Markus KurthDIE GRÜNEN - Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gerade den detaillierten Ausführungen von Herrn Weiß zugehört habe und dann an die nicht mehr so vielen Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne dachte, beschlich mich der Gedanke: Vielleicht ist es gut, dass manche Debatten erst am Abend geführt werden;
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: In der Tat!)
denn das alles ist doch nicht so einfach nachzuvollziehen.
Mich beschleicht auch der Gedanke, Matthias Birkwald, dass da vielleicht tatsächlich etwas aufgespießt ist – eine vierwöchige Lücke in der Anrechnung von Beitragszeiten, die entstehen kann –, dass diese Lücke im wirklichen Leben aber mutmaßlich so gut wie gar keine Rolle spielen wird.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein Grund mehr, es zu tun!)
Gut, man erlebt im Parlament manchmal solche Geschichten. Wir haben heute hier ja auch die Tarifeinheit beraten. Auch da haben wir festgestellt, dass das Tarifeinheitsgesetz ein Gesetz ist, das die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht benötigt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Insofern kennt sich die Regierung ebenfalls in dieser Art von Gesetzesarbeit aus.
Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt diese Debatte noch einmal die Gelegenheit, grundsätzlich auf zwei oder drei Dinge bezüglich der sogenannten Rente mit 63 – oder besser: abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – einzugehen. Herr Weiß, Sie haben das jetzt wieder sehr stark gelobt. Tatsache ist doch – niemand will denen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies streitig machen –, dass das an den großen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rente steht, vorbeigeht und nicht diejenigen trifft, die es wirklich brauchen.
(Beifall der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Es trifft zum Beispiel nicht denjenigen in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der durchschnittlich mit 59 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Auch trifft es nicht den Maurer, der durchschnittlich mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben austritt. All diese zahlen aber die Rente mit 63 mit, und zwar gleich mehrmals. Sie bezahlen sie nämlich perspektivisch über höhere Beitragssätze, über ein niedrigeres Rentenniveau und dann noch einmal über den Steuerzuschuss mit ihren Steuern. Das sind Ungerechtigkeiten, die überhaupt erst durch Ihre Politik ausgelöst worden sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Während die einen nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, obwohl sie vielleicht noch arbeiten könnten, werden voll erwerbsgeminderte Personen mit Abschlägen bestraft, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts gar nicht frei wählen können – und dies, obwohl einige von ihnen vielleicht noch ganz gerne weitergearbeitet hätten. Auf all diese Ungerechtigkeiten gibt die Rente mit 63 keine Antworten. Da bietet der Gesetzentwurf der Linken eine Gelegenheit, noch einmal über verschiedene Themen zu diskutieren.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch mit erheblichen geschlechterpolitischen Effekten verbunden. Wir stellen jetzt fest – das hatten Sie auch angenommen –, dass drei Viertel der Antragsteller und Bezieher Männer sind. Herr Birkwald, Sie selber haben die Zahlen genannt.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zwei Drittel!)
– Gut, zwei Drittel bis drei Viertel. Warten wir bis feststeht, wie die Antragszahlen sind. Jedenfalls sind es ganz überwiegend Männer und eben nicht Frauen. Sie waren ja gezwungen, die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung auf zehn Jahre auszudehnen. Sonst hätte es noch schlechter ausgesehen.
Ganz absurd finde ich das, was sich jetzt im Zusammenhang mit dem sogenannten rollierenden Stichtag zeigt. Man sieht das jetzt in meiner Nachbarstadt Bochum: Diejenigen Opelaner, die nach der Werksschließung arbeitslos werden, zwei Jahre arbeitslos sind und dann möglicherweise die Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens anerkannt würde, werden die abschlagsfreie Rente nicht bekommen. Sie sind unfreiwillig in die Arbeitslosigkeit gegangen, aber sie bekommen das nicht anerkannt; denn es handelt sich um eine Standortverlagerung und -schließung im Rahmen der Konzernstrategie, aber nicht um eine Betriebsinsolvenz. Derjenige Beschäftigte aber, der bei einem Zulieferer für Opel gearbeitet hat und seinen Arbeitsplatz verliert, weil sein Arbeitgeber aufgrund einer Werksschließung in Insolvenz gegangen ist, wird diese letzten beiden Jahre Arbeitslosigkeit noch angerechnet bekommen. Er wird die Voraussetzungen für die Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit erfüllen. Das ist nicht nur eklatant ungerecht, sondern verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung. Darum wünschen wir – wie der Kollege Birkwald – dem DGB und den Klägern in dieser Hinsicht sehr viel Erfolg.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD])
Ich glaube, dass nach einiger Zeit – vielleicht nach dem Sommer – die Notwendigkeit besteht und sich die Gelegenheit ergibt, sich noch einmal mit all diesen sozusagen eingeschleppten Ungerechtigkeiten im Rahmen des Rentenpakets zu beschäftigen.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Dagmar Schmidt das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4699863 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 91 |
Tagesordnungspunkt | Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten |