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09:36
07.06.2018
Stephan Mayer

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
In den letzten Wochen gab es massive Spekulationen und Berichte darüber, welche Auswirkungen die neue Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai dieses Jahres endgültig in Kraft getreten ist, mit sich bringen würde. Ich glaube, man kann gerade auch in so einer Debatte schön darstellen, dass Deutschland zum einen ein großes Interesse daran hat, dass diese Datenschutz-Grundverordnung kam; die Vereinheitlichung und Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene war insbesondere im Interesse der deutschen Wirtschaft. Zum anderen bin ich auch der festen Überzeugung, dass Deutschland sehr gut vorbereitet ist auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung ist vor über zwei Jahren erlassen worden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bundesinnenministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine intensive Dialogreihe ins Werk gesetzt, um alle, die in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung Interessen haben, frühzeitig darüber zu informieren. Darüber hinaus gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog, in dem auch sehr dezidiert auf sämtliche Befürchtungen und mögliche Fallstricke der Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die ja generell gilt, in Deutschland gut vorbereitet wurde. Die Bußgeldvorschriften gelten laut der Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar; es gibt hier keinen Umsetzungsspielraum für die Mitgliedstaaten. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich mit einem Schreiben an die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz und damit an die 16 Landesdatenschutzbeauftragten gewandt und in diesem Schreiben intensiv darum geworben, dass diese Datenschutz-Grundverordnung vernünftig und bürgernah umgesetzt wird. Ich vertraue hier auf eine vernünftige, angemessene und bürgerfreundliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch die 16 Landesdatenschutzbeauftragten. Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen sehr schnell einig, dass wir dahin gehend eine Veränderung vornehmen wollen, dass das Abmahnunwesen, das es teilweise in sehr überbordender Weise gibt – nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch in anderen Fallkonstellationen –, deutlich minimiert und zurückgefahren wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vor einigen Jahren eine vom Bund finanzierte Stiftung Datenschutz gegründet. Diese Stiftung Datenschutz hat ebenfalls eine eigene Internetseite geschaltet mit eigenem Material und eigenen Handreichungen, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung anbelangt. Es gibt auch in den ersten Tagen, in denen die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese von Ihnen aus meiner Sicht künstlichen und vollkommen übertrieben eskalierten Befürchtungen irgendeine Grundlage haben; das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundesinnenministerium werden in der zweiten Jahreshälfte das zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung vorlegen. Ich sage auch dazu: Wir sind hier offen, insbesondere die angedachte Novellierung des UWGs in dieses zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung zu integrieren. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Datenschutz-Grundverordnung selbst eine Evaluierung vorsieht. Im Mai 2020 wird seitens der EU-Kommission ein Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt werden. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir als Bundesregierung gut daran tun, das Datenschutzrecht und insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung sowie einen möglichen Novellierungsbedarf bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Hauptthema der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu machen. Deutschland war und ist auf die Datenschutz-Grundverordnung gut vorbereitet. Dass die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, war insbesondere in deutschem Interesse, weil nämlich, Frau Kollegin Cotar, jetzt ausgeschlossen wird, dass sich manche Länder – ich nenne keine im Einzelnen – durch niedrige Datenschutzrechtsniveaus, durch Datenschutzrechtdumping einen Wettbewerbsvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen verschaffen; das sah man ja bisher insbesondere daran, wo bestimmte Unternehmen wie Facebook und Google ihre Sitze in Europa nahmen.
21
04:38
07.06.2018
Patrick Sensburg (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Mit der Datenschutz-Grundverordnung gibt die Europäische Union uns, den Bürgerinnen und Bürgern, das Instrument in die Hand, autonom über unsere Daten entscheiden zu können. Es geht um die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Ihre Kollegin Frau Nadja Hirsch hat damals in einem Artikel des „Handelsblatts“ erklärt, warum wir die Datenschutz-Grundverordnung dringend brauchen, (Manuel Höferlin [FDP]: Ich bin ja auch nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung!) An die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Es haben immerhin fünf Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die über die AfD in das Europaparlament eingezogen sind und die in der EKR-Fraktion geblieben sind, für die Datenschutz-Grundverordnung gestimmt. Deswegen begrüße ich es sehr, dass sowohl unsere rechtspolitische Sprecherin Frau Winkelmeier-Becker hier Vorschläge gemacht hat, als auch das Innenministerium gemeinsam mit dem Justizministerium schon länger nach Lösungen sucht, die weit über die Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen und verhindern, dass es zu solchen Abmahnungen kommt. Da gibt es unbestimmte Rechtsbegriffe in der Datenschutz-Grundverordnung. Der dritte Bereich, über den wir uns Gedanken machen müssen, betrifft die Frage, ob wir nicht eine Regelung schaffen können – es ist richtig, dass in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung Bußgelder vorgegeben sind –, die dafür sorgt, dass ein Erstverstoß in einer Phase, wo viel Unklarheit herrscht, nicht bußgeldbewehrt ist.
8
06:00
07.06.2018
Tabea Rößner (DIE GRÜNEN)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Es ist schon erstaunlich, dass die Datenschutz-Grundverordnung ausgerechnet Ihnen jetzt plötzlich so wichtig ist. Ganz offensichtlich haben Sie sich die Datenschutz-Grundverordnung nicht gründlich angeschaut; denn sonst würden Sie hier nicht so einen Unsinn verbreiten. Das Thema Datenschutz betrifft die Menschen überall in ihrem Alltag, zum Beispiel wenn sie Spamnachrichten bekommen und nicht wissen, woher die Absender ihre E-Mail-Adresse haben, oder wenn sie in den Nachrichten lesen müssen, dass Facebook Nutzerdaten an chinesische Firmen weitergibt. Die Datenschutz-Grundverordnung bietet Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor dem Missbrauch persönlicher Daten, vor diskriminierenden Entscheidungen, zum Beispiel vor der unbegründeten Verweigerung von Krediten – kommt vor – oder vor willkürlicher Überwachung. Am Ende des Tages bietet die Datenschutz-Grundverordnung als einheitlicher europäischer Rechtsrahmen viele Vorteile, gerade auch für deutsche Unternehmen. Wenn Sie sich im außereuropäischen Ausland mal umhören würden, dann würde Ihnen vielleicht auffallen, dass man zum Beispiel in den USA mit Neid und Bewunderung darauf schaut, dass wir einen solch starken Datenschutz europaweit eingeführt haben. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ja nicht einfach vom Himmel gefallen. zumal es angesichts der aktuellen Datenskandale fraglich ist, die Maßnahmen der gesamten Datenschutz-Grundverordnung auszusetzen. Ich kann versprechen: Wir werden die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung im Auge behalten, gegebenenfalls nachjustieren.
9
06:26
07.06.2018
Marc Henrichmann (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
Als jemand, der ehrenamtlich und beruflich mit der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung gekommen ist, will ich hier als Optimist auftreten und sagen: Wir haben jetzt erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen statt nationaler Flickenteppiche, und das ist, glaube ich, eine große Errungenschaft. Wir wissen seit zwei Jahren, dass die DatenschutzGrundverordnung kommt. Letzten Endes – so sagt es die EU-Kommission in ihrem Bericht an Rat und Parlament vom Januar 2018 – hat sich an den Grundsätzen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz, die 1995 eingeführt wurden, nicht wesentlich viel verändert. Wenn man hört, dass in Baden-Württemberg die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses für die Datenerhebung auch für Vereine gelten soll, da sie mit wichtigen Daten hantieren, dann fragt man sich schon, ob die Datenschutz-Grundverordnung das eigentliche Problem ist oder der nationale Umgang damit. Die Datenschutz-Grundverordnung geht – auch das muss man betonen – richtigerweise vom Grundsatz des berechtigten Interesses aus. Es ist deutlich zu betonen, dass es nicht darum geht, durch eine überehrgeizige Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeiten von Vereinen und Verbänden, von ehrenamtlich Engagierten und kleinen Unternehmen zu zerschlagen. Ich selbst habe bei der für mich zuständigen Kammer sechs Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung angefragt, wann ich Informationen dazu von der Kammer bekomme, zum Beispiel zur Datenschutzerklärung für die Internetseiten. Diskutiert wurde über die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung, über die Folgen, die sie für Unternehmen hat, usw. Wer war nicht da? Mit der Datenschutz-Grundverordnung müssen wir arbeiten, und jetzt sollten wir uns die E‑Privacy-Verordnung vornehmen.
9
05:29
07.06.2018
Philipp Amthor (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
7
05:42
07.06.2018
Tino Chrupalla (AfD)

Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
8
04:58
07.11.2019
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)

Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
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