Rente

06:54
28.05.2020
Peter Weiß (CDU/CSU)

Mindestrente
Die umlagefinanzierte, beitragsfinanzierte gesetzliche Rente Und gerade in Krisenzeiten wie diesen zeigt sich: Die gesetzliche Rente ist krisenfest, und das ist eine gute Nachricht. Die strengen sich an, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu sichern, aber auch dafür, dass sie eines Tages eine anständige Rente erhalten. Auf der anderen Seite ist auch richtig, dass es viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die in einer Situation sind, in der sie sich mit ihrem Gehalt und aufgrund ihrer Lebensbiografie leider keine ausreichende Rente für das Alter erarbeiten können. (Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Die haben sich nicht genug angestrengt, richtig? – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was ist denn bei Ihnen eine ausreichende Rente?) Deswegen sollen die Vorschläge, die mit dem Grundrentengesetz jetzt vorliegen – orientiert an dem individuellen Rentenanspruch, den man sich erworben hat –, einen Freibetrag in der Grundsicherung ermöglichen bzw. ermöglichen, dass diese zu niedrigen Rentenansprüche eine Aufwertung erfahren, und zwar immer eine individuelle Aufwertung – also keine einheitliche Aufwertung für alle – von Rentenansprüchen, damit man von dieser Rente auch leben kann. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt: Die beitragsfinanzierte Rente ist eigentumsgeschützt. Es darf nicht sein, dass eines Tages der Finanzminister und nicht mehr der Arbeits- und Sozialminister für die Rente zuständig ist. Nun haben ja viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Recht etwas gemacht, das auch wichtig ist, nämlich sich einen zusätzlichen Anspruch auf Rente erworben. Ja, wir wollen auch Geringverdienern ermöglichen, dass sie eine Zusatzrente haben, damit sie am Lebensabend bei der Rente auf zwei Säulen bauen können: auf die gesetzliche Rente als wichtigste Säule, aber auch auf eine Zusatzrente in Form der Betriebsrente, die ihnen das ermöglicht, was sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen, nämlich ein auskömmliches Einkommen im Alter.
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07:30
15.05.2020
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Grundrentengesetz
Ihre sogenannte Grundrente ist eine reformierte und verkomplizierte „Rente nach Mindestentgeltpunkten“. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten ist eine wirksame und gute Rentenart für Menschen mit niedrigen Renten. Es sind übrigens zu 83 Prozent Frauen, die noch heute von der Rente nach Mindestentgeltpunkten mit durchschnittlich knapp 80 Euro profitieren, und das, liebe CDU-Kollegen Pfeiffer, Linnemann, Willsch oder von Stetten, völlig ohne jegliche Einkommens- oder Bedürftigkeitsprüfung. Wer viel verdient, erhält im Alter eine hohe Rente; wer zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, erhält nur eine sehr kleine Rente. Nur wer 45 Jahre lang ein durchschnittliches oder ein sehr gutes Einkommen erzielt hat, kann in Deutschland eine armutsfeste oder eine gute Rente erwarten. Die Gewerkschaften und die Sozialverbände begrüßen darum einhellig, dass jetzt eine Nachfolgeregelung für die Rente nach Mindestentgeltpunkten auf dem Tisch liegt. Die neuen Freibeträge beim Wohngeld und für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung, dem Rentner-Hartz IV, werden viele Betroffene im Geldbeutel spüren. Die Freibeträge für die Betriebsrente und für die Riester-Rente gibt es ja schließlich auch ohne Einschränkung. Ich sage: Die gesetzliche Rente muss hier gleichberechtigt werden. Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Fassung wird das eigentliche Ziel der sogenannten Grundrente, nach einem langen Erwerbsleben eine Rente zu erhalten, die über dem Sozialhilfeniveau liegt, für sehr viele Betroffene nicht mehr erreicht werden.
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04:52
03.04.2014
Katja Mast (SPD)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
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06:43
04.12.2014
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Altersgerechte Übergänge in die Rente
Die Bundesregierung hat ihren Rentenversicherungsbericht und den Bericht zur Rente erst ab 67 vorgelegt, und die Reaktionen waren verheerend. Und Norbert Blüm hat vorgestern in der Saarbrücker Zeitung die Riester-Rente als den größten Irrweg in der jüngsten Geschichte der Rentenversicherung bezeichnet. Kommen wir zur Rente erst ab 67. Da haben Sie in Ihrem Rentenbericht wieder einmal schön die ollen Kamellen herausgeholt: Mehr Ältere würden länger arbeiten, also sei alles okay. Aber Union und SPD halten sich die Augen zu und an der Rente erst ab 67 fest, und das ist schlecht. Im Dezember 2013 waren es aber gerade einmal 33 Prozent, und im Alter von 64, also kurz vor der Rente, haben nur 16 Prozent einen sozialversicherungspflichtigen Job, und nur mickrige 11 Prozent arbeiten in Vollzeit. Die beiden können aber auch nicht in die Rente ab 63 gehen, weil sie noch keine 63 sind und weil sie natürlich auch die 45 Jahre Wartezeit noch nicht geschafft haben. Die schreien doch am lautesten: „Fachkräftemangel“, „Arbeiten bis 70“, „Rente nicht mehr bezahlbar“. Ich zitiere die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Die Koalition macht die Rente mit 70 attraktiver“. Sie diskutieren jetzt darüber, den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge zu erlassen, wenn die Beschäftigten weiter arbeiten, statt „nur“ in Rente zu gehen. Wir wollen gute Arbeit bis zur Rente, und zwar ohne Megastress Liebe Koalition, nehmen Sie die Rente erst ab 67 zurück; Nach 40 Jahren Arbeit soll man ab 60 in Rente gehen können.
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10:36
27.04.2017
Peter Weiß (CDU/CSU)

Rentenpolitik
Diese Legislaturperiode seit 2013 ist die erste seit 25 Jahren, in der in der Rente einmal zusätzliche Leistungen beschlossen worden sind – und kein Minus. Das Bemerkenswerteste ist erstens die Mütterrente: 10 Millionen Rentnerinnen in Deutschland haben dank der Mütterrente, die wir beschlossen haben, mehr Rente als zuvor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es möglich gemacht, dass derjenige, der mit 63 oder 64 Jahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen will, nicht bestraft wird, wenn er dann noch irgendeine Arbeit ausüben oder einen Job annehmen will, und mehr behalten kann als in der Vergangenheit. Das attraktive Angebot an alle Rentnerinnen und Rentner, Rentenbezug und Hinzuverdienst durch Arbeit miteinander zu verbinden, halte ich für eine Lösung, die zukunftsgerichtet ist; denn so gleitet man langsam aus dem Erwerbsleben heraus und bezieht schon einmal einen Teil Rente, arbeitet aber auch noch einen Teil. Damit haben wir endlich eine Sache umgesetzt, die vernünftig ist und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Rente schenkt. Weil in der Debatte das Thema Steuermittel angesprochen worden ist: Wir geben in diesem Jahr, im Jahr 2017, so viele Steuermittel in die Rente wie noch nie, nämlich 91 Milliarden Euro. Angesichts der umfänglichen Aufgaben, die der Staat zu erfüllen hat, sind 27,6 Prozent allein für die Rente eine großartige Leistung, die der Staat für die Sicherung unseres Rentensystems erbringt – und das bei dem seit 20 Jahren niedrigsten Beitragssatz zur Rentenversicherung. Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente umlagefinanziert ist. Das, was die Jungen heute einzahlen, erhalten morgen die Alten als Rente ausgezahlt. Die gesetzliche Rente ist die wichtigste und verlässlichste Säule in der Altersversorgung. – Das wird die Bereitschaft vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger stärken, zusätzlich etwas für die Rente zu tun; denn sie wissen: Wer zusätzlich für das Alter vorsorgt, steht am Schluss besser da als derjenige, der nichts getan hat. Die Grundherausforderung, die unsere Gesellschaft gemeinsam stemmen muss, ist folgende: Wir wissen, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen. Diese Jungrentnerinnen und Jungrentner werden länger leben und länger Rente beziehen als die heutigen Rentnerinnen und Rentner.
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09:17
03.04.2014
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
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07:25
24.09.2015
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Chronisch Kranke, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, und Beschäftigte, die 45 Jahre lang geschuftet haben und dieses Jahr ab 63 Jahren in Rente gehen können, profitieren ebenfalls vom Rentenpaket. Nein, viele Mütter müssen einen Monat länger arbeiten als alle anderen, damit sie die Rente ab 63 bzw. 65 ohne Abschläge bekommen. Ein Monat Mutterschutz vor der Geburt wird den Müttern nicht auf die 45 Jahre – oder die 540 Monate – Wartezeit angerechnet, die sie brauchen, um ab 63 bzw. künftig ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen. Denn bei keiner Mutter, deren Kind im ersten Drittel eines Monats geboren wurde und die nicht bereits zehn Jahre zuvor schon ein Kind geboren hatte, zählt der Mutterschutzmonat vor der Geburt zur Wartezeit der Rente ab 63. Bei keiner einzigen! Herr Kollege Dr. Zimmer, wenn es die Rente ab 63 schon früher gegeben hätte, wäre auch bei Ihrer Mutter der Mutterschutzmonat nicht für die Rente angerechnet worden. Darum zählt der komplette Monat April dazwischen nicht als Wartezeit für die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ihnen geht es nur darum, dass sie nicht durch den Umstand, dass sie Kinder geboren haben, benachteiligt werden und dass sie nicht einen Monat länger auf die Rente ab 63 warten müssen als Männer. Frau Kollegin Schmidt, vielleicht werden Sie als Sozialdemokratin gleich Ihr Argument wiederholen, dass Frauen noch ganz andere Probleme bei der Rente hätten. Dann gäbe es eine Gerechtigkeitslücke weniger in der Rente.
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06:35
03.06.2016
Katja Kipping (DIE LINKE)

DDR-Renten-Überleitungsrecht
Mit all den vielfältigen Benachteiligungen von ostdeutschen Biografien in der Rente werden wir als Linke uns niemals zufriedengeben. Kindererziehungszeiten im Osten werden also in der Rente geringer entlohnt als Kindererziehungszeiten im Westen. Die Teilung zwischen Ost und West lebt damit in der Rente fort; wirkliche Einheit sieht anders aus. Neben dem niedrigeren Rentenwert Ost gibt es eine weitere Benachteiligung: Frauen, deren Rente einen Übergangszuschlag beinhaltet, bekommen den zusätzlichen Mütterrentenpunkt darauf angerechnet. Diese Regelung kann dazu führen, dass ostdeutsche Mütter bei der Verbesserung der Mütterrente leer ausgehen, so beispielsweise geschehen bei einer fast 80‑jährigen Frau, die sechs Kinder geboren hat und 1996 in Rente gegangen ist. Eigentlich hätte ihr bei sechs Kindern eine Erhöhung um 158 Euro zugestanden, doch ihre bisherige Rente beinhaltet eben jenen Übergangszuschlag, und damit sieht sie von den Verbesserungen in der Mütterrente 0 Euro. Als Ausgleich für ihre gesundheitsgefährdende Arbeit konnten sie früher in Rente gehen. Die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR erhielten als Würdigung für ihre besonders anspruchsvolle Arbeit einen entsprechenden Steigerungsbetrag bei der Rente. Deshalb müssen heute viele der Ostkrankenschwestern mit einer Rente nur knapp über dem Hartz-IV-Niveau auskommen, und das nach einem wirklich aufopferungsvollen Arbeitsleben. Viele Kumpel, die dort gearbeitet haben, mussten infolge von gesundheitlichen Schäden eher in Rente gehen. Dafür müssen sie nun nach dem jetzigen Rentenrecht lebenslang Abschläge in der Rente in Kauf nehmen.
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05:16
05.03.2015
Markus Kurth (DIE GRÜNEN)

Rentenrechtliche Anrechnung von Mutterschutzzeiten
Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt diese Debatte noch einmal die Gelegenheit, grundsätzlich auf zwei oder drei Dinge bezüglich der sogenannten Rente mit 63 – oder besser: abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – einzugehen. Tatsache ist doch – niemand will denen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies streitig machen –, dass das an den großen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rente steht, vorbeigeht und nicht diejenigen trifft, die es wirklich brauchen. All diese zahlen aber die Rente mit 63 mit, und zwar gleich mehrmals. Während die einen nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, obwohl sie vielleicht noch arbeiten könnten, werden voll erwerbsgeminderte Personen mit Abschlägen bestraft, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts gar nicht frei wählen können – und dies, obwohl einige von ihnen vielleicht noch ganz gerne weitergearbeitet hätten. Auf all diese Ungerechtigkeiten gibt die Rente mit 63 keine Antworten. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch mit erheblichen geschlechterpolitischen Effekten verbunden. Man sieht das jetzt in meiner Nachbarstadt Bochum: Diejenigen Opelaner, die nach der Werksschließung arbeitslos werden, zwei Jahre arbeitslos sind und dann möglicherweise die Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens anerkannt würde, werden die abschlagsfreie Rente nicht bekommen. Er wird die Voraussetzungen für die Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit erfüllen.
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08:03
10.03.2017
Michael Meister

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Wir wissen, dass wir eine gesetzliche Rente haben. Deshalb ist es richtig, dass wir die gesetzliche Rente im Umlageverfahren durch eine betriebliche und private Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren flankieren. Schauen wir uns einmal Folgendes an: 40 Prozent der Beschäftigten, die heute ein Einkommen unter 1 500 Euro im Monat haben, haben weder eine Betriebs- noch Riester-Rente. Angesichts dessen müssen wir uns doch Gedanken machen, wie wir diese Zielgruppe, also Menschen mit geringem Einkommen, in Zukunft erreichen können, um ihr die Chance zu geben, neben der gesetzlichen Rente privat oder betrieblich Altersvorsorge zu betreiben. Stichwort „kleine Unternehmen“: Lediglich 30 Prozent der Belegschaft in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben eine Anwartschaft im Bereich der betrieblichen Rente. Ich will dazusagen: Dieses Angebot ist additiv zu all den Möglichkeiten, die man bei der Altersvorsorge im steuerlichen Bereich und durch Riester-Rente hat. Wenn es nun heißt, dass am Anfang eine Rente zugesagt wird, ist damit nicht gemeint, dass wir eine konkrete Rente zusagen, wenn die Beitragsleistung beginnt. Nein, erst wenn die Rentenphase beginnt, wird eine Rente zugesagt. Letzte Bemerkung: Wir haben auch die Riester-Rente angefasst. Ich will hier ausdrücklich sagen: Ich halte die Riester-Rente für etwas Positives, weil sie, wenn man den staatlichen Anteil einbezieht, eine sehr ertragsstarke Lösung ist. Deshalb sollten wir die Riester-Rente nicht schlechtreden. Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, ob wir die Riester-Rente nicht weiter stärken können, anstatt sie in der öffentlichen Debatte schlechtzumachen; denn unser Ziel muss sein, mehr Menschen zur freiwilligen Vorsorge zu bewegen, aber nicht, sie von der freiwilligen Vorsorge abzuhalten.
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09:22
29.09.2016
Karl Schiewerling (CDU/CSU)

Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
Wir wollen die Menschen motivieren, länger zu arbeiten und den Übergang in die Rente nicht abrupt zu gestalten. Wir wollen, dass sie ihre Arbeitskraft weiterhin einsetzen können und so die Möglichkeit haben, ihre Rente aufzubessern. Je mehr wir bei der Rente Fürsorge und Versicherung vermischen, umso unklarer wird für die Menschen, dass das, was sie in die Rentenkasse einzahlen, ihre eigene Lebensleistung ist und dass das, was der Arbeitgeber einzahlt, der Beitrag der Arbeitgeber zur Alterssicherung ist. Wenn jemand 63 ist, aber nicht aus dem Beruf aussteigen, sondern nur schon einmal einen Teil der Rente in Anspruch nehmen will und den weiteren Teil bis zu der Höhe des letzten Verdiensts hinzuverdienen möchte, dann bietet dieses Gesetz, glaube ich, ein attraktives Angebot. Zweitens wollen wir diejenigen mobilisieren, die sagen: Ich bin schon in Rente gegangen, habe aber festgestellt, dass ich noch fit bin. Deswegen ist es ein guter Ansatzpunkt, dass wir den Menschen sagen: Das Angebot der Flexirente, das wir hiermit unterbreiten, ist ein Angebot, sich für einen fließenden Übergang in die Rente zu entscheiden, und bezieht sich auf die Gestaltung des Alltags und den Eintritt in die Ruhephase. Ich finde es sehr gut, dass die Bundesarbeitsministerin von sich aus gesagt hat, dass sie im Herbst den Rentenbericht vorlegen wird – auf diesen warten wir jetzt – und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreiten wird, wie es mit der Rente weitergeht. und dieses in den Vordergrund stellt, aber alle anderen Fragen zur Rente in der öffentlichen Debatte völlig ausblendet. Die Unionsfraktion steht dazu: Rente ist Lohn für Lebensleistung. Dazu aber gehören alle Säulen: die gesetzliche Rente, die private Vorsorge und die betriebliche Vorsorge.
10
09:17
24.09.2015
Matthias Zimmer (CDU/CSU)

Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt, und das ist auch gut so. Mit der abschlagfreien Rente ab 63 Jahren können Menschen, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, ohne Abzüge in den Ruhestand gehen; bisher mussten Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Der Gesetzentwurf problematisiert Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bei der Anrechnung von Wartezeiten von 45 Jahren bei der abschlagsfreien Rente. Rentenrechtlich handelt es sich danach also nicht um Beitragszeiten, sondern um Anrechnungszeiten, die auch nicht bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Rente ab 63 berücksichtigt werden. Dann wird ein Monat nicht erfasst; folglich kann frau erst einen Monat später in Rente gehen. Nicht zu vergessen: Dies kommt nur bei denjenigen zum Tragen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente mit 63 im Übrigen erfüllen, und eben auch nur dann, wenn genau ein Monat bei der Anrechnungszeit fehlt. Wir haben die begründete Vermutung, dass es hier nicht um das Wohl der Mütter geht, sondern dass ein Einfallstor geschaffen werden soll, um die Leistungen der Rente mit 63 weiter auszuweiten. Bei den Bestandsrentnerinnen und -rentnern wurde ein pauschaliertes Verfahren gewählt; denn nur so war zu gewährleisten, dass die Mütterrente für Eltern, die bereits in Rente sind, auch ohne zusätzliche Bürokratiekosten zum Tragen kommt.
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10:27
01.12.2016
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Rentenniveau
Meine Damen und Herren, 1957 hat Konrad Adenauer unser heutiges System der gesetzlichen Rente eingeführt. Im Jahr 2000 bekamen langjährig Versicherte, also Menschen, die immerhin 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatten, wenn sie in die Rente gingen, noch 1 021 Euro auf ihr Konto überwiesen. Wenn Sie sämtliche Preissteigerungen einrechnen, stellen Sie fest, eine solche Rente hätte im Jahr 2015 eigentlich 1 340 Euro betragen müssen. Das Rentenniveau ist aber die wichtigste Stellschraube für die Menschen, die bereits heute in Rente sind, und für diejenigen, die künftig in Rente gehen werden. Er forderte höhere Altersbezüge für alle und die Rückabwicklung der Riester-Rente. Bei der Reform müsse der gesetzliche Anteil an der Rente im Zentrum der Überlegungen stehen. Er sagte wörtlich: „Die Riester-Rente ist gescheitert.“ Das Niveau der gesetzlichen Rente darf nicht weiter sinken, sondern muss auf dem jetzigen Niveau stabilisiert werden. Ja, ich weiß: Bei der EM-Rente hat es Verbesserungen bei der Zurechnungszeit gegeben. Jemand, der 1990, beim Fall der Mauer, in Rente ging, muss jetzt 100 Jahre alt werden, um noch „gleiche Rente für gleiche Lebensleistung“ zu erleben. Frau Nahles, ich sage: Im Interesse der vielen Millionen Menschen, die bereits heute Rente beziehen oder einmal eine beziehen wollen, hätte ich Ihnen hier einen Erfolg gegönnt. Im Jahr 2000 musste man 24 Jahre arbeiten, um bei einem Rentenniveau von 53 Prozent eine Rente in Höhe der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter zu bekommen. Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimation. Man kann eine gute Rente finanzieren.
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