderes behauptet wird. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in kleinen Betrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Mitarbeitern tätig sind, ist aber Voraussetzung, dass sie das mit ihrem Arbeitgeber absprechen. Das hat einen guten Grund. Freunde von mir haben einen Glasereibetrieb mit zwei Mitarbeitern. Die sagen: Du glaubst doch nicht, dass ich nicht alles dafür tue, dass wir miteinander klarkommen. Wichtig ist die staatliche Unterstützung. – Kleinbetriebe wie dieser machen ihren Mitarbeitern eher als große Betriebe Angebote, weil sie sie und ihre Familien kennen. Sie haben aber größere Schwierigkeiten, für 24 Monate einen Ersatz zu finden. Deshalb habe ich schon bei Einbringung des Gesetzentwurfs ins Kabinett angeboten, dass wir über die Regelung mit bis zu 15 Mitarbeitern noch einmal sprechen.

Das haben wir getan. Ich habe diese Woche mit Vertretern des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gesprochen. Die Wirtschaft würde es gerne sehen, dass wir eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern schaffen. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie meinem Vorschlag gefolgt sind: In Kleinbetrieben mit bis zu 25 Mitarbeitern sollen sich die Betroffenen einigen – das zinslose Darlehen wird auch dort gezahlt –, und in allen Betrieben mit mehr Mitarbeitern haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch. Ich finde, das ist eine gute Balance zwischen den Interessen der kleinen Betriebe und den Interessen der Familien.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Ausspielen von Gegensätzen ist Politik von gestern. Wirtschaftspolitik und Familienpolitik gehören zusammen. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist dies ein gutes Gesetz, das den Familien in unserem Land helfen wird. 86 Prozent der Handwerksbetriebe machen bereits jetzt Angebote. Auch das berücksichtigen wir.

Mit dem Beirat, der das Gesetz begleitet, haben wir die Möglichkeit, die Wirkung des neuen Gesetzes zu beobachten und das Gesetz in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln. Wichtig ist, dass dieses Gesetz jetzt kommt, dass wir uns ganz konkret um Familien kümmern, die füreinander Verantwortung übernehmen, um Familien, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, die einfach das tun, was für unsere Gesellschaft wichtig ist, die solidarisch sind.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nächste Rednerin ist Pia Zimmermann, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4221998
Wahlperiode 18
Sitzung 73
Tagesordnungspunkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
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