Petra Pau - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Norbert Müller für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie zu so später Stunde hier sind! Ich glaube, wir sollten zunächst dem Bundesrat dafür danken, dass er im Oktober 2014 die Debatte über die Frage, wie wir mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, deren Zahl deutlich zunimmt, umgehen wollen – diese Debatte wurde in der Fachöffentlichkeit damals längst geführt –, aufgegriffen und in die breite Öffentlichkeit gebracht hat. Für uns sollten aber die Verteilung der Flüchtlinge nach festen Quoten und die finanziellen Aspekte, die dahinterstehen, nicht entscheidend sein. Für uns sollte vielmehr die Frage entscheidend sein, wie wir mit diesen jungen Menschen umgehen wollen.
Wir stellen fest, dass wir schätzungsweise 14 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben und eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sein könnten, die aber durch die Altersfeststellung künstlich älter gemacht werden – mit steigender Tendenz. Von dieser Feststellung sollten wir die zentrale Frage ableiten: Reden wir hier über Kosten, oder reden wir hier über Menschen? Weil wir über junge Menschen reden, für die sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Grundgesetz gelten, hat das Kindeswohl Vorrang. Der deutsche Begriff „Kindeswohl“ wird in der UN-Kinderrechtskonvention definiert als „best interests of the child“.
Die Sicherung der Würde der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre körperliche Unversehrtheit sollten wir ebenfalls in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen rücken.
Das Spiel, das gerade in der Bundesregierung gespielt wird, lässt erahnen, dass uns Böses bevorsteht, wenn ein Umverteilungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Wir kennen die Ausführungen von Ministerin Schwesig und die Ausführungen ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks, die jetzt leider nicht anwesend ist, aus dem Ausschuss. Sie haben deutlich gemacht, welche Differenzen es diesbezüglich in der Bundesregierung gibt. Wenn wir den Ausführungen seitens der SPD-Fraktion, ihrer Ministerin und Caren Marks Glauben schenken dürfen, hätten wir im Haus eine deutliche Mehrheit von SPD, Grünen und Linken, die den Gedanken des Kindeswohls an die zentrale Stelle setzten. Ich möchte das anhand von fünf Punkten aus unserem Antrag ausführen, damit Sie mir folgen können.
Erstens. Ich glaube, wir könnten uns darauf einigen – das habe ich bereits gesagt –, dass das Kindeswohl Vorrang vor allen weiteren Entscheidungen hat.
Zweitens. Ich glaube – hier sind wir uns einig, auch wenn ich die Debatte in der Kinderkommission aus dieser Woche reflektiere –, dass wir deutschlandweit standardisierte Clearingverfahren und eine flexible Aufnahmephase brauchen, in der geklärt wird, was mit dem Kind, mit dem Jugendlichen passieren soll, und dass wir eine frühzeitige Vormundschaftsbestellung benötigen, damit es einen Rechtsansprechpartner gibt und die streckenweise sehr wüsten Verfahren einer Ordnung zugeführt werden.
Drittens. Wir wollen die abenteuerlichen Zustände bei der Altersfeststellung beenden. Es gab gerade eine Dokumentation in der ARD dazu. In Hamburg werden allein zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, die sich als minderjährig zu erkennen geben, durch Altersfeststellungsverfahren – häufig medizinische Altersfeststellungsverfahren – künstlich älter gemacht. Wir können vielleicht später in der Debatte darauf eingehen, was das konkret bedeutet.
Viertens. Wir wollen die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, nicht in irgendwelchen Heimen und nicht in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
Fünftens. Wir wollen keine Verteilung nach starren Quoten, weil dies letzten Endes gegen das Kindeswohl spricht.
Stattdessen – hier sind wir mit dem Bundesrat einer Meinung – fordern wir die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe auch aus Bundesmitteln. Wir fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes, eine Entlastung der Kommunen und der Länder. Das hat übrigens das Bundesland Bayern, das den Beschluss des Bundesrates hierüber beantragt hat, genauso gesehen. Herr Lehrieder, Sie sehen so aufmerksam aus. Frau Staatsministerin Müller aus Bayern hat im Bundesrat – das ist der einhellige Beschluss – ein bundesweites Verteilungsverfahren beantragt. Der Beschluss hat zwei Komponenten – ich zitiere –:„die finanzielle Unterstützung der Kommunen und der Länder durch den Bund“. Genau das wollen wir auch.
Wir wollen eine Umverteilung der Kosten zwischen den Ländern, eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, einen Lastenausgleich, bevor es zu starren Verteilungen kommt. In diesem Punkt sind wir uns einig. Ich hoffe, dass wir in diesem Hause eine politische Mehrheit dafür finden.
Vielen Dank.
Das Wort hat der Kollege Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4700128 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 91 |
Tagesordnungspunkt | Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge |