05.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 85 / Tagesordnungspunkt 3

Cansel KızıltepeSPD - Finanzaufsicht über Versicherungen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen hier und heute mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen an einem wichtigen und auch bedeutenden Punkt. Ohne eine ordentliche Aufsicht geht es nicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Finanzmarktkrise hat deutlich gezeigt, wie zerbrechlich und risikoreich der Markt für Finanzdienstleistungen ist, wenn es an einer starken Regulierung fehlt. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber sie gerät oft in Vergessenheit. Nur durch konsequente Regulierung und deren Kontrolle durch die Aufsicht können das Risiko und die Größe von Versicherungsunternehmen kritisch beobachtet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass uns nach der Bankenkrise eines Tages eine Versicherungskrise ereilt und es dann wieder einmal heißt: too big to fail. – Das darf nie wieder passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Genau dies soll mit der verbesserten Versicherungsaufsicht vermieden werden.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes – das hat sich in der Debatte heute besonders gezeigt – bedeutet einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Erst die tiefgreifende Finanzkrise hat ihn möglich gemacht. Es hat sich nämlich gezeigt, dass, wenn der Markt sich selbst überlassen wird, damit große und weitreichende Gefahren verbunden sein können. Ich freue mich, dass diese Erkenntnis heute auch in den letzten Reihen angekommen ist. Der Schutz der Versicherten wird nun stärker in den Blick genommen; das ist auch richtig. Mit diesem Gesetz wird das Verhältnis von Risiko und Kapitalausstattung der Unternehmen beaufsichtigt – ein Fortschritt hin zu mehr Sicherheit für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Das bedeutet: Die EU-Richtlinie wird klar im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt.

Nachdem wir im Bankensektor wichtige Schritte hin zu einer besseren Aufsicht und Regulierung getan haben, tun wir dies nun im Bereich der Versicherungen. Es hat sich in den letzten Jahren hinsichtlich der europäischen Versicherungsaufsicht einiges getan. So wurde in der Folge der Finanzkrise eine einheitliche neue Aufsichtsbehörde geschaffen, die EIOPA. Es geht also sowohl bei den Banken als auch bei den Versicherungen um mehr Kontrolle der Institute und um weniger Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Denn eine stärkere Angleichung der Regelungen auf europäischer Ebene ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig und längst überfällig.

Eine stärkere Regulierung und eine verbesserte Aufsicht bedeuten natürlich höheren Aufwand für die Versicherungsunternehmen. Dieser Mehraufwand – das war für uns als SPD-Fraktion wichtig – muss im Verhältnis zum Risiko stehen. Dass die großen Versicherungskonzerne diese neuen Regelungen ohne Mühe umsetzen können, ist klar; das gilt jedoch nicht für alle Versicherungsunternehmen. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion darauf gedrungen, dass der Proportionalitätsgrundsatz gewahrt bleibt. In diesem Fall ist die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gefordert, in den kommenden Jahren darauf achtzugeben. Wir im Finanzausschuss werden das kontrollieren und die Umsetzung dieses Gesetzes kritisch begleiten. Dazu stehen wir.

(Beifall bei der SPD)

Dass wir dazu stehen, ist natürlich kein Selbstzweck. Es geht vielmehr darum, die Gefahren, die eine mögliche Marktkonzentration mit sich bringen würde, abzuwehren, weil eine solche Marktkonzentration den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern schaden würde, und das wollen wir nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich soll die Modernisierung der Versicherungsaufsicht, wie der Name bereits sagt, ausschließlich für die Versicherungsunternehmen gelten. Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind ausgenommen. Das hat bereits das Europäische Parlament so beschlossen, und bei der Umsetzung in deutsches Recht hat es auch keine Änderungen gegeben, obwohl in den Beratungen insbesondere die vorgeschlagenen §§ 23, 26 und 124 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Kritik standen. Vonseiten der Pensionsfonds gab es die Befürchtung, dass die aufsichtsrechtlichen Regelungen durch die Hintertür auch auf die EbAV, also die Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, übertragen werden könnten. Dem ist nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben eben eine freie Rede zur Rente gehört; darauf gehe ich kurz ein.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zur Altersvorsorge!)

In unserem Koalitionsvertrag steht, dass die betriebliche Altersversorgung gestärkt und geschützt werden soll, und das ist auch richtig; denn bei der zweiten Säule der Alterssicherung in Deutschland handelt es sich um eine historisch gewachsene und bewährte Säule. Wir werden uns im laufenden Jahr intensiv damit auseinandersetzen, um eine stärkere Verbreiterung der zweiten Säule zu erreichen. Allerdings wird dies nicht im Rahmen dieser Debatte erfolgen, sondern im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Zusammenhang wird es auch um die Frage gehen, wie diese Einrichtungen beaufsichtigt werden. Der Vorschlag der Kommission hierzu liegt seit etwa einem Jahr vor. Die Umsetzung in nationales Recht soll Ende nächsten Jahres erfolgt sein. Daher werden wir die Probleme, die bei der betrieblichen Altersversorgung auftreten können, erkennen und angehen, und wir werden uns im Rahmen dieser Debatte auch für die betriebliche Altersversorgung einsetzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da bin ich gespannt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich noch ganz kurz auf die wenig beachtete Petition des Versicherungsverbandes Deutscher Eisenbahnen eingehen. Dieser forderte, im Rahmen der Beratungen von der Aufsicht gemäß diesem Gesetz freigestellt zu werden. Jedoch gehört der Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen vom Wesen und auch vom Umfang seiner Tätigkeit her zu den Unternehmen, auf die diese Solvabilitätsrichtlinie Anwendung findet. Daher wäre es eine Verletzung des EU-Rechtes, wenn man den Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen ausnehmen würde.

In der heutigen Debatte ist deutlich geworden, wie komplex und umfangreich die Umsetzung ist. Auch angesichts der langen Übergangszeit und im Zuge der weiteren Beobachtungen durch den Finanzausschuss – damit werden wir uns in den nächsten Jahren befassen müssen – wird sich zeigen, welcher Änderungsbedarf noch vorhanden ist. Doch vor allem eines ist wichtig: Wichtige Schritte sind getan worden hin zu mehr Stabilität und hin zu geringerem Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich erteile das Wort dem Kollegen Hans Michelbach für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4545706
Wahlperiode 18
Sitzung 85
Tagesordnungspunkt Finanzaufsicht über Versicherungen
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