26.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 97 / Tagesordnungspunkt 9

Harald EbnerDIE GRÜNEN - Waldbewirtschaftung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Waldwirtschaft blickt zu Recht stolz auf eine 300-jährige Tradition der Nachhaltigkeit zurück. Das ist ein Fundament, auf dem wir angesichts der Herausforderungen von Klimawandel und Artensterben aufbauen könnten – könnten, wenn das Kartellamt nicht wäre, das den Wald als reine Rohstoffquelle für Rundholz betrachtet.

Wälder sind aber – das hat die Kollegin Tackmann schon gesagt – nicht nur Holzlieferanten, sondern haben viele Gemeinwohlfunktionen bei Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, Artenvielfalt, Naherholung usw.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Darum ist es heute und auch in Zukunft existenziell, dass Wälder nicht allein nach Renditekriterien und maximaler Holzausbeute bewirtschaftet werden. Die staatlichen Forstverwaltungen haben die verschiedenen Waldfunktionen in ihrem Arbeitsauftrag. In vielen Bundesländern übernehmen sie für private Waldbesitzer kleiner Waldflächen und für waldbesitzende Kommunen Auswahl und Auszeichnung von Bäumen und bestimmen so ganz wesentlich das Erscheinungsbild unserer Wälder. Das hat sich seit Jahrzehnten für die Waldbesitzer, für das Gemeinwesen, für die Steuerzahler und für die Natur bewährt. Auch die Sägeunternehmen betonen im Übrigen, wie praktisch die Bündelung der Holzmengen durch die Landesforstbetriebe sei, dadurch hätten sie eine verlässliche Rohstoffversorgung und keinen zersplitterten Einkauf.

Dennoch fordert das Bundeskartellamt nun faktisch die Zerschlagung dieser bewährten und breit akzeptierten Strukturen. Warum? Der Bundeskartellamtspräsident hat es auf den Punkt gebracht: Er hält es nicht für hinnehmbar, dass aus Gründen der Preisgestaltung Holzvorräte ungenutzt in den Wäldern stehen bleiben und nicht dem Markt zugeführt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das zeigt: Es geht hier gar nicht um die Frage, wer Holz vermarktet, sondern nur um die maximale Steigerung der Holzmenge. Alles andere soll diesem Kriterium untergeordnet werden. Das Kartellamt sieht hier im wahrsten Sinne des Wortes den Wald vor lauter Bäumen nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit Nachhaltigkeit hat das gar nichts mehr zu tun. Im Gegenteil: Das ist ein Generalangriff auf die Tradition von Carlowitz, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Die traurige Folge dieses Irrwegs ist ein Kartellverfahren gegen die Forstverwaltung Baden-Württemberg. Auch andere Bundesländer sind aufgrund ähnlicher Strukturen bereits im Visier. Jetzt drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe usw. Auch die Sägeindustrie, die das alles veranlasst hat, fragt sich inzwischen, wie sie die Geister, die sie da rief, wieder loswird.

Wichtiger Dreh- und Angelpunkt ist jetzt: Was zählt zur Holzvermarktung? Etwa schon die Entscheidung darüber, welcher Baum oder welche Baumart im Wald stehen bleibt? Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, Holzvermarktung fängt am Wegrand an und nicht vorher. Um das ein für alle Mal klarzustellen, und zwar so, dass es auch das Bundeskartellamt kapiert, muss das Bundeswaldgesetz, Herr Bleser, zügig geändert werden. Genau darum geht es in unserem Antrag, um nicht mehr und um nicht weniger.

Über diese Forderungen herrscht angeblich fraktionsübergreifend Konsens. Heute habe ich zum ersten Mal von der Kollegin Crone erhebliche Bedenken gehört. Diese habe ich bislang im Ausschuss nicht hören können. Die Forstwirtschaft, die Gewerkschaften, die Landräte, die Kommunen, die Umweltverbände – sie alle fordern eine schnelle Gesetzesänderung. Auch die Agrarministerkonferenz hat hierzu einen klaren Beschluss gefasst. Warum passiert hier nichts?

(Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: Vielleicht liegt das am Staatssekretär aus Ihrer Partei?)

Viele von Ihnen haben den Betroffenen schnelle Hilfe versprochen. Doch Sie bleiben sie bis heute schuldig. Der Gesetzentwurf aus dem BMEL ist seit Monaten im Nirwana verschwunden; er taucht nicht einmal mehr in der Vorhabenplanung der Bundesregierung auf.

Die Zeit drängt. Um zu verhindern, dass funktionierende Strukturen zu Bruch gehen, muss jetzt gehandelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein abgestimmter Gesetzentwurf muss endlich auf den Tisch. Diffuse Bedenken oder weitergehende Forderungen, was sonst noch alles wünschenswert wäre – da stimme ich Petra Crone zu; da gibt es noch vieles –, muss man aber in einem zweiten Teil machen. Das müssen wir jetzt zugunsten einer schnellen Lösung zurückstellen. Wenn Sie jetzt sagen, liebe Frau Kovac, unser Antrag sei unnötig, Sie seien schon dran, dann muss ich Sie fragen: Wo ist denn Ihr Gesetz? Warum geht nichts voran? Von der Absicht, ein Gesetz zu machen, kann sich der Wald nichts kaufen.

Seit Mitte Oktober letzten Jahres liegt unser Antrag vor. Sie haben keine inhaltliche Begründung für Ihre Ablehnung im Ausschuss geliefert. Was hätte eigentlich gegen einen gemeinsamen Antrag gesprochen? Sie haben sich nicht geregt. Heute ist die Nagelprobe dafür, wie sehr es Ihnen um die Sache geht. Bislang war Schweigen im Walde. Heute können Sie beweisen, dass Ihnen die Zukunftsfähigkeit unserer Wälder und der bewährten Forststrukturen wirklich am Herzen liegt. Deshalb fordern wir Sie auf: Sorgen Sie endlich für die notwendige Gesetzesänderung! Beenden Sie die unerträgliche Lage der vom Kartellverfahren bedrohten Länder und der Forstwirtschaft! Machen Sie einen Knopf dran, und stimmen Sie unserem Antrag zu, damit der deutsche Wald eine Zukunft hat!

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Alois Rainer, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4810331
Wahlperiode 18
Sitzung 97
Tagesordnungspunkt Waldbewirtschaftung
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