19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 5

Bernhard DaldrupSPD - Rekommunalisierung der Energienetze

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Punkten bin ich mit Herrn Liebing – das weiß er auch – einer Meinung, aber nicht in allen; das werde ich gleich noch einmal darstellen. Außerdem bedanke ich mich bei Staatssekretär Beckmeyer ausdrücklich dafür, dass er dargestellt hat, wie der Arbeitsplan aussehen wird.

Zu den Anträgen, die zur Stärkung der Kommunen in der Energiepolitik führen sollen, kann man sagen: Wir haben es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir arbeiten daran, und zwar relativ zielgerichtet.

Frau Lay, Sie schreiben am Anfang in Ihrem Antrag, dass wir feststellen und beschließen sollen: „Passiert ist … bisher nichts.“ Ich bitte um Verständnis, aber so etwas machen wir nicht. So etwas beschließen wir nicht, weil das nämlich nicht stimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Caren Lay [DIE LINKE]: Ja, was denn? Was ist denn passiert?)

Ich glaube, ohne arrogant wirken zu wollen, dass es klügere Formulierungen gibt, wenn man Zustimmung zu einem solchen Thema haben möchte – für das ich inhaltlich durchaus Sympathien hege; das will ich festhalten. Wir kennen die entsprechenden Formulierungen von den kommunalen Spitzenverbänden, die Sie jetzt zu einem Antrag erheben.

Ich habe in mehreren Diskussionsbeiträgen ein bisschen die Wertschätzung für die kommunale Selbstverwaltung vermisst; das ist zumindest mein Eindruck.

(Caren Lay [DIE LINKE]: Das stimmt allerdings!)

Das sage ich deshalb, weil ich mehrfach den Eindruck gewonnen habe, dass hier entschieden werden soll, wie sich Kommunen zu verhalten haben, was sie tun sollen, was sie nicht tun sollen. Aber kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst organisieren zu können, Freiheit zu haben in der Entscheidung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])

Lassen Sie mich deshalb einige grundsätzliche Positionierungen vortragen.

Wenn wir über Energieversorgung und Kommunen sprechen, dann immer aus der Perspektive der Energiepolitik, häufig aus der des Wettbewerbsrechts. Fazit dieser Positionierung ist: Die kommunale Selbstverwaltung wird zu einem unter mehreren Belangen. Das ist das Dilemma des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dem das so normiert ist. Das ist aber nicht diskriminierungsfrei, wenn ich das an dieser Stelle einmal sagen darf.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)

Denn kommunale Selbstverwaltung ist institutionell, verfassungsrechtlich normiert und ist nicht einer unter mehreren Belangen von Rentabilität; ich will das an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Leider hat sich diese Haltung in der Rechtsprechung durchgesetzt. Deshalb hat Heribert Prantl, mit dem ich im Oktober im Berliner Senat diskutiert habe, recht, wenn er sagt: „Der Bundesgerichtshof hat Gewicht und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verkannt – sie ist von der Verfassung garantiert.“ Ich bin mir sicher, dass das BMWi dies bei der Novellierung berücksichtigen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass in einem novellierten Energiewirtschaftsgesetz das Vorrecht der Kommunen, die gemeindlichen Interessen zu berücksichtigen – also wenn Sie so wollen: die Prärogative der kommunalen Selbstverwaltung –, auch umgesetzt wird, also dass der § 1 Energiewirtschaftsgesetz so novelliert wird, dass eine Interpretation nach dem Muster „Privat vor Staat“, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Gesetz steht, nicht das einzige Interpretationsmuster ist.

Ich kann Ihnen sagen: Bei der Neuorganisation des kommunalen Wirtschaftsrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts aus der schwarz-gelben Zeit in Nordrhein- Westfalen, haben wir schlimme und schlimmste Erfahrungen gemacht.

Ich glaube auch – das muss ich an dieser Stelle sagen dürfen –: Herr Koeppen, was Sie unter Subsidiarität verstehen, stimmt nicht so ganz; hier gibt es ein kleines Missverständnis.

(Zuruf des Abg. Jens Koeppen [CDU/CSU])

Subsidiarität heißt Unterstützung, heißt Hilfe, heißt nicht Privatisierung. Subsidiarität ist zunächst einmal etwas gänzlich anderes als die Dichotomie von Staat oder Privat. Außerdem geht es ja um die Kommunen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann jetzt schon aus Zeitgründen nicht mehr über die Energiewende und viele fachliche Fragen, die angesprochen worden sind, reden, aber ich will doch feststellen, dass bemerkenswert ist, dass die Bürgerschaft nahezu ausnahmslos den Weg zur Rekommunalisierung unterstützt. Warum eigentlich? Warum machen die Menschen das? Weil sie zunächst einmal mit dem Status quo unzufrieden sind, weil sie andere Erwartungen haben. Sie verstehen die kommunale Daseinsvorsorge zunächst als eine Dienstleistung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die Vorrang vor wirtschaftlicher Rentabilität hat, wenn es in der öffentlichen Verantwortung ist.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Effizienz ist auch ein Thema! Es ist in der Regel teurer, wenn es der Staat macht!)

Das ist in den meisten Gemeindeordnungen der Bundesrepublik Deutschland so geregelt. Es eröffnet auch die Möglichkeit, zu einer anderen Energiepolitik zu kommen. Es geht also nicht um die Frage von Privat vor Staat oder umgekehrt, sondern es geht um Folgendes: Die rechtmäßige Konzessionsvergabe und die Rekommunalisierung sind kein Widerspruch, sondern bedürfen eines klar abgestimmten Rechtsrahmens, der es der kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht, ihrer verfassungsrechtlich verankerten Verantwortung für die Daseinsvorsorge – hier spielen mehrere kartell- und wettbewerbsrechtliche sowie energiepolitische Gründe eine Rolle – tatsächlich gerecht zu werden. Dem entspricht das Energiewirtschaftsgesetz in § 1 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, und das ist ein Mangel, der behoben werden muss, wenn man die Kommunen in der Energiepolitik stärken und unterstützen will.

Es geht aber nicht nur um die Gewichtung des § 1 im Energiewirtschaftsgesetz im Verhältnis zur kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, sondern auch die Frage der Nebenleistungsverbote nach der Konzessionsabgabenverordnung hinsichtlich der kommunalen und regionalen Klimaschutzkonzepte steht beispielsweise auf dem Prüfstand. Das ist richtig so. Es geht dabei um die Herausgabepflicht von Daten, um Bewertungsfragen für das übertragene Netz – Stichwort: objektivierter Ertragswert –, um Rügepflichten, Zahlungspflichten des Altkonzessionärs und ähnliche Gesichtspunkte, die für uns eine Rolle spielen.

Natürlich wollen wir auch eine rechtssichere Regelung der Frage der Inhousevergabe finden, die den Kommunen hilft und die sie nicht belastet. Für uns ist es jedenfalls kein Einfallstor für die Privatisierung von kommunaler Energieversorgung. Darauf werden wir schon achten.

Ich glaube, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist an dieser Stelle auf dem Weg. Ich weiß, dass Sie kritisieren, dass es zu langsam geht, aber es wird auch kritisiert – zu Recht, Herr Krischer –, dass es Ende 2011 möglicherweise Defizite gab. Deswegen lassen Sie uns auch hier nach dem Motto arbeiten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das erhöht möglicherweise den Wirkungsgrad.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4774380
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Rekommunalisierung der Energienetze
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