05.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 91 / Tagesordnungspunkt 5

Katja MastSPD - Mindestlohn

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Pothmer, ich kann Ihnen eines versichern: Weichgespült sind die Sozialpolitiker der Union nicht. Es waren nämlich harte Verhandlungen um den Mindestlohn.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/ CSU] – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/ CSU]: Danke schön!)

Das will ich für meine Kolleginnen und Kollegen zurückweisen.

Heribert Prantl hat gesagt:

(Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD] – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Wir haben das Gleiche gesehen!)

Er hat von einer „Großtat“ gesprochen, und ich finde, er hat recht.

(Beifall bei der SPD)

Das Mindestlohngesetz ist heute seit 64 Tagen gültig. Um es in Monaten und Tagen zu sagen: Es ist seit zwei Monaten und fünf Tagen in Kraft. Aus meiner Sicht ist es noch etwas früh, um Bilanz zu ziehen. Die Bilanz eines Gesetzes nach so kurzer Zeit zu ziehen, ist ungefähr so, als ob man heiratet und sich am Tag nach der Hochzeit überlegt, ob man sich wieder scheiden lässt.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Manche tun das!)

In der Regel überlegt man vorher und nicht hinterher, ob man heiratet,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und man stellt die Frage nach dem Sinn meistens auch erst im verflixten siebten Jahr und nicht nach zwei Monaten und fünf Tagen. Ich glaube deshalb, es ist wichtig, dass wir uns in der öffentlichen Debatte noch einmal anschauen: Was ist Aufregung, und was ist sachlicher Inhalt?

Ich finde es richtig, dass wir über die Mindestlohngesetzgebung diskutieren, weil ich und die SPD-Fraktion ein fundamentales Interesse daran haben, dass der Mindestlohn für fast 4 Millionen Beschäftigte gilt und bei ihnen auch ankommt. Wenn der Mindestlohn nicht wirkt und bei den Menschen nicht ankommt, dann ist er nichts wert. Wir machen keine Gesetze, um Gesetze zu machen, sondern wir machen Gesetze, damit die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat diese Woche eine Studie veröffentlicht. In einer repräsentativen Umfrage wurde die Frage gestellt: Haben Sie Erfahrungen damit gemacht, dass Arbeitgeber beim Mindestlohn tricksen wollen? Fast jeder Fünfte hat gesagt: Ja, diese Erfahrung habe ich gemacht. – Das zeigt: Wir müssen hier darüber diskutieren, was da los ist. Deshalb ist es gut, dass wir heute diskutieren können.

Wir hören von Umgehungsstrategien von Arbeitgebern, zum Beispiel indem das Trinkgeld beim Bedienen einbehalten und auf den Lohn angerechnet wird, indem Metzgern und Fleischern Messergeld auf den Mindestlohn angerechnet wird, indem bei Zeitungsausträgern die vereinbarten Arbeitszeiten nicht ausreichen, die Zeitungen auszutragen, indem Bereitschaftszeiten nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet werden, indem Lkw-Fahrern gesagt wird: „Solange du fährst, arbeitest du. Aber wenn du deinen Lkw be- und entlädst, arbeitest du nicht“ und noch viele weitere Dinge. Alles, was ich gerade aufgezählt habe, ist Missbrauch. Das ist alles nicht in Ordnung. Letztendlich ist das Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug, wenn man dabei mitmacht. Dafür braucht es keine rechtlichen und sachlichen Klarstellungen. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen.

(Beifall bei der SPD)

Wer nicht genau weiß, ob ein gegebener Sachverhalt richtig oder falsch ist, dem oder der empfehle ich die Homepage des Zolls. Nach der Eingabe von „Zoll“ und „Mindestlohn“ in irgendeine Suchmaschine im Internet kommt man sehr schnell auf die Seite des Zolls mit der Überschrift: „Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz“ mit einer sehr guten Ausführung darüber, was auf Arbeitszeiten legal angerechnet werden kann und was nicht. Diese Debatte dient auch dazu, sachliche Argumente von Aufregung zu trennen. Insofern ist es gut, wenn wir solche Themen einbringen.

Jedem Bürger, der mit Tricksereien beim Mindestlohn in Berührung kommt – das sagt ja jeder Fünfte –, empfehle ich: Rufen Sie bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums an. Dort können Sie auch anonym Punkte ansprechen; denn oft ist es ja so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Angst um ihr Beschäftigungsverhältnis haben. Auch anonymen Hinweisen wird dort nachgegangen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine Hotline zum Mindestlohn mit 300 bis 400 Anrufen pro Tag. Das zeigt: Es gibt einen großen Beratungsbedarf.

Ich habe gesagt: Wir müssen Aufregung von sachlichen Inhalten trennen. Angesichts der intensiven Diskussion darüber, ob man Arbeitszeiten dokumentieren muss oder nicht, ist es mir wichtig, zu sagen: Natürlich werden Arbeitszeiten dokumentiert. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen das übrigens jeden Tag. Die müssen also nichts zusätzlich machen, sondern haben das auch vorher schon gemacht. Aber für all diejenigen, die das noch nicht tun, habe ich einen Stundenzettel mitgebracht. Das ist der Stundenzettel des Arbeitsministeriums, der auf der Homepage „www.der- mindestlohn-gilt“ eingestellt ist.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt ganz tolle elektronische! – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Das ist ein „Bürokratiemonster“!)

Er ist ganz einfach auszufüllen. Wenn Sie ihn nicht finden, können Sie auch ein weißes Blatt Papier nehmen. Darauf müssen Sie nur Datum, Beginn und Ende und Dauer der Arbeitszeit eintragen. Dafür braucht man 30 Sekunden pro Tag. Das ist auf jeden Fall die Zeit, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Das ist kein bürokratisches Monster, und das ist kein überbordender bürokratischer Aufwand.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU])

Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Lohn bekommen, für den sie arbeiten, sondern damit wird vor allen Dingen auch dafür gesorgt, dass am Ende ehrliche Arbeitgeber nicht die Dummen sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben mit dem Mindestlohngesetz auch den Dumpingwettbewerb beendet. Wir schützen die Arbeitgeber übrigens auch davor, dass Mitarbeiter nach einem Jahr oder auch nach zwei oder drei Jahren sagen: Du hast mir gar keinen Lohn bezahlt. – Bei einer Dokumentation der Arbeitszeit lässt sich alles belegen. Das ist mir ein wichtiger Punkt.

Durch die Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde noch mehr herausgefunden. Dadurch wurde auch herausgefunden, dass die Zustimmung zum Mindestlohn in der Bevölkerung nach wie vor bei 86 Prozent liegt. Das Gesetz genießt also eine hohe Akzeptanz. Wer für den Mindestlohn ist, sagt auch: Für mich ist es in Ordnung, dass die Einführung des Mindestlohns mit Teuerungen verbunden ist und dass an der einen oder anderen Stelle die Preise steigen. – Sie hat auch herausgefunden, dass 77 Prozent der Bevölkerung es gut finden, dass für viele Beschäftigte, die Vollzeit arbeiten, endlich Schluss ist mit der Aufstockung ihres Einkommens.

Frau Kollegin, „Schluss“ ist das Stichwort. Die Redezeit ist schon ziemlich dramatisch überzogen.

Ich sage noch einen Satz; dann bin ich fertig, Herr Präsident. – Ich bin dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür dankbar.

Der DGB ist aber für die Zeitüberziehung nicht verantwortlich. Das muss ich kurz klarstellen.

(Heiterkeit)

Das stimmt, Herr Präsident. – Ich danke Ihnen für die Debatte, die wir heute führen. Diese Debatte werden wir auch in Zukunft führen. Vergessen Sie nicht: Der Mindestlohn gilt, und er soll für alle 4 Millionen Beschäftigte gelten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4698406
Wahlperiode 18
Sitzung 91
Tagesordnungspunkt Mindestlohn
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