Volker UllrichCDU/CSU - Verbraucherschutz im Datenschutzrecht
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt dieser Debatte steht die Sorge um unsere Daten. Daten sind viel mehr als nur gespeicherte Datensätze, Zahlen und Adressen. Daten sind heutzutage Teil der Persönlichkeit eines Menschen. Die Würde und die entsprechende Persönlichkeit eines jeden Menschen reflektieren sich auch in den Daten, die über ihn gespeichert werden. Daten sind Teil dieser Persönlichkeit; deswegen müssen Daten geschützt werden.
Den Wert dieser Daten erkennt man daran, dass mittlerweile Unternehmen, die vielleicht nur wenig Umsatz machen und die nicht einmal Gewinn erzielen, trotzdem Milliarden Euro an den Börsen wert sind, nur weil sie entsprechende Datensätze über uns alle haben. Deswegen besteht eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Spielregeln so aufzustellen, dass diese Daten nur in einem anständigen und für alle vertretbaren Rahmen genutzt und verwertet werden. Wir müssen ein Auseinanderfallen der Möglichkeiten der Onlineanbieter und der Möglichkeiten der Verbraucher verhindern und zu einer Balance kommen. Deswegen ist es richtig, dass sich diese Große Koalition darauf verständigt hat, auch im Bereich des Datenschutzes Verbandsklagerechte einzuführen. Aber wir sollten diese Rechte so ausgestalten, dass sie auch praxistauglich sind.
In der Praxis haben wir im Augenblick schon die Möglichkeit, über die Datenschutzbeauftragten der Länder bei entsprechenden Verstößen gegen Unternehmen vorzugehen. Leider wird sie viel zu wenig genutzt. Wir müssen uns alle fragen, weshalb von dieser Möglichkeit in der Praxis viel zu wenig Gebrauch gemacht wird. Möglicherweise liegt das auch daran, dass die Länder die Datenschutzbeauftragten mit zu wenig Personal und Ressourcen ausstatten. Deswegen muss der Appell ergehen, dass man auch die entsprechenden Ressourcen bereitstellt, damit Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit vollbringen können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn wir über die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sprechen, dann ist es mir ein Anliegen – das wird in diesem Gesetzgebungsverfahren noch zu besprechen sein –, zu klären, wie wir aus den Befugnissen der zur Verbandsklage berufenen Stellen einerseits und der Datenschutzbeauftragten andererseits kein Nebeneinander, kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander für die Belange der Verbraucher machen. Wir brauchen Regeln für die Zusammenarbeit. Das ist im Regierungsentwurf noch nicht zufriedenstellend gelöst.
Wir müssen uns auch überlegen, wie wir diesen Entwurf vor dem Hintergrund einer sich formenden Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, in der ein solches Verbandsklagerecht möglicherweise nicht gilt, auch europarechtskonform machen. Ich glaube, das sind wir dem Jahrhundertwerk der Datenschutz-Grundverordnung schuldig.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal sehen, ob das ein Jahrhundertwerk wird!)
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir diese Debatte insgesamt auch nutzen, um die besondere Bedeutung der Daten auch in diesem Hohen Hause zu reflektieren. Daten sind eine Währung. Sie sind, wenn sie in großen Mengen vorliegen, auch Rohstoff, Gold des 21. Jahrhunderts. Deswegen haben Daten unseren besonderen Schutz verdient. Wir werden sehr sensibel bei diesem Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Schutz des Verbrauchers im Mittelpunkt steht.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4964348 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz im Datenschutzrecht |