05.12.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 74 / Tagesordnungspunkt 29

Paul LehriederCDU/CSU - Vereinbarte Debatte 25 Jahre VN-Kinderrechtskonvention

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich darf, bevor ich mit meiner Rede beginne, zunächst dem Kollegen Markus Koob aus dem Familienausschuss im Namen unserer Fraktion alles Gute zu seinem heutigen Geburtstag wünschen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, von den Vorrednern wurde bereits darauf hingewiesen: Im Jahr 1989 ereignete sich nicht nur der Fall der Mauer. Im selben Jahr wurde am 20. November, just an meinem Geburtstag, auch eines der wegweisendsten Dokumente der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet. Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde die UN-Kinderrechtskonvention angenommen. Am 2. September 1990 traten die insgesamt 54 Artikel, die gemeinsame Standards zum Schutz der Kinder auf der ganzen Welt festlegten, schließlich in Kraft.

Ich will, bevor ich auf die Artikel im Einzelnen eingehe, noch zwei Sätze zu der mehrfach angesprochenen Thematik „Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung“ verlieren. Es wurde von mehreren Kolleginnen und Kollegen – so von Kollegin Rüthrich und Kollegin Brantner – moniert, dass die Aufnahme der Kinderrechte in unser Grundgesetz eine weitaus höhere Gewichtung der Kinderrechte ergeben würde. Ich bitte Sie: Schlagen Sie mit mir gemeinsam das silberne Buch, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Schubfach Ihres Tisches liegt, Seite 15 unten rechts auf; ich gehe somit nicht zu Artikel 6, sondern zu Artikel 3. In Arti- kel 3 Absatz 2 ist normiert – es ist der Gleichbehandlungsgrundsatz; das kennen Sie vielleicht –:

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch ein wichtiger Satz!)

Frau Kollegin Brantner, Ihre Auffassung als zutreffend unterstellt, brauchten wir in den nächsten Monaten sicher nicht über eine Frauenquote zu diskutieren und hätten längst nicht mehr das Problem des Gender Pay Gap. Wir hätten viele Probleme nicht, wenn allein die Aufnahme in die Verfassung die Lösung des Problems wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne den Artikel hätten wir die Quote nicht! Das ist der Unterschied! – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, am 27. November 2014, also vor wenigen Tagen – das wurde ebenfalls zitiert –, wurde anlässlich des 25. Jahrestages der Kinderrechtskonvention eine Entschließung der UN durch das Europäische Parlament zu den Kinderrechten gefasst. Darin fordert es alle Mitgliedstaaten dazu auf, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen, die UN-Kinderrechtskonvention in nationales Recht zu gießen und sicherzustellen, dass der Vorrang des Kindeswohls tatsächlich umgesetzt ist.

(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Dann packen Sie es an!)

Selbst das Europäische Parlament hat in dieser Resolution vom 27. November noch nicht einmal die Aufnahme in die Verfassung gefordert, sondern nur, dass sichergestellt werden muss, dass die Kinderrechte umgesetzt werden.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])

Kollege Weinberg hat bereits darauf hingewiesen: Wir haben in Deutschland Kinderschutzrechte, die viele andere Länder in diesem Umfang überhaupt nicht haben: die materielle Absicherung, der Schutz von Kindern vor Gewalt, unser Kinderschutzgesetz, das wir im kommenden Jahr evaluieren werden. Wir diskutieren jetzt über Führungszeugnisse im Kinderschutz. Wir haben in den letzten Jahren sehr vieles zum Kinderschutz auf den Weg gebracht, und ich denke, das ist im europäischen Raum vorbildlich. In vielen anderen Ländern der Welt wären die Kinder heilfroh, wenn sie nur ansatzweise die Rechte hätten, die die Kinder in Deutschland bereits jetzt für sich in Anspruch nehmen können.

(Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das Argument des kleineren Übels ist keines!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, insbesondere zählen zu den Schutzrechten der Kinder das Recht, ohne Gewalt, Diskriminierung und in Sicherheit leben zu können, das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung – das wird in Deutschland keinem Kind ernsthaft abgesprochen –, das Recht auf Bildung, das Recht auf Nahrung sowie ein Mitspracherecht bei kinderrelevanten Entscheidungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen: Was haben wir in einem Vierteljahrhundert erreicht? Wo müssen wir noch weiterarbeiten, und wo müssen wir noch nachbessern?

Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention ganz klar dazu bekannt, das Wohl unserer Kinder, unserer künftigen Generationen und somit der Hoffnungsträger unseres Landes als Leitlinie für sein politisches und gesellschaftliches Handeln zum Maßstab zu nehmen.

Einige Forderungen der Konvention zur besseren Verwirklichung der Kinderrechte konnten wir bereits umsetzen, beispielsweise die gesetzliche Regelung zur gewaltfreien Erziehung in § 1631 Absatz 2 BGB seit dem Jahr 2000 oder die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Zudem belegen aktuelle Forschungsergebnisse, dass es unserer heutigen jungen Generation so gut geht wie keiner Generation zuvor.

Das außenpolitische Engagement Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Kinderrechte wird weltweit ausdrücklich gelobt. Human Rights Watch und andere Menschenrechtsorganisationen bestätigen, dass Deutschland weltweit zu den Vorreitern und größten Verfechtern des Schutzes der Kinderrechte zählt. Darüber hinaus wird den Kinderrechten in der Entwicklungshilfezusammenarbeit – auch durch unseren geschätzten Minister Dr. Gerd Müller – eine herausragende Stellung eingeräumt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz unserer Gesellschaft. Für sie ist es schwierig, sich zu organisieren und sich eigenständig für ihre Bedürfnisse einzusetzen. Sie sind auf die Unterstützung Erwachsener angewiesen, seien es die Familien, seien es politische oder gesellschaftliche Gremien wie wir. 1988 wurde daher vom Deutschen Bundestag die Kinderkommission eingesetzt, um die Belange der Kinder und Jugendlichen in einem besonderen Gremium wahrzunehmen.

Ich darf den Leiter der Kinderkommission, Kollegen Eckhard Pols, der vor mir gesprochen hat, zitieren. Lieber Eckhard, du hast darauf hingewiesen: Wir sind berufen, uns Gedanken zu machen, wie wir Kindern Beschwerdemöglichkeiten einräumen können. Ich finde die Idee durchaus sympathisch, und es wäre erwägenswert, sie aufzugreifen: die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Kinder im Allgemeinen, angelehnt an die sogenannten Ombudsstellen. Man könnte es eventuell so verwirklichen, dass man eine Beschwerdemöglichkeit für Kinder als Unterabteilung im Petitionsausschuss einrichtet. Dann könnten Kinder sich bei empfundener Verletzung ihrer eigenen Rechte tatsächlich aktiv an ein Gremium, in diesem Fall im Bundestag, wenden. Das finde ich durchaus diskussionswürdig.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, lassen Sie uns vernünftige Realpolitik für die Kinder machen. Das ist besser, als wenn wir eine Norm in die Verfassung schreiben, liebe Frau Kollegin Brantner. Trotz einer solchen Norm ist die Gleichstellung von Frauen bis heute ja immer noch nicht so toll umgesetzt worden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ohne die Verfassungsänderung hätten wir die Quote immer noch nicht!)

– Sie haben auch ein Exemplar der Verfassung vor sich liegen. Dort können Sie einmal nachschauen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4227152
Wahlperiode 18
Sitzung 74
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte 25 Jahre VN-Kinderrechtskonvention
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta