04.12.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 73 / Tagesordnungspunkt 7

Paul LehriederCDU/CSU - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen! Heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für die Familien, ein guter Tag, weil wir Hilfe anbieten – vorhin in der Debatte über das Kitaausbaugesetz, jetzt über das Familienpflegegesetz. Ich wollte eigentlich nur Positives sagen, aber, Frau Scharfenberg, Sie zwingen mich, auch ein paar kritische Worte anzubringen.

Zu den 38 Minuten Redezeit, die vereinbart worden ist, hat die Frau Präsidentin das Nötige gesagt. Ich darf Ihnen noch einmal bestätigen: Jawohl, es ist nicht die Ministerin, die die Redezeit festlegt, es sind die Parlamentarischen Geschäftsführer. Mir ist nicht bekannt, dass die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen irgendwie an der Redezeit etwas zu mäkeln gehabt hätte. Fragen Sie Ihre PGF, und dann wissen Sie hierüber Näheres!

Meine Damen und Herren, Sie, die Grünen, haben vor weniger als zwei Wochen in Hamburg einen Parteitag abgefeiert, stellten sich danach vor die Presse und sagten: Wir sind die Wirtschaftspartei, wir sind wirtschaftsfreundlich. Nun kommen Sie und fragen und sagen: Was machen wir hier? Wir sind doch nicht der Wirtschaftsausschuss.

(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)

Ja, da haben Sie recht. Wir sind der Familienausschuss. Das wissen wir. Aber diese Große Koalition verbindet beide Seiten, verbindet die Anliegen der Wirtschaft – Frau Kollegin Lezius hat darauf hingewiesen –, aber auch die sozialen Belange, die Dinge, die die Menschen in einer Situation brauchen, in der sie für einen Familienangehörigen Hilfe bieten wollen. Wir schaffen es, dies zusammenzubringen. Wir stellen uns nicht am Sonntag hin – in Hamburg – und sagen: „Wir sind die Wirtschaftspartei“, und sagen zehn Tage später hier im Bundestag: Aber um Himmels willen, wirtschaftsfreundlich dürft ihr nicht sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wofür stehen die Grünen?

(Zuruf der Abg. Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Scharfenberg, Sie waren in Hamburg dabei. Stellen Sie mir doch eine Frage, dann habe ich mehr Zeit.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Gefallen tue ich Ihnen nicht!)

Meine Damen und Herren, Sie haben ausgeführt, das Darlehen ist eine Belastung. Frau Scharfenberg, das Darlehen schafft finanzielle Freiräume, weil ein Teil des entfallenden Lohns von staatlicher Seite quasi vorfinanziert wird. Das gibt die Möglichkeit, in der Pflegesituation den Lebensstandard zu halten, dann deutlich weniger zu arbeiten – 50 Prozent arbeiten, 75 Prozent Gehalt.

(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden gerade von dem alten Gesetz!)

Natürlich muss diese „Vorfinanzierung“ irgendwann, wenn die wirtschaftliche Situation – – Stellen Sie mir doch endlich einmal eine Frage, Frau Scharfenberg!

(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden Sie nicht erreichen!)

– Schade.

Mehr Zeit und Hilfe, um helfen zu können, das ist kurz zusammengefasst, wie bereits ausgeführt, das Ergebnis der monatelangen Verhandlungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, Frau Ministerin. Wir haben viele nächtliche Stunden, Frau Ferner, miteinander verhandelt, bis wir die Positionen so weit zusammengebracht haben, dass dieses Gesetz die Form gewinnen konnte, die es heute hat.

Im Falle eines plötzlich eintretenden Pflegefalls ist für berufstätige Familienangehörige der Spagat zwischen Haushalt, Familie und der Organisation der Pflege kaum zu bewältigen, es sei denn, sie treten im Job kürzer oder steigen für eine befristete Zeit aus dem Berufsleben aus.

Frau Kollegin Zimmermann, nachdem Sie ausgeführt haben, bei der Festlegung auf Betriebe mit 15 Beschäftigten seien nur 5 Millionen davon nicht betroffen gewesen, jetzt durch die Erhöhung der Grenze auf 25 Beschäftigte 7 Millionen, darf ich Ihnen bestätigen: Die Erhöhung auf 25 haben wir nicht einfach aus der Luft gegriffen. Wir haben diskutiert, wie es mit dem Handwerksbetrieb, dem Bäckermeister, der mehrere Verkaufsfilialen hat, ist.

(Abg. Pia Zimmermann [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

– Die Frau Zimmermann möchte mir eine Frage stellen, Frau Präsidentin.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Endlich!)

Danke, Herr Kollege Lehrieder. Ich hatte das schon gesehen.

Darüber bin ich sehr froh.

(Heiterkeit)

Deswegen frage ich Sie jetzt. Sie würden natürlich Ja sagen. – Bitte schön, Frau Kollegin Zimmermann.

Vielen Dank. – Da habe ich doch noch einmal eine Frage. Denn natürlich ist es für kleine Betriebe schwierig, dann für eine solche Situation aufzukommen. Aber dennoch ist es doch so: Sie lassen erst einmal über 7 Millionen Menschen ziemlich allein mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Aber Sie könnten das Ganze doch auch, wie das zum Beispiel beim Mutterschutz oder auch im Krankheitsfall organisiert ist, durch eine Umlagefinanzierung, die sich dort U 1 und U 2 nennt, gesetzlich regeln. Warum machen Sie das hier denn nicht genauso wie in den anderen Fällen? Warum überlassen Sie das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die doch in so hoher Zahl darauf warten, weil sie für diese wichtige Aufgabe und zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf darauf angewiesen sind?

Frau Kollegin Zimmermann, ich muss jetzt das wiederholen, was ich schon in der ersten Lesung zu Ihrer Aufklärung und Erhellung versucht habe beizutragen. Es ist leider nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

(Zuruf von der LINKEN: Oberlehrer!)

In einem Unternehmen mit 1 bis 25 Beschäftigten kennt der Chef in aller Regel seine Mitarbeiter, viele mit Vornamen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Da ist es leichter möglich, eine Lösung zu finden, die auf die Belange des Unternehmens ganz anders zugeschnitten ist. Da gibt es vielleicht ganz wenige auf dieser speziellen Stelle sitzende Fachkräfte, die schwer zu ersetzen sind, wo man vielleicht mit dem Kollegen reden muss, ob er ein paar Überstunden machen kann. Bei 1 bis 25 Beschäftigten ist es leichter, hier geschwind eine betriebsinterne Regelung zu finden, als in größeren Unternehmen, wo natürlich der Rechtsanspruch entsprechend eingeführt werden muss.

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Das beantwortet meine Frage nicht!)

Noch einmal: Wir haben 43 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – bleiben Sie bitte stehen, Frau Kollegin; ich bin noch nicht fertig – in Deutschland.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das heißt: Auch wenn 7 Millionen Beschäftigte keinen Anspruch haben, so bleiben immerhin noch 36 Millionen Beschäftigte, die davon profitieren. Nach Adam Riese profitieren über 80 Prozent der Beschäftigten von dem Rechtsanspruch, Frau Kollegin Zimmermann. Die verbleibenden rund 17 Prozent werden in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern schon jetzt vernünftig berücksichtigt und werden auch in Zukunft berücksichtigt.

Wir haben ein anderes Verständnis von der Arbeitswelt als die Linkspartei. Wir haben nicht nur Klassenkampfbegriffe im Kopf und sagen: Hier der böse Arbeitgeber, da der gute Arbeitnehmer.

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Lassen Sie doch den Populismus weg!)

Beide können miteinander reden, und das tun sie in den kleinen Handwerksbetrieben in der Regel auch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Ich wäre jetzt mit der Beantwortung der Frage fertig, Frau Präsidentin.

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Sie können Fragen einfach nicht beantworten! Das ist und bleibt so!)

Zwar konnten Berufstätige schon bisher eine Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen, wenn sie Angehörige kurzfristig selbst pflegen oder Hilfe organisieren müssen,

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Die meist nicht ausreicht! Sie haben doch von der Wirklichkeit keine Ahnung!)

auf ihr Gehalt mussten sie währenddessen aber verzichten – bis jetzt.

Mit dem vorliegenden Gesetz möchten wir, dass sich Pflegende ab dem 1. Januar 2015 voll und ganz auf das Organisatorische konzentrieren können, ohne sich dabei Sorgen um den Lohnausfall machen zu müssen.

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Für die meisten aber nicht ausreichend!)

Wir werden den schon bestehenden Rechtsanspruch auf eine zehntägige Pflegeauszeit – die gilt im Übrigen, Frau Zimmermann, für alle, auch für die Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten; nur zu Ihrer Information –

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Sie haben doch von der Realität keine Ahnung! Reden Sie einmal mit den Leuten!)

bei akut auftretender Pflegesituation eines nahen Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld ausgestalten.

(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das zahlt die Pflegeversicherung!)

Die kurzfristige Auszeit im akuten Pflegefall eines nahen Angehörigen wird also genauso behandelt, als ob berufstätige Eltern sich bis zu zehn Tage um ihr krankes Kind kümmern. Frau Kollegin Reimann hat schon darauf hingewiesen.

Beschäftigte haben damit ab Anfang nächsten Jahres einen Rechtsanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit, die Beschäftigte kurzfristig für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen in Anspruch nehmen können. Die hierfür erforderlichen Mittel im Umfang von geschätzt 100 Millionen Euro werden von der Pflegeversicherung getragen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ab 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent des Bruttogehaltes.

Die Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessert dann die Situation für jene, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen, entscheidend. Mit dem heute in zweiter und dritter Lesung beratenen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kommen wir dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Vereinbarkeit von Pflege und Berufsleben nach. Unser wichtigstes Ziel ist dabei, die Wertschätzung der familiären Pflege zu verbessern und diese Leistung insgesamt besser abzusichern. Ich spreche an dieser Stelle bewusst von Leistung; denn dem, was die Pflegenden Tag für Tag leisten, gebührt allerhöchste Anerkennung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Frau Präsidentin, da muss ein Fehler an der Uhr sein; demzufolge sei meine Redezeit schon abgelaufen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das ist der beste Spruch Ihrer Rede!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es uns mit diesem Gesetz nicht leicht gemacht. Wir haben nach langem Ringen eine richtige, eine gute Lösung für die Familien gefunden. Ich bedanke mich bei allen, die konstruktiv mitgearbeitet haben.

Liebe Grüne, noch habt ihr die Chance, zuzustimmen. Überlegt es euch noch einmal! Bei den Linken habe ich die Hoffnung aufgegeben.

(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Chance haben Sie gerade verwirkt!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4222099
Wahlperiode 18
Sitzung 73
Tagesordnungspunkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta