29.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 82 / Tagesordnungspunkt 10

Eckhardt RehbergCDU/CSU - Regionalisierungsgesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister Meyer, der Koalitionsvertrag hat zwei Teile. Der eine Teil besagt, dass wir sobald wie möglich – eigentlich schon 2014 – eine zügige Einigung mit den Ländern bei der Revision der Regionalisierungsmittel anstreben. Der zweite Teil besagt:

Nach meiner Information saß Ihr Ministerpräsident, Herr Albig, mit in der Arbeitsgruppe „Verkehr“. Für uns ist der Koalitionsvertrag zumindest an dieser Stelle noch bindend.

(Beifall bei der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Aber wir haben es nicht hineingeschrieben! – Sören Bartol [SPD]: Das war nicht die Arbeitsgruppe!)

– Herr Kollege Bartol, wenn das die Großkopferten beschlossen haben, dann waren auch die SPD-Ministerpräsidenten mit dabei. Insoweit hat dieses Dokument für die Koalition verbindlichen Charakter. Zumindest für die Union ist das so.

(Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Aber die Verkehrspolitiker waren sehr sauber!)

Sie haben von Kooperation geredet und legen einen Gesetzentwurf vor, der einen Aufwuchs von 1,2 Milliarden Euro vorsieht. Sie gehen offenbar leicht über die Schwarze Null hinweg. Wir tun das nicht; denn die Schwarze Null stellt für uns die Basis dar. Wir haben uns damit Spielräume für die Zukunft erarbeitet. Ich will einmal die Entwicklung für die nächsten drei bzw. vier Jahre skizzieren: 8 Milliarden Euro mehr für die Kommunen – Stichworte: „Eingliederungshilfe“, „Erhöhung des kommunalen Mehrwertsteueranteils“, „KdU-Bundesbeteiligung“; im Rahmen des BAföG für die Länder zusätzlich 1,7 Milliarden Euro für Hochschulen und Schulen. Allein in der letzten Legislaturperiode haben wir Ländern und Kommunen 60 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund darf man eine Lösung bei den Regionalisierungsmitteln für die nächsten 15 Jahre nicht isoliert betrachten. Das muss in den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Da es hier um Kooperation geht, kann man auch fragen: Gehörte die Verlängerung bei den Entflechtungsmitteln sachlich und inhaltlich zum Fiskalvertrag? Sie haben sich das erstritten, abgetrotzt und erkauft. Aber in der Föderalismuskommission war ursprünglich vereinbart worden, die degressive Ausgestaltung der Entflechtungsmittel bis 2019 auslaufen zu lassen. Nun ist etwas anderes vereinbart worden. Ich habe nachgesehen, wie die Mittel für den ÖPNV in den Jahren von 2010 bis 2012 eingesetzt wurden, als die ursprüngliche Vereinbarung noch Bestand hatte. Nur zwei kleine Länder, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, haben 50 Prozent der Mittel für den ÖPNV eingesetzt. Alle anderen 14 Länder haben noch nicht einmal 50 Prozent für den ÖPNV eingesetzt.

(Winfried Hermann, Minister [Baden-Württemberg]: Das ist falsch!)

Das ist die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesratsbank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Gustav Herzog [SPD]: Wir haben alle Mittel anständig eingesetzt! Das steht im Bundesgutachten!)

– Herr Kollege, das ist das, was auf Nachfrage der Bundesregierung offiziell verwendet worden ist.

Es stimmt zwar, dass die Länder seit 2008 Verwendungsnachweise erbringen müssen. Aber die Regionalisierungsmittel sind weitestgehend der parlamentarischen Kontrolle entzogen.

(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das muss geändert werden!)

Schauen Sie sich einmal die Haushalte der Landtage an. Dann stellen Sie fest, dass es Einnahmetitel und Ausgabetitel gibt. In aller Regel werden die Mittel aber nicht durch das Verkehrsministerium, sondern durch Verkehrsverbünde verwaltet und verwendet. In den Beiräten dieser Verbünde sitzen nach meiner Kenntnis keine Landtagsabgeordneten.

Jetzt sage ich es einmal etwas derb: Die Länder können uns aufschreiben, was sie wollen. Wir können es nicht kontrollieren, geschweige denn sanktionieren. Das ist aus meiner Sicht ein großes Manko der Regionalisierungsmittel. Das heißt, hier werden von uns 8,5 Milliarden Euro, aufwachsend für die nächsten 15 Jahre gefordert. Es wird gefordert, diese Mittel unkontrolliert an die Länder zu geben. Auch in den Ländern ist die Kontrolle relativ mangelhaft.

(Gustav Herzog [SPD]: Bei uns in Rheinland-Pfalz sind alle Mittel öffentlich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Hermann, lassen Sie mich ein letztes Wort zu dem Kompromiss sagen. Herr Minister Meyer, ich schließe Sie dabei ein. Ja, das ist eine 16: 0-Entscheidung. Das ist richtig. Wenn Sie aber in den Vertrag schauen, stellen Sie fest, dass das ein Vertrag zulasten eines Dritten, des Bundes – Stichwort: vertikale Verteilung –, ist. Und das ist eine Vereinbarung zulasten von fünf neuen Ländern.

Mecklenburg-Vorpommern bekommt heute 242 Millionen Euro und soll im Jahr 2030 258 Millionen Euro bekommen. Sie können mir doch nicht erzählen, dass damit grob das Angebot von heute gehalten werden kann. Wenn Sie die Trassenpreise und die Inflationsrate in Rechnung stellen, dann sind die 258 Millionen Euro deutlich weniger wert als die 242 Millionen Euro heute.

(Widerspruch bei der SPD)

Meine letzte Bemerkung: Es ist sehr einfach, Verträge und Vereinbarungen zulasten Dritter und Vierter zu schließen. Fünf Länder bleiben dabei auf der Strecke. Ein bisschen mehr Solidarität hätte ich mir als Vertreter eines neuen Bundeslandes, der den größten Flächenwahlkreis in Deutschland hat, schon gewünscht.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4512185
Wahlperiode 18
Sitzung 82
Tagesordnungspunkt Regionalisierungsgesetz
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