06.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 102 / Zusatzpunkt 1

Manfred GrundCDU/CSU - Aktuelle Sunde zur internationalen Zusammenarbeit von NSA und BND

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ströbele, Fakten, Fakten, Fakten – und immer in Sichtweite der Wahrheit bleiben!

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Aus allen Dokumenten, die uns heute im Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt worden sind, insbesondere das Jahr 2005 betreffend, und deren Inhalt auch Sie nicht angezweifelt haben, ist nichts herauszulesen – und man kann dort noch nicht einmal etwas hineininterpretieren –, was mit Rechtsbrüchen, Fehlern im Kanzleramt oder Industriespionage zu tun hat. Bitte, bleiben Sie bei dem, was Sie auch heute gehört haben, und verbreiten Sie nicht andere Behauptungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Kollegin Renner, Sie sprechen von Massenüberwachung. Seit zwei Jahren steht der Begriff „Massenüberwachung“ im Raum. Seit einem Jahr bemühen Sie sich neben anderen Kollegen offensichtlich auch im Untersuchungsausschuss, diese Massenüberwachung zu belegen. Sie haben nichts gefunden. Sie sind auch heute den schlüssigen Beweis für Massenüberwachung in Deutschland schuldig geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Nichts mitbekommen!)

Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland hat zum Schutz ihrer Bürger und damit auch in unserem Interesse drei Nachrichtendienste. Einer davon ist der Bundesnachrichtendienst. Frau Kollegin Göring-Eckardt, wir haben Nachrichtendienste und Gott sei Dank keine Geheimdienste.

Zum Kernauftrag des Bundesnachrichtendienstes gehören die Beobachtung von Krisengebieten und Regionen, die von besonderer Bedeutung für die Sicherheit der Bundesrepublik sind, sowie die Aufklärung im Einsatzgebiet der Bundeswehr, und zwar zum Schutz der dort eingesetzten Bundeswehrsoldaten. Darauf, Informationen zu sammeln und diese auch auszuwerten, zielt der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst.

Dabei bedient sich der Bundesnachrichtendienst natürlich nachrichtendienstlicher Mittel. Dem Einsatz dieser nachrichtendienstlichen Mittel sind bereits durch unsere Verfassung enge Grenzen gesetzt.

(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ganz enge Grenzen!)

– Ja, „ganz enge Grenzen“. – Dazu gehören der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung sowie der Grundsatz des Vorrangs und des Vorbehalts des Gesetzes.

Noch einmal: Unsere Nachrichtendienste sind keine Geheimdienste, weil ihr Tätigkeitsbereich gesetzlich wesentlich enger gefasst ist. Sie sind aber auch kein öffentlicher und kein offener Dienst, dessen Strukturen, Arbeitsweise, Erkenntnisse oder auch Defizite auf den Marktplätzen unserer Republik oder der Welt ausgebreitet werden können.

Weil das so ist, unterliegt auch der Bundesnachrichtendienst einer besonderen Kontrolle des Deutschen Bundestages, insbesondere der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der G 10-Kommission und des Vertrauensgremiums des Haushaltsauschusses. Selbstverständlich gibt es darüber hinaus die Kontrolle durch Gerichte, Datenschutzbeauftragte und den Bundesrechnungshof.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes. Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Sie können Akten und Dateien abrufen, Angehörige der Nachrichtendienste befragen und zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben einen Sachverständigen als Sonderermittler einsetzen.

So weit die Theorie, so weit die gesetzliche Grundlage, so weit auch die Praxis, eine Praxis, die ich als langjähriger Kontrolleur der nachrichtendienstlichen Tätigkeit nicht zu beanstanden habe. Dies war und ist übrigens bis heute auch die Sicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums. So steht in der Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium an das Parlament, Drucksache 18/217, für den Berichtszeitraum November 2011 bis 2013:

Ich will zum Erkenntnisgewinn noch hinzufügen, dass dem Parlamentarischen Kontrollgremium innerhalb der Bundestagsverwaltung mehr als ein Dutzend Beamte und Angestellte zuarbeiten und es unterstützen.

Und ich will der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums geheim sind und die Mitglieder zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet sind. Seit Beginn 2015 ist ein Mitglied der Fraktion Die Linke Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Leider ist mit dem Wahlkampf 2013 unter dem damaligen Vorsitzenden die Unsitte eingetreten, dass einige Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums vor und nach den – geheimen – Sitzungen die lokale und die Weltpresse unterrichten. Dies hilft vielleicht der eigenen Profilierung, schadet aber dem Gremium.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Schaden für die parlamentarische Kontrolle entsteht auch dadurch, dass permanent hochvertrauliche Dokumente durchgestochen werden. Damit wird Misstrauen kultiviert, und die Nachrichtendienste werden diffamiert und diskreditiert.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE])

Ich will zum Abschluss noch einmal aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums zitieren – Frau Vorsitzende, ich bin gleich fertig –:

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Frau Präsidentin heißt das!)

Alles, was wir heute gehört und gesehen haben, lässt überhaupt keinen Schluss zu, dass diese Praxis nicht fortgesetzt wird und weiterhin angewandt wird, sodass für die Skandalisierung, die hier betrieben worden ist, überhaupt kein Hintergrund vorhanden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als nächster Redner hat Uli Grötsch von der SPD- Fraktion das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5034176
Wahlperiode 18
Sitzung 102
Tagesordnungspunkt Aktuelle Sunde zur internationalen Zusammenarbeit von NSA und BND
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